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„20 Euro für Geisterfahrer sind zu wenig“

Sachsens ADFC-Geschäftsführer über ignorante Radfahrer, Ärger mit Fußgängern und die Schuldfrage nach Unfällen.

Von Andreas Rentsch
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Konrad Krause vom ADFC ärgert sich über radelnde Geisterfahrer – und befürwortet härtere Strafen.
Konrad Krause vom ADFC ärgert sich über radelnde Geisterfahrer – und befürwortet härtere Strafen. © Arvid Müller

Radfahren liegt im Trend: In Leipzig und Dresden wird inzwischen jeder fünfte innerstädtische Weg mit dem Rad zurückgelegt. Die Sächsische Zeitung sprach mit ADFC-Geschäftsführer Konrad Krause über Probleme, die sich daraus ergeben, und ob Fehlverhalten angemessen bestraft wird. 

Herr Krause, zuletzt ist viel über die StVO-Novelle und Tempoverstöße von Autofahrern debattiert worden. Reden wir mal über Fehlverhalten von Radfahrern. Welches ärgert Sie am meisten?

Alles, womit man sich selbst und andere gefährdet. Etwa das Fahren auf Radwegen in entgegengesetzter Richtung. Ich bin bei dem Thema aber innerlich zerrissen.

Warum?

Solches Verhalten wird durch schlechte Infrastruktur begünstigt. Ich fahre jeden Tag über die Marienbrücke in Dresden, und mich nervt es kolossal, dass die Leute dort die falsche Seite benutzen. Man könnte nahe der Brückenköpfe die Ampeln so schalten, dass Radfahrer schneller auf die richtige Seite wechseln können. Aber entweder wartet man ewig, oder das Abbiegen ist gar nicht vorgesehen. Radfahrern wird es schwer gemacht, sich korrekt zu verhalten. Dennoch finde ich 20 Euro Strafe für „Geisterfahrer“ zu wenig

Laut Versichererverband GDV ist dieser Verstoß am häufigsten – neben dem Befahren nicht freigegebener Flächen und dem Ignorieren roter Ampeln. Werden Rotlichtdelikte eigentlich genauso hart geahndet wie bei Autofahrern?

Nein, das Gefährdungspotenzial ist ja ein anderes. Wenn ich mit dem Rad bei Rot fahre, ist die Wahrscheinlichkeit, jemanden tödlich zu verletzen, eher gering. Dies berücksichtigt der Bußgeldkatalog. Was mich aber an dem Thema ärgert, ist, dass die Polizei sich so stark darauf fokussiert. Vermutlich, weil es sich einfach kontrollieren lässt. Viel schwieriger sind Kontrollen beim unerlaubten Fahren in Gegenrichtung. Das ist personalintensiver, womöglich steht man an engen Stellen im Weg und gefährdet die Situation zusätzlich. Im Ergebnis wird weniger kontrolliert. Ich denke, Polizeikontrollen sollten sich stärker an Unfallursachen orientieren.

Achtung Geisterfahrer - auf der Marienbrücke in Dresden.
Achtung Geisterfahrer - auf der Marienbrücke in Dresden. © René Meinig

Rotlichtverstöße von Radfahrern müssten also nicht härter geahndet werden?

Nein. Man bekommt ja schon einen Punkt und zahlt 100 Euro, wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war. 160 Euro sind es bei einer Gefährdung. Das Problem sehe ich eher in der Kontrolldichte.

Wann bekommen Radfahrer eigentlich den Pkw-Führerschein entzogen?

Etwa, wenn sie wiederholt alkoholisiert fahren und dabei erwischt werden. Das ist ziemlich analog zum Autofahren. Nur dass es keinen Gefahrengrenzwert gibt.

Die bekannten 0,5 Promille?

Genau. Stattdessen gilt, dass erst ab 1,6 Promille die Grenze zur absoluten Fahrunfähigkeit überschritten ist. Radfahrer sind also stärker auf eine korrekte Selbsteinschätzung angewiesen, weil sie unter Umständen auch dann rausgezogen werden, wenn sie weniger als 1,6 Promille intus haben und Schlangenlinien fahren.

Wie oft werden alkoholisierte Radfahrer aus dem Verkehr gezogen?

Meines Wissens bundesweit mehrere Tausend Mal pro Jahr. Dass die Zahl so hoch ist, liegt auch daran, dass sich viele eher aufs Rad als ins Auto setzen, wenn sie getrunken haben. Deshalb ist der ADFC gegen eine Null-Promille-Regelung: Wenn die Leute schon betrunken fahren, dann doch lieber mit dem Rad als mit dem Auto. Da gefährden sie heimwärts weniger Unbeteiligte.

Manche Polizisten meinen, die Strafen für Radfahrer täten nicht weh genug. Wo sind Ihrer Meinung nach die Verwarn- und Bußgelder zu hoch beziehungsweise zu niedrig?

Ich finde, die teuren Strafen sind an sich schon richtig platziert. Krass finde ich die 350 Euro, wenn man trotz geschlossener Schranke einen Bahnübergang quert. Hier schadet sich der Radfahrer im Ernstfall selbst – wenn man mal von der Psyche des Lokführers und störungsfreien Betriebsabläufen absieht. Wie gesagt: Ich denke, dass Fremdgefährdung stärker bestraft gehört.

Das würde bedeuten, unerlaubtes Fahren auf Fußwegen schärfer zu ahnden.

Ja, natürlich. Andererseits gibt es auch viele Grenzfälle. Wenn etwa beide Eltern ein Kind auf dem Gehweg begleiten, fährt einer legal, der andere nicht. Und was ist mit der Oma, die sich angesichts des fehlenden Radwegs fürchtet, auf der Straße zu fahren? Soll die genauso bestraft werden wie jemand, der mit Tempo 30 an Haustüren vorbeibrettert? Die Position, aus der heraus man etwas tut, wird im Bußgeldkatalog eigentlich gar nicht reflektiert.

Anfang September hat der ADFC Dresden unter dem Slogan "Mehr Platz fürs Rad" für mehr Sicherheit auf dem Schulweg demonstriert.
Anfang September hat der ADFC Dresden unter dem Slogan "Mehr Platz fürs Rad" für mehr Sicherheit auf dem Schulweg demonstriert. © dpa-Zentralbild

In Dresden und in Leipzig gibt es Fahrradstaffeln der Polizei. Wie erleben Sie die Arbeit dieser Beamten?

Ich sehe den Sinn dieser Staffeln darin, dass sie nicht nur die Perspektive der Staatsgewalt einnehmen, sondern auch die der Radfahrer. Die Polizei hat ja auch die Aufgabe, bauliche Mängel im Radverkehrsnetz und Sicherheitsdefizite an die zuständigen Behörden zu melden. Sie kann damit ziemlich direkt Änderungen bewirken.

Und das passiert zu wenig?

Faktisch gar nicht. Im Gegenteil: Ich habe Gremiensitzungen erlebt, in denen sich Polizisten darüber beschwert haben, dass ein Grüner Pfeil abmontiert wurde, weil an der Stelle Unfälle passiert waren. Das ist die Autofahrer-Perspektive. Eine Radstaffel sollte im normalen Verkehr mitschwimmen und auch mal einen Pkw-Fahrer aus dem Verkehr ziehen, wenn der zu knapp überholt oder mit dem Handy hantiert. Mein Eindruck von den Staffeln in Dresden und Leipzig: Das ist doch eher eine PR-Aktion.

In den sozialen Medien werden oft Fotos von Kontrollen geteilt mit der rhetorischen Frage, ob die Polizei nichts Besseres zu tun habe. Sehen Sie das auch so?

Die Polizei soll die StVO überall durchsetzen – Punkt. Sie könnte aber höhere Akzeptanz erzielen, wenn die Staffeln mehr unterwegs wären und erleben würden, was im alltäglichen Verkehr passiert. Wir wissen, dass die Beamten nicht einfach so rumfahren können, sondern für jede einzelne Aktion eine Strecke anmelden müssen. Dort können sie dann eine Schwerpunktkontrolle zum Thema XY machen. Das ist ein unnötiges Hemmnis für effiziente Polizeiarbeit.

Was es definitiv gibt, sind mehr Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern. Der Chef des Bundes der Fußgänger hat vergangenes Jahr gesagt, es liege in der Natur des Radfahrers, 90 Prozent der für ihn geltenden Regeln zu ignorieren.

„Die Natur des Radfahrers...“ Es gibt nicht die Radfahrer, die Fußgänger oder die Autofahrer...

Würden Sie die These bejahen, dass ein Verdrängungswettbewerb zulasten der Fußgänger im Gange ist, der sich in der Corona-Krise noch verschärft hat?

Das hört sich nach Absicht und Landnahme an. Ich würde eher von Fluchtbewegungen sprechen. Es ist ein politischer Konflikt um Flächen, und zwar einer, der durch Autos ausgelöst wird. Dabei geht es vor allem um Parkflächen im öffentlichen Raum. Und diese Debatte finde ich wirklich skurril.

Warum?

Weil wir in Großstädten Hunderte, wenn nicht sogar Tausende leer stehende Flächen in Parkhäusern und dazu jede Menge Tiefgaragenplätze haben. Hier hätten wir die Chance, mit ein wenig Regelungsaufwand Autos dorthin zu bringen, wo sie hingehören. Dann könnten zumindest an den innerstädtischen Hotspots manche Parkflächen am Straßenrand sofort in Radwege umgewandelt werden.

Nehmen Sie zunehmende Rücksichtslosigkeit von Radfahrern wahr? Nach dem Motto: „Wer bremst und absteigt, verliert?“

Nein. Je mehr Radfahrer unterwegs sind, desto weniger lohnt es, wie auf der Rennbahn zu fahren. Wer merkt, dass er sowieso wieder an der nächsten Ampel stehen wird, lässt das aggressive Überholen irgendwann sein. Wenn ganz verschiedene Leute, darunter Frauen und Kinder, mit dem Rad unterwegs sind, wirkt das zivilisierend.

Etwa drei Viertel der Unfälle mit Radfahrer-Beteiligung entfallen laut Krause auf die klassische Pkw-Rad-Konstellation. Hauptverursacher seien zu 70 Prozent Autofahrer, zu 30 Prozent Radfahrer.
Etwa drei Viertel der Unfälle mit Radfahrer-Beteiligung entfallen laut Krause auf die klassische Pkw-Rad-Konstellation. Hauptverursacher seien zu 70 Prozent Autofahrer, zu 30 Prozent Radfahrer. © Roland Halkasch

Stimmt das auch dann noch, wenn ein Teil der Leute mit E-Bikes fährt und der andere mit konventionellen Rädern?

Ja, durchaus. Natürlich gilt auch, dass zunehmender Radverkehr Druck zugunsten breiterer Wege aufbaut. Sind die vorhanden, kommen auch unterschiedlich schnelle Radfahrer besser miteinander klar. Zu einem guten Miteinander tragen alle bei, und vor allem kommt es dann zustande, wenn Gruppen in etwa gleich groß sind. Dominiert eine Gruppe – was bisher der Autoverkehr war – ist klar, dass sich die anderen unterordnen. Mein Eindruck ist, dass das zurückgeht.

Nehmen die Unfallzahlen von Radfahrern in Sachsen zu?

Unfälle mit Radfahrer-Beteiligung, bei denen es Personenschäden gab, schwanken seit 1999 zwischen 3.100 bis 4.300 pro Jahr, obwohl der Radverkehr in dieser Zeit um mindestens die Hälfte zugenommen hat.

Was gibt es zu den Unfallverursachern zu sagen?

Etwa drei viertel der genannten Unfälle entfallen auf die klassische Pkw-Rad-Konstellation. Hauptverursacher sind hier zu 70 Prozent Autofahrer, zu 30 Prozent Radfahrer. Diese Verteilung ist über die Jahre recht stabil geblieben. Die Schuldverteilung bei allen Radunfällen liegt ungefähr bei 45 zu 55 Prozent.

An fast der Hälfte aller Radfahrerunfälle sind Radfahrer selbst schuld?

Genau. Das wird dann immer hervorgehoben nach dem Motto: Seht her, häufig sind die Radfahrer selbst schuld! Dabei unterschlägt man, dass etwa fünf Prozent davon Unfälle mit zwei Radfahrern sind. Hier kann nur einer der beiden Radfahrer Hauptverursacher sein. Ein weiteres Fünftel sind sogenannte Alleinunfälle. Wenn so viele Menschen allein mit dem Rad verunglücken, ist das ein Indiz für unstetige Rad-Infrastruktur: Lichtmasten auf dem Weg, glatte Kanten, ungünstig platzierte Gullydeckel und so weiter.

Wie viele Alleinunfälle von Radfahrern gibt es denn pro Jahr in Sachsen?

2019 waren es 235. Die Zahl der Unfälle mit zwei beteiligten Radfahrern lag bei 869. Der Anteil von Unfällen mit Radfahrern und Fußgängern dürfte im niedrigen einstelligen Prozentbereich liegen.

Was folgern Sie daraus?

Verkehrssicherheitsarbeit muss sich auf abbiegende Autos und Lkw konzentrieren. Denn das ist ein ganz großer Anteil der Radunfälle. Laut novellierter StVO dürfen abbiegende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ja nur noch Schritttempo fahren. Das ist ein ADFC-Vorschlag, der es 1:1 in die Novelle geschafft hat. Darüber sind wir glücklich.

Strafen für Radfahrer

  • Nichtbenutzung des vorhandenen Radwegs: 20 Euro/mit Behinderung: 25 Euro/mit Gefährdung: 30 Euro
  • Benutzung des Radwegs in falscher Richtung: 20 Euro/25 Euro/30 Euro
  • Benutzung eines nicht freigegebenen Gehwegs: 55 Euro/70 Euro/100 Euro (alte Regelung, derzeit noch in Kraft: zehn Euro, 15 Euro, 20 Euro)
  • Beleuchtungseinrichtungen am Rad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit: 20 Euro/ – /25 Euro
  • Missachtung des Rotlichts an Ampel: 60 Euro/ – /100 Euro
  • Rotlicht an Ampel bereits länger als eine Sekunde: 100 Euro/ – /160 Euro.
  • Handy rechtswidrig benutzt: 55 Euro
  • Übersicht aller Verwarnungs- und Bußgelder