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Gerichtserfolg für Ex-Hotelier gegen Stadt Ostritz

Das Oberverwaltungsgericht in Dresden hat Hans-Peter Fischer recht gegeben: Die Pläne der Stadt, auch Fischers Privatgrund zu renaturieren, sind unwirksam.

Von Anja Beutler
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Auch das Hotel "Neißeblick" war von dem nun gekippten Bebauungsplan der Stadt Ostritz betroffen.
Auch das Hotel "Neißeblick" war von dem nun gekippten Bebauungsplan der Stadt Ostritz betroffen. © dpa-Zentralbild

Der seit Mai 2021 geltende Bebauungsplan der Stadt Ostritz für das Gebiet Bahnhofstraße/Edmund-Kretschmer-Straße ist unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen mit seinem Urteil an diesem Donnerstag festgestellt. Das Gericht hat damit dem sogenannten Normenkontrollantrag von Hans-Peter Fischer, Betreiber des "Hotels Neißeblick", stattgegeben.

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