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Die Wut der Fußgänger: Weg mit den Gehwegparkern!

Die Bereitschaft der Fußgänger, zugeparkte Bürgersteige und forsche E-Bike-Fahrer zu akzeptieren, schwinde, sagt ein sächsischer Fußverkehrsforscher. Was nun?

Von Andreas Rentsch
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Passend zum Klischee: Wer seinen Geländewagen so parkt, sollte mit Passanten rechnen, die ihr Smartphone zum Beweisfoto zücken. Diese Aufnahme stammt vom Dorotheenplatz in Leipzig, nicht weit vom Stadtzentrum.
Passend zum Klischee: Wer seinen Geländewagen so parkt, sollte mit Passanten rechnen, die ihr Smartphone zum Beweisfoto zücken. Diese Aufnahme stammt vom Dorotheenplatz in Leipzig, nicht weit vom Stadtzentrum. © Bertram Weisshaar

Dresden/Leipzig. Die Autos werden größer, ihre Fahrer dreister: Knöllchen scheinen manche Falschparker kaum noch zu stören. Bei Fußgängern wächst deshalb der Frust – manche dokumentieren solche Verstöße mit der Handykamera. Doch ist dieses Vorgehen rechtlich in Ordnung? Ja, hat kürzlich das bayerische Verwaltungsgericht Ansbach entschieden. Tenor der Entscheidung: Wer als Passant Fotos von Falschparkern im Rahmen einer Anzeige an die Polizei schickt, verstößt damit im Normalfall nicht gegen die Datenschutz-Grundverordnung.

Was resultiert daraus? Und mit welchen Konflikten haben die schwächsten Verkehrsteilnehmer noch zu kämpfen? Das wollte Sächsische.de von Bertram Weisshaar wissen. Der 60-Jährige lebt in Leipzig und engagiert sich ehrenamtlich seit zwölf Jahren in der Ortsgruppe des Fachverbands Fußverkehr.

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