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Sachsens Regierung bringt Vergabegesetz auf den Weg

Sachsens Wirtschaftsminister macht ernst. Sein Gesetzentwurf kommt aber zu spät für diese Legislatur. Martin Dulig setzt auf die ersten Wochen nach der Landtagswahl.

Von Michael Rothe
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Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer und sein Wirtschaftsminister Martin Dulig (v. l.) streiten gern und oft – hier bei einer
öffentlichen Runde im Dresdner Kino Schauburg. Das Gezerre um das Vergabegesetz gleicht aber einem schlechten Film.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer und sein Wirtschaftsminister Martin Dulig (v. l.) streiten gern und oft – hier bei einer öffentlichen Runde im Dresdner Kino Schauburg. Das Gezerre um das Vergabegesetz gleicht aber einem schlechten Film. © www.loesel-photographie.de

Dresden. Sachsens Staatsregierung hat den Gesetzentwurf zur Novellierung des Vergabegesetzes zur Anhörung freigegeben. Darüber informierte Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) am Dienstag in Dresden. Demnach sollen Dienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr nur noch an Firmen vergeben werden, die Mindestarbeitsbedingungen und Löhne repräsentativer Tarifverträge einhalten. Ansonsten gelte ein vergabespezifischer Mindestlohn laut dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder von derzeit 2.094,49 Euro brutto.

Bei Betreiberwechsel haben Beschäftigte demnach die gleichen Rechte wie bei einem Betriebsübergang, was für Betroffene deutlich mehr Sicherheit bedeutet. Vergabestellen müssen laut dem Papier Lebenszykluskosten und Energieeffizienz berücksichtigen und Stoffpreisgleitklauseln prüfen. „Kann-Kriterien“ sind unter anderem die Einhaltung von Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, Gleichstellung und Chancengleichheit im Betrieb, Ausbildung sowie Beschäftigung von Schwerbehinderten und Langzeitarbeitslosen. Wie im Nachbarbundesland Thüringen soll nur noch der Bestbieter Belege und Erklärungen vorlegen müssen, ehe er den Zuschlag erhält.

Umfassende Ausnahmen für Kommunen

Der Entwurf räumt Kommunen umfassende Ausnahmen ein. So sind ihre Vergaben, die gut die Hälfte des Gesamtvolumens von jährlich knapp drei Milliarden Euro ausmachen, von der Beachtung des Mindestlohn ausgenommen.

Duligs Ministerium bereitet nun die Anhörung für März/April vor. Dann könnten betroffene Institutionen, Verbände und Körperschaften Stellung nehmen, heißt es. Die Wortmeldungen würden geprüft und gegebenenfalls im Entwurf berücksichtigt – auch neue Entwicklungen auf Bundesebene. Im Bundesarbeitsministerium liegt zum Beispiel ein Arbeitsentwurf, wonach Bundesaufträge ab 10.000 Euro nur noch an Firmen vergeben werden sollen, die nach Tarif bezahlen.

Der Minister räumt zwar ein, dass der Landtag in dieser Wahlperiode kein Gesetz mehr beschließen kann - es könne aber „eine Grundlage für eine Gesetzesnovelle in der nächsten Wahlperiode entstehen“, so Duligs Hoffnung. Demnach bekommt Sachsen auch im 2. Anlauf und nach zehn Jahren kein neues Vergabegesetz.

DGB Sachsen kritisiert "Minimalvariante"

Sachsens DGB-Chef Markus Schlimbach findet es „gut, dass nun endlich das normale Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht wurde“. Der Gewerkschafter kritisiert Sachsens Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU), der noch im vergangenen Juni die Zusage für ein neues Gesetz gegeben, dann aber eine „unnötige Rolle rückwärts“ gemacht und so das Verfahren verlangsamt habe. Der Entwurf sei zudem nur eine „Minimalvariante“ und hinke weit hinter modernen Vergabegesetzen anderer Bundesländer hinterher.

Vor knapp drei Wochen hatte Dulig überraschend erklärt, dass der Entwurf zum zuvor vom Regierungschef totgesagten Gesetz auf dem Kabinettstisch liege. Nach Kretschmers Absage waren Kammern und anderen Lobbyisten, die noch mehr Bürokratie befürchten, erleichtert. Vor allem Baufirmen profitieren von lukrativen öffentlichen Jobs, die nach dem Willen von SPD, Grünen und Linken nicht mehr an den billigsten Bieter vergeben werden sollen, sondern mit Blick auf soziale, ökologische und arbeitsrechtliche Standards – wenn auch mit unterschiedlicher Gewichtung.

Der Entwurf sei "weder für Auftragnehmer noch für Vergabestellen anwen-dungsfreundlich", erklärt Jörg Dittrich, Präsident des Sächsischen Handwerkstages. Da das Gesetz in dieser Legislatur ohnehin nicht mehr umsetzbar sei, böte sich die Chance, noch einmal grundlegend über die Regelungen nachzudenken und die Anwendbarkeit zu hinterfragen. "Die Verbände des Handwerks lehnen den bisherigen Entwurf weiterhin ab", heißt es von der regionalen Dachorganisation.

"Für den Mittelstand und die öffentlichen Vergabestellen ist ein bewährtes, gut anwendbares und schlankes Vergabegesetz ein Muss", reagiert die Dresdner Industrie- und Handelskammer (IHK) auf Duligs Präsentation. Darüber hätten Kammern und Staatsregierung in den letzten Monaten ausführlich gesprochen, sagt Präsident Andreas Sperl zu Sachsische.de. Die IHK gehe davon aus, dass Kretschmers Versprechen, kein Gesetz gegen die Wirtschaft zu verabschieden, auch für die Zeit gilt, in der die derzeitige Regierung nach der Landtagswahl im September noch geschäftsführend im Amt ist.

Minister Dulig fühlt sich von der CDU ausgetrickst

Würde der Gesetzentwurf dann tatsächlich in den Landtag eingebracht und dort verabschiedet, ehe die nächste Regierung im Amt ist, „würde Sachsen nur nachvollziehen, was andere Bundesländer vor zehn Jahren beschlossen haben, mittlerweile aber viel weiter sind“, sagt Thorsten Schulten vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.

Längst gebe es „einen Trend zu umfassenden Tariftreueregelungen“, argumentiert der Wissenschaftler. Eine grundlegend neue Rechtslage in Europa erlaube es, frühere Beschränkungen zu überwinden und die Einhaltung tarifvertraglicher Standards für alle öffentlichen Aufträge zu verlangen, so Schulten. Sechs Länder hätten ihre Gesetze derart modernisiert, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Niedersachsen Ähnliches geplant, so der Experte.

Dulig schmerzt es, sein wichtigstes Projekt nicht durchgesetzt zu haben. Nach SZ-Informationen fühlt er sich von der CDU ausgetrickst. Sie hatte zu Beginn der Legislatur und mit Verweis auf die Pandemie darum gebeten, die Novelle erst am Ende der gemeinsamen Regierungszeit zu diskutieren. Doch als alle anderen wichtigen Gesetze im Sinne der Konservativen beschlossen waren, hatten die Genossen nichts mehr in der Hand, das sie im Tausch oder als Druckmittel hätten nutzen können.