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Garagen-Regelung sorgt für Verärgerung

Werden Garagen auf Stadtgrundstücken gekündigt, müssen die Pächter sie ohne Entschädigung an die Stadt Zittau abgeben. Das finden deren Nutzer unfair.

Von Jan Lange
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Günter Hornickel, Heinz Ebermann und Klaus Kokschal (v.l.n.r.) haben Garagen im Komplex "An der Heimstätte" gepachtet und sorgen sich um deren Zukunft.
Günter Hornickel, Heinz Ebermann und Klaus Kokschal (v.l.n.r.) haben Garagen im Komplex "An der Heimstätte" gepachtet und sorgen sich um deren Zukunft. © Rafael Sampedro/foto-sampedro.de

Insgesamt 254 Jahre sind Günter Hornickel, Heinz Ebermann und Klaus Kokschal zusammen alt. Der Älteste von ihnen ist 90, der Jüngste wird in Kürze 81. Alle drei sind in einem Alter, in dem sie darüber nachdenken müssen, wie lange sie noch Auto fahren wollen. Noch aber sitzen die drei Rentner aus Zittau hinterm Lenkrad - und haben eine Garage im Komplex "An der Heimstätte" in Zittau-Süd gepachtet.

Sollte der Zeitpunkt gekommen sein, dass sie den Vertrag für ihre Garage kündigen, müssen sie das Gebäude ohne Gegenleistung an die Stadt Zittau zurückgeben. Das beschloss der Stadtrat bereits vor einiger Zeit. Betroffen sind davon knapp 1.500 Pächter, deren frühere Privatgarage auf städtischem Grundstück steht.

Zu DDR-Zeiten wurden auf dem Boden der Kommunen private Garagen errichtet. Beide Seiten schlossen Pachtverträge ab. Die Garagenbesitzer kümmerten sich um Pflege und Instandsetzungen der Garagen. Nach der Wende gingen alle Garagen, deren Verträge endeten, kraft Gesetz faktisch an den Grundstückseigentümer über. Die Stadt Zittau schloss aber weiter Pachtverträge ab - mit den Regelungen wie in den DDR-Verträgen.

Bis 2006 musste die Stadt eine Entschädigung an die Garagenbesitzer zahlen, wenn der Vertrag gekündigt wird. Seit 2007 ist das gesetzlich nicht mehr vorgesehen.

Auf Verständnis bei den Zittauer Garagenpächtern stößt die Entscheidung trotz der gesetzlichen Grundlage nicht. "Ich finde das nicht richtig", meint Günter Hornickel. "Wenn die Garage noch nutzbar ist, sollten sie eine kleine Entschädigung geben." Die Nutzer hätten viel Mühe in den Bau gesteckt - und über die Jahre einiges investiert.

Einiges investiert

Günter Hornickel kaufte seine Garage vor 22 Jahren für 5.000 Mark. Das Dach musste in der Zwischenzeit erneuert und die Garage gemalert werden - das alles zahlte er selbst. "Die Stadt hat nicht einen Cent dazugegeben", sagt er.

Heinz Ebermann erwarb kurz vor dem Beschluss seine Garage. Aber schon seit den 1980er Jahren ist er Teil der Garagengemeinschaft. Das Tor der vorherigen Garage ließ sich zuletzt nicht mehr richtig öffnen. Erneuern wollte es der 90-Jährige in seinem Alter nicht mehr. Stattdessen erwarb er eine andere Garage. Auch wenn er sie erst vor wenigen Monaten gekauft hat, gilt für ihn die gleiche Regelung wie für die anderen. Er muss sie bei Kündigung ohne Entschädigung abgeben. Und findet das nicht gerecht.

Da ist er sich mit Klaus Kokschal einig. Der war schon am Bau seiner Garage beteiligt. Anfang der 1970er Jahre entstand der obere Teil, erzählt er. Seitdem wurde das Dach mehrere Male erneuert und ein neues Tor eingebaut - alles auf seine Kosten. Klaus Kokschal hat ebenso die asphaltierte Zufahrt zu den oberen Garagen mitbezahlt.

Nutzer sollen Geld für späteren Abriss hinterlegen

Wenn er seine Garage abgeben müsste, wäre der 84-Jährige zufrieden, wenn er ausgetragen wird und die Sache damit erledigt ist. Sein Wunsch bleibt wohl unerfüllt. Die Stadt verlangt von den Nutzern, dass sie ihre Garagen bei Kündigung des Vertrages entfernen. Das ist ebenfalls Teil des Beschlusses, den der Stadtrat gefasst hatte.

Da die Garagen im Komplex gebaut wurden, ist ein Abriss oft nicht möglich. Ist der Bauzustand schlecht, kann - abhängig vom Vertrag - eine Aufhebungsvereinbarung geschlossen werden, die die Hinterlegung anteiliger Abrisskosten beinhaltet, erklärt Zittaus Pressesprecher Kai Grebasch die Verfahrensweise. "In einem solchen Fall wird bis zum tatsächlichen Abriss der Kostenanteil auf einem Konto der Stadt verwahrt."

In den Vorjahren wurden vereinzelte Garagen, die bautechnisch nicht mehr nutzbar waren, zurückgebaut - unter anderem in Drausendorf und Hirschfelde, so Grebasch. In diesem Jahr sind bisher keine Abrisse von Garagen geplant.

Die Garagen selber wegreißen oder für den Abriss Geld hinterlegen - das gehe gar nicht, finden Günter Hornickel und die anderen Pächter. Klaus Kokschal bezeichnet das Vorgehen als "Unding". Was damit bezweckt wird, verstehen sie nicht.

Der Stadtrat beschloss die neuen Regeln, weil laut Stadt das Vertragsmodell, dass die Pächter für Pflege und Instandsetzung selber verantwortlich sind, immer weniger funktioniert. Die Stadt musste schon selbst Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen vornehmen lassen, deren Kosten den Haushalt belasten. Deshalb will sie keine derartigen Verträge mehr abschließen.

Im Garagenkomplex "An der Heimstätte" übernahm die Stadt inzwischen ebenfalls die Pflege der Grünflächen zwischen und hinter den Garagen. Dafür zahlt jeder Pächter acht Euro extra im Jahr. Auch Günter Hornickel muss diesen Betrag entrichten, obwohl seine Garage direkt an den Garten des Nachbargrundstücks angrenzt.

Nachnutzer können nicht in Vertrag eintreten

Dass sie ihre Garage nicht an andere übergeben dürfen, können die Pächter vom Komplex "An der Heimstätte" nicht verstehen. "Das wäre doch besser, da wird sie weiter instandgehalten", sagt Hornickel. Doch die Stadt stellt klar, dass Nachnutzer nicht in den Vertrag eintreten können. Das gelte ebenso für Kinder oder Enkel. Nur beim Ableben des Pächters sei eine Weiterführung des Vertrages seinen Erben kraft Gesetz möglich.

Auch eine Überlassung an Dritte ist nicht mehr erlaubt. Sollte eine Untervermietung der Stadt bekannt werden, kann sie den Vertrag kündigen und eine Herausgabe der Garage fordern, so Zittaus Pressesprecher.

Mit neuen Nutzern schließt die Stadt nur Mietverträge ab, bei denen dem Mieter Schönheitsreparaturen im Inneren und die gewöhnliche Pflege obliegen. Instandsetzungen sind Sache des Vermieters. Allerdings können Vereine oder andere juristische Personen mit Sammelverträgen den Boden kaufen, wenn ihn die Stadt nicht braucht. Ein konkreter Antrag liege vor, teilt Grebasch mit. Er sei noch in Bearbeitung.