Selbst beim Sächsischen Verkehrsministerium in Dresden ist man überrascht: Wie das Oberverwaltungsgericht Bautzen auf SZ-Anfrage bestätigt, ist gegen die Baugenehmigung - die sogenannte Planfeststellung - des Abschnitts 3.3 der neuen B178 von Oderwitz bis Oberseifersdorf keine Klage eingereicht worden. Die Frist dafür ist verstrichen. Damit sei das Baurecht nun vollziehbar, heißt es aus dem Ministerium. Auch die Landesdirektion als Genehmigungsbehörde bestätigte, dass der Planfeststellungsbeschluss nun rechtskräftig ist. Gegen einen Teil der zuvor gebauten B178-Abschnitte hatten Gegner oder Betroffene geklagt. Auch dieses Mal "haben wir fest damit gerechnet", sagte Ministeriumssprecher Jens Jungmann der SZ.
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