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Trotz Grenzkontrolle: Warum die Polizei keinen Migranten zurückweisen darf

Täglich kommen Migranten in den Landkreis Görlitz. Ein Rechtsexperte erklärt, warum das mit den "sicheren Drittländern" nicht so einfach ist, wie es im Gesetz klingt.

Von Markus van Appeldorn
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Wie hier an der Friedenstraße in Zittau kontrolliert die Bundespolizei jedes einreisende Fahrzeug. Wenn die Beamten einen Migranten antreffen, dürfen sie ihn aber nicht zurückweisen.
Wie hier an der Friedenstraße in Zittau kontrolliert die Bundespolizei jedes einreisende Fahrzeug. Wenn die Beamten einen Migranten antreffen, dürfen sie ihn aber nicht zurückweisen. © Markus van Appeldorn

Die Bundespolizei meldet es quasi täglich: Massen von aufgegriffenen Migranten - sei es in Hirschfelde, Lückendorf, Waltersdorf, Ebersbach-Neugersdorf, Zittau, Görlitz oder irgendwo anders im Landkreis. Vor einigen Wochen hat die Bundespolizei ihre Kräfte massiv verstärkt und unter anderem feste Grenzkontrollen in Görlitz, Zittau und Neugersdorf eingerichtet.

Bloß an der Zahl der Menge der einströmenden Migranten ändert das: nichts. Denn die Bundespolizei sammelt Migranten bloß ein, darf aber keinen an der Bundesgrenze zurückweisen. Warum? Die SZ erklärt eine Rechtslage, die in der Realität viel komplizierter ist, als das Grundgesetz sie mit einem einfachen Satz formuliert.

Artikel 16a des Grundgesetzes scheint ganz einfach verständlich. Demnach hat in Deutschland kein Recht auf Asyl, wer aus einem sogenannten "sicheren Drittland" einreist - und Deutschland ist ausschließlich von "sicheren Drittländern" umgeben. Hier etwa von Polen und Tschechien.

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