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Mittelsachsen: Gießen mit Kanne erlaubt, mit Schlauch verboten

Wasser wird knapp. Mit einer Allgemeinverfügung will Mittelsachsen die Verschwendung verhindern. Bei Verstößen droht ein hohes Bußgeld.

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Gärtner dürfen ihre Pflanzen nur noch mit Gießkannen oder ähnlichen "Schöpfgeräten" wässern.
Gärtner dürfen ihre Pflanzen nur noch mit Gießkannen oder ähnlichen "Schöpfgeräten" wässern. © dpa-tmn

Mittelsachsen. Trotz, dass in den vergangenen Tagen ab und zu ein paar Tropfen Regen gefallen sind, war es absehbar: Der Landkreis Mittelsachsen erlässt eine Allgemeinverfügung über die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern. Sie tritt am 1. Juli in Kraft und ist bis einschließlich 26. September gültig.

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