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Wieder Freispruch für Ostritz-Nazi

Bei einer Kampfsportveranstaltung wird der Mann mit einer Hakenkreuz-Tätowierung fotografiert - doch das allein ist nicht strafbar.

Von Markus van Appeldorn
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Wie hier beim "Schild und Schwert"-Festival hat Ostritz regelmäßig mit dem Auflauf von Neo-Nazis zu kämpfen.
Wie hier beim "Schild und Schwert"-Festival hat Ostritz regelmäßig mit dem Auflauf von Neo-Nazis zu kämpfen. ©  Matthias Weber (Archiv)

Der Angeklagte vor dem Zittauer Amtsgericht macht aus seiner politischen Gesinnung keinen Hehl. Nachweislich trägt der Mann an seinem Körper eines oder gleich mehrere Hakenkreuz-Tätowierungen. Doch das allein macht ihn nicht zum Straftäter, wie der Prozess zeigt. Und ein weiteres Mal bringt ein Zittauer Richter öffentliche Empörung zurück auf den Boden der Rechtslage.

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