Die Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 hat abertausende Garagenbesitzer in den neuen Bundesländern kalt erwischt - ohne, dass diese lange Zeit überhaupt was davon merkten. Mit der Wiedervereinigung trat auf dem Territorium der ehemaligen DDR nämlich das bundesdeutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Kraft. Das kennt keine Trennung des Eigentums zwischen einem Grundstück und dem, was darauf gebaut ist - genau das aber war bei privaten Garagen in der DDR Standard. Mit dem Auslaufen der letzten Frist des sogenannten "Schuldrechtsanpassungsgesetzes" bekamen die ehemaligen Garageneigentümer das teuer zu spüren - auch in Großschönau. Dort beschloss der Gemeinderat jetzt den Verkauf der ersten Garagengrundstücke an deren Nutzer.
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