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AfD-Kandidat geht gegen Ergebnis der Zittauer OB-Wahl vor

Jörg Domsgen erhebt schwere Vorwürfe gegen die Stadt, den OB und die Rechtsaufsicht. Der Amtsinhaber hat eine klare Meinung dazu.

Von Thomas Mielke
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Jörg Domsgen.
Jörg Domsgen. ©  Matthias Weber (Archiv)

Der bei der Zittauer OB-Wahl unterlegene Jörg Domsgen ficht das Ergebnis offiziell an. Einen Tag vor Ablauf der Einspruchsfrist hat er am Dienstag ein entsprechendes Schreiben bei der Rechtsaufsicht abgegeben. "Hiermit lege ich als Bewerber der Partei Alternative für Deutschland (AfD) für das zu wählende Amt des hauptamtlichen Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Zittau gegen die Wahl vom 12.06.2022 Einspruch ein", heißt es darin.

Domsgen fordert die Rechtsaufsicht auf, das Ergebnis für ungültig zu erklären. Er begründet das mit dem Verdacht "eines Amtsdeliktes durch den Amtsinhaber Herr Thomas Zenker", der zudem besonders schwer sei und die Wahl beeinflusst haben könnte. Gleichzeitig greift er die Rechtsaufsicht an. "Ich beantrage die Prüfung einer Aufsichtspflichtverletzung durch Nichtbefassung der Rechtsaufsicht des Landkreises Görlitz mit dem Widerspruch vom 09.05.2022 vor dem anstehenden Wahltermin", heißt es in dem Schreiben, das der SZ vorliegt. Er kritisiert, dass die Rechtsaufsicht seinen Einspruch dagegen nicht noch vor der Wahl behandelt hat. Außerdem "beantrage (ich) die Prüfung einer vorsätzlichen Falschinformation durch den Stadtrat oder die Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Zittau an die Rechtsaufsicht des Landkreises Görlitz im Zusammenhang mit der Behandlung des Widerspruchs vom 09.05.22."

Domsgen ist der Auffassung, dass Oberbürgermeister Thomas Zenker (Zkm) einen fehlerhaften Antrag der Linken-Fraktion im Zittauer Stadtrat zugelassen, damit Domsgens Abwahl als ehrenamtlicher 2. Stellvertreter des OBs in der Wahlkampfzeit möglich gemacht hat und er damit als OB-Kandidat diskreditiert wurde. Angeblich hat nicht die Fraktion Die Linke den Antrag zur Abwahl eingebracht, sondern ein einzelnes Mitglied. Domsgen leitet daraus einen formalen Fehler ab. "Im Gesprächsverlauf des beim Beschwerdeführer eingegangenen Telefonats vom 21.04.2022 bestätigte Herr Hentschel-Thöricht seine Unkenntnis zum Einzelantrag seines Fraktionsmitgliedes", so Domsgen. "Zudem gab er zu wissen an, dass auch sein designierter Nachfolger als Fraktionsvorsitzender, Herr Stadtrat Winfried Bruns, nichts vom Antrag der Fraktionskollegin Frau Susanne Kapron wusste." Hentschel-Thöricht, Fraktionschef der Linken, war auf eigenen Wunsch Ende April aus dem Stadtrat ausgeschieden.

OB Zenker reagiert gelassen. Jeder Kandidat habe das Recht, das Ergebnis einer Wahl überprüfen zu lassen, sagte er auf SZ-Anfrage. Die Stadtverwaltung und er hätten sich nichts vorzuwerfen. Alles andere sei nun Aufgabe der Rechtsaufsicht.

Die Rechtsaufsicht wird den Einspruch prüfen. Eigenen Angaben zufolge könnte sie, wenn sie Rechtsverstöße feststellt, die Wahl aufheben. Ist Domsgen mit dem Ergebnis ihrer Prüfung nicht einverstanden, steht ihm der Gang vor das Verwaltungsgericht offen.

Nachdem im April der Antrag eingegangen war, ist Domsgen Anfang Mai vom Stadtrat in einer Sondersitzung mit der offiziellen Begründung des Vertrauensverlustes in seine Person als ehrenamtlicher 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters abgewählt worden. Zuvor hatten sich die Mehrheitsverhältnisse des Stadtrates im Gegensatz zu der Zeit seiner Wahl 2019 durch das Ausscheiden von zwei Räten geändert. Domsgen und seine Fraktion blieben der Sitzung geschlossen fern. Er zweifelte die Grundlagen der Abwahl an und schaltete die Rechtsaufsicht ein. Sie prüfte die Abwahl und erklärte sie nach der OB-Wahl für gültig. OB Zenker war am 12. Juni mit über 70 Prozent der Stimmen im Amt bestätigt worden.