Dresden/Leipzig. Die Autos werden größer, ihre Fahrer dreister: Knöllchen scheinen manche Falschparker kaum noch zu stören. Bei Fußgängern wächst deshalb der Frust – manche dokumentieren solche Verstöße mit der Handykamera. Doch ist dieses Vorgehen rechtlich in Ordnung? Ja, hat kürzlich das bayerische Verwaltungsgericht Ansbach entschieden. Tenor der Entscheidung: Wer als Passant Fotos von Falschparkern im Rahmen einer Anzeige an die Polizei schickt, verstößt damit im Normalfall nicht gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
Was resultiert daraus? Und mit welchen Konflikten haben die schwächsten Verkehrsteilnehmer noch zu kämpfen? Das wollte Sächsische.de von Bertram Weisshaar wissen. Der 60-Jährige lebt in Leipzig und engagiert sich ehrenamtlich seit zwölf Jahren in der Ortsgruppe des Fachverbands Fußverkehr.