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SOE: Kein Anschluss fürs Brunnendorf?

Manche Brunnendörfer im Osterzgebirge kommen nicht ans Trinkwassernetz. Warum, erläutert Frank Kukuczka von der Wasserversorgung Weißeritzgruppe.

Von Siiri Klose
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Frank Kukuczka, der Geschäftsführer der  Wasserversorgung Weißeritzgruppe, erklärt, warum die Trinkwassernetz-Förderung des Freistaates  manchen Haushalten nicht hilft.
Frank Kukuczka, der Geschäftsführer der Wasserversorgung Weißeritzgruppe, erklärt, warum die Trinkwassernetz-Förderung des Freistaates manchen Haushalten nicht hilft. © Egbert Kamprath

Eigentlich scheint ja alles klar zu sein: „Eine ausdrücklich gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde, die Bevölkerung, die gewerblichen und sonstigen Einrichtungen ihres Gebietes ausreichend mit Trinkwasser zu versorgen, enthält das Sächsische Wassergesetz.“ So steht es auf der Internetseite des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Dennoch müssen sich viele Einwohner im Osterzgebirge selbst um ihre Wasserversorgung kümmern. In manchen Fällen gibt es auch gar keine Lösung. Sächsische.de fragte dazu Frank Kukuczka, Geschäftsführer der Wasserversorgung Weißeritzgruppe.

Warum gibt es trotz der gesetzlichen Verpflichtung solche Fälle wie den einer Fürstenauerin, aus deren Leitung ab Juli kein Wasser mehr kommt?

Der bisherige Wasserlieferant der Fürstenauerin will nach meiner Kenntnis die Wasserbelieferung nach langer Vorankündigung einstellen. Vor 20 Jahren gab es die Absicht, den Ortsteil Fürstenau an das Wasserwerk Altenberg anzuschließen. Doch obwohl damals die Förderbedingungen wesentlich besser waren, entschlossen sich nur einige wenige dazu. Wir brauchen aber eine Zustimmungsquote von mindestens 75 Prozent.

Mit der ausdrücklichen gesetzlichen Verpflichtung zur Trinkwasserversorgung ist es nicht ganz so einfach. Man muss schon einen Blick auf die Kosten für die Grundstückseigentümer und das Wasserversorgungsunternehmen werfen. Eine uneingeschränkte Versorgungspflicht besteht jedenfalls nicht.

In den letzten Jahren gab es immer wieder Brunnendörfer, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden wollen. Warum kommt die Nachfrage erst jetzt und nicht in all den Jahrzehnten vorher?

Die letzten drei Sommern waren aufgrund des Klimawandels sehr trocken und zu warm. Als Folge sind eine Vielzahl der mehr als 100 Jahre alten Hausbrunnen für längere Zeit trockengefallen. Das Bild in den einzelnen Ortsteilen ist jedoch nicht einheitlich. Manche Brunnen geben nach wie vor ausreichend Wasser ab, andere sind von den Grundstückseigentümern mit viel Geld ertüchtigt worden. Manchen Grundstückseigentümern sind die Kosten für einen zentralen Anschluss zu hoch. Sie hoffen deshalb auf bessere Zeiten.

Insoweit ist es ein großer Erfolg, wenn mit dem Werben des Wasserversorgungsunternehmens in Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern in den öffentlichen Einwohnerversammlungen und in den unzähligen Gesprächen unserer Mitarbeiter vor Ort in sieben von 16 Orten eine Zustimmungsquote von etwas mehr als 75 Prozent erzielt werden konnte.

Ein Wasserversorgungsunternehmen erhält derzeit 65 Prozent der Kosten vom Freistaat Sachsen erstattet, die er aufwenden muss, um einen Ort an ein öffentliches Trinkwassernetz anzuschließen.

Um welche Summen geht es da konkret?

Bei den sieben Orten steht uns ein Investitionsumfang von 12 Millionen Euro bevor. Damit können ca. 335 Hausbrunnen abgelöst werden. Die Kosten pro Grundstück sind von Brunnendorf zu Brunnendorf ganz unterschiedlich. Am Landberg in Herzogswaldebetragen die Investitionskosten pro Grundstück nach ersten Planungen 100.000 Euro, in Fürstenau 50.300 Euro und in Dittersdorf 20.000 Euro.

Hinzu kommen die Kosten für den Hausanschluss. Insgesamt sind für die zentrale Wasserversorgung der ca. 1.000 Grundstücke in den 16 Ortsteilen des Verbandsgebietes ca. 44 Millionen Euro notwendig. Bei dieser Zahl aus dem Jahr 2019 wird es bis zum Baubeginn nicht bleiben. Wir rechnen mit einer erheblichen Verteuerung der Baumaßnahmen in den nächsten Jahren.

Wann greift die Härtefallregelung im Sonderprogramm der öffentlichen Trinkwasserversorgung im ländlichen Raum vom Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft? Und wem hilft sie?

Die Förderung ist trotz des Fördersatzes von 65 Prozent nicht einheitlich. Dort, wo die Kosten besonders hoch sind, wie beispielsweise Am Landberg, beträgt die Förderung pro Grundstück nicht 65.000 Euro bzw. 65 Prozent, sondern maximal 40.000 Euro. Damit sinkt der Fördersatz von 65 Prozent auf nur noch 40 Prozent der Herstellungskosten. Notwendig wäre jedoch ein Fördersatz von 85 Prozent, der vor zwei Jahrzehnten bei besonders teuren Bauvorhaben auch gewährt worden ist. Insoweit kann von einer Härtefallregelung keine Rede sein.

Welche Bedingungen braucht die Weißeritzgruppe, um einen Ort ans öffentliche Trinkwassernetz anzuschließen?

Die Gesellschaft und der Verband drängen von Anfang an auf einen flexiblen Fördersatz, der die unterschiedlich hohen Investitionskosten in den einzelnen Ortsteilen in den Blick nimmt. Es liegt auf der Hand und macht wirtschaftlich einfach keinen Sinn, Bauvorhaben mit geringen Investitionskosten und zumutbaren privaten Baukostenzuschüssen der Grundstückseigentümer mit 65 Prozent aus Steuermitteln zu fördern, aber diejenigen mit extrem hohen Investitionskosten außen vorzulassen. Sie haben die Hilfe am Nötigsten.

Das Geld, was bei geringen Investitionskosten am unteren Ende durch eine Reduzierung der Fördersätze eingespart werden könnte, müsste dem oberen Ende mit sehr hohen Investitionskosten zugeschlagen werden. Dann wäre eine relativ gleichmäßige finanzielle Belastung für alle Grundstückseigentümer der Brunnendörfer im gesamten Freistaat Sachsen, unabhängig von den jeweiligen Investitionskosten vor Ort, sichergestellt. Zudem müsste die Beschränkung und Begrenzung der Förderung durch die Einführung der Kappungsgrenze aufgehoben werden.

Unsere Forderungen sind nicht neu und waren vor 20 Jahren Bestandteil der damaligen Förderrichtlinie.

Wie müssten Sie die Investitionskosten refinanzieren?

Nach Abzug der Fördermittel von den Herstellungskosten muss aufgrund bundeseinheitlicher Regelungen der verbleibende Teil im Verhältnis 70 Prozent zu 30 Prozent zwischen dem Grundstückeigentümer und dem Wasserversorgungsunternehmen aufgeteilt werden. In Dittersdorf beträgt der private Baukostenzuschuss für ein Einfamilienhaus, einschließlich Umsatzsteuer, 4.960 Euro. In Fürstenau würde er 13.200 Euro und Am Landberg in Herzogswalde 45.000 Euro betragen.

Wie würden sich diese Ausgaben auf den Kubikmeterpreis fürs Trinkwasser der Weißeritzgruppe niederschlagen?

Diese Frage stellt sich so nicht, weil die aktuelle Rechtslage eine Umlage der Refinanzierungskosten aus der Erschließung der Brunnendörfer auf diejenigen, die bereits vom Wasserversorgungsunternehmen versorgt werden, einfach nicht zulässt. Zwei in Auftrag gegebene Gutachten stützen die Auffassung der Gesellschaft.