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Katzenschutzverordnung: Das haben Tierhalter in Bannewitz zu beachten

Nach dem Willen des Bannewitzer Gemeinderates sind ab 2024 Freigängerkatzen zu kastrieren. Deren Halter sollten rechtzeitig handeln.

Von Roland Kaiser
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Eine hohe Anzahl von Katzen birgt ein gewisses Risiko in sich. Die Gemeinde Bannewitz schiebt einer unkontrollierten Ausbreitung nun einen Riegel vor.
Eine hohe Anzahl von Katzen birgt ein gewisses Risiko in sich. Die Gemeinde Bannewitz schiebt einer unkontrollierten Ausbreitung nun einen Riegel vor. © André Schulze

Ab dem 1. Januar 2024 gilt sie - die Katzenschutzverordnung der Gemeinde Bannewitz. Erstmals im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge werden damit für Katzenhalter die Kastration der Samtpfoten und das Chippen der Tiere zur Pflichtaufgabe. Laut Rathausangaben dient das Ganze in erster Linie dem Schutz von freilebenden Vierbeinern. Künftig sollen auf diese Weise unkontrollierte Populationen möglichst vermieden werden.

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