Das Woiwodschaftsgericht in Warschau hat für eine der beiden Zittauer Turow-Klagen noch nicht das erwartete Urteil gefällt, sondern das Verfahren überraschend zunächst ausgesetzt. Das Gericht beendete die Verhandlung am 31. August, weil ein Parallelverfahren im gleichen Zusammenhang erst rechtskräftig abgeschlossen sein muss, bevor weiterverhandelt werden könne. Richterin Agnieszka Wojcik begründete ihre Entscheidung mit dieser - von Amts wegen nötigen - Formalie. Wann der Prozess dann weitergehen kann, ist derzeit unklar.
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