Zittau
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Grundstücks-Vermessung dauert noch

Seit 1997 werden in Bertsdorf-Hörnitz alle Ländereien neu vermessen. Danach sind die Besitzverhältnisse im Ort neu geregelt. Das passiert auch in zwei anderen Orten.

Von Holger Gutte
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Ein Vermesser bei seiner Arbeit.
Ein Vermesser bei seiner Arbeit. © SZ/Peter Hilbert (Archiv)

Ländliche Flurneuordnung klingt langweilig, kann für Grundstücksbesitzer aber wichtig sein. Ein Bürger aus Bertsdorf-Hörnitz wüsste jetzt beispielsweise gern den aktuellen Stand dazu in seiner Gemeinde. Wie er schildert, wurde damit bereits 1996 begonnen, das neu zu ermitteln. Bis heute hat er aber über die Neuvermessung noch keine Nachricht erhalten. Für die Grundbucheintragung wäre das für ihn aber wichtig, wie für andere auch, berichtet er.

Auf Anfrage der SZ bestätigt die Pressesprecherin des Landkreises, Julia Bjar, dass am 6. Mai 1996 Bertsdorf-Hörnitz beim Staatlichen Amt für Ländliche Neuordnung in Kamenz den Antrag auf Eröffnung eines Flurbereinigungsverfahrens in der Gemeinde gestellt hatte. Noch im selben Jahr gab es eine öffentliche Informationsveranstaltung darüber. Das Verfahren ist am 25. April 1997 angeordnet worden. Das Ende aber sei derzeit noch nicht absehbar, berichtet sie.

Nach Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens entsteht für Bertsdorf-Hörnitz ein Koordinatenkataster. Das bedeutet, dass bei den Ortslagenvermessungen für die Grundstückseigentümer ihre Besitzverhältnisse im Ort neu geregelt sind. Dabei werden so genannte Abmarkungsmängel beseitigt und überbaute Grundstücksgrenzen im Einvernehmen mit den benachbarten Eigentümern neu festgelegt. Mehr- und Minderausweisungen werden im beiderseitigen Einvernehmen bei Verfahrensabschluss von den jeweiligen Beteiligten in Geld ausgeglichen. Die Ortslagenvermessungen sind für die Eigentümer kostenfrei, so die Pressesprecherin.

Eigentümer werden schriftlich eingeladen

Zu den Verhandlungen vor Ort werden die Eigentümer schriftlich eingeladen. Die danach ausgefertigte Niederschrift hat den Charakter einer Urkunde. Zur Finanzierung des Flurbereinigungsverfahrens werden von den Grundstückseigentümern aber Beiträge erhoben. Für die Ländliche Neuordnung von Bertsdorf-Hörnitz ist ein Fördersatz von 87 Prozent festgelegt. Die 13 Prozent Eigenleistung werden aus den erhobenen Beiträgen sowie Eigenleistungen der Gemeinde finanziert.

Das Verfahren für Bertsdorf-Hörnitz ist das größte und umfangreichste innerhalb des Landkreises Görlitz mit einer Gebietsfläche von etwa 1.900 Hektar und 1.200 Besitzständen. Daraus ergibt sich eine noch nicht absehbare Bearbeitungszeit, so Julia Bjar. Aufgrund der angespannten Personalsituation ist das Verfahren für Bertsdorf-Hörnitz derzeit mit der niedrigsten Priorität eingestuft.

Das Vermessen soll helfen, die innerörtlichen Verkehrsverhältnisse verbessern zu können. Ebenso hilft es unter anderem bei Erschließungen, der Gestaltung von Plätzen, dem Erhalten des dörflichen Charakters mit landwirtschaftlicher Bausubstanz sowie für verschiedene Maßnahmen zum Hochwasserschutz.

So ein Flurbereinigungsverfahren läuft im Altkreis Löbau-Zittau derzeit auch noch für den Bereich am Olbersdorfer See und für Beiersdorf.

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