Döbeln
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Angeklagter geht als freier Mann

Dem 21-Jährigen Waldheimer kommt ein Urteil aus dem Jahr 2019 zugute. Dennoch droht ihm noch ein weiteres Verfahren.

Von Frank Korn
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Symbolfoto © dpa

Döbeln/Waldheim. Einem 21-Jährgien Mann aus Waldheim wird vorgeworfen, mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben. Er soll sich im Frühjahr 2018 dazu entschlossen haben, aus dem Verkauf von Betäubungsmitteln eine Einnahmequelle zu erschließen. Er habe am 13. Mai 2018 50 Gramm Marihuana in guter und 45 Gramm in schlechter Qualität gekauft. Am 3. Juni 2018 seien es noch einmal 100 Gramm und zwischen Juni und August 2018 zweimal je 200 Gramm gewesen.

Rechtsanwalt Thomas H. Fischer erhob jedoch gegen die Anklage Einwände. Sein Mandant sei bereits im August 2019 wegen des Kaufs und Verkaufs von Betäubungsmitteln verurteilt worden. Zudem habe er die Drogen auch teilweise selbst konsumiert und nicht alles Erworbene auch verkauft, so der Anwalt.

Vorgeworfen wurde dem Waldheimer damals der unerlaubte Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen (wir berichteten). Der Beschuldigte war früher Drogenkonsument. Er schuldete einem Dealer 80 Euro. Doch der habe plötzlich 800 Euro verlangt. 

Um aus den Schulden herauszukommen, sollte der Angeklagte vom Händler Marihuana und Haschisch für acht Euro pro Gramm kaufen und die Drogen für elf Euro verkaufen. Das eingenommene Geld musste er dem Händler abliefern. Aus Angst habe er sich auf das Angebot eingelassen, so der Beschuldigte. Jedoch kam die Polizei dem Angeklagten auf die Spur. Die Beamten fanden in seinem Rucksack mehrere Klipptütchen mit insgesamt 80,09 Gramm Marihuana und Haschisch, eine Platte mit 134 Gramm Haschisch sowie eine Feinwaage.

Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richterin Marion Zöllner verurteilte den Beschuldigten am 21. August 2019 wegen der angeklagten Taten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung.

Staatsanwalt Detlef Zehrfeld beantragte Akteneinsicht. Danach zog sich Richterin Mario Zöllner mit dem Verteidiger und dem Staatsanwalt zu einem Rechtsgespräch zurück.

Das Ergebnis dieses Austauschs ist eindeutig. „Es gibt ein Urteil des Amtsgerichtes Döbeln, in dem der Angeklagte bereits zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt wurde. Möglicherweise fallen die Vorwürfe, die in der aktuellen Verhandlung eine Rolle spielen, in den damals behandelten Zeitraum hinein“, sagte Richterin Marion Zöllner. Das bestätigte Detlef Zehrfeld. 

Die Staatsanwaltschaft stellte deshalb den Antrag auf Einstellung des Verfahrens. „Es lässt sich nicht ausschließen, dass der Angeklagte die Betäubungsmittel, die er von dem Zeugen erworben hat, weiterverkauft hat. Jedoch sind die Zeitangaben schwammig, sodass ein Zusammenhang mit dem bereits rechtskräftigen Urteil nicht auszuschließen ist“, so Zehrfeld. Um eine Doppelverfolgung zu vermeiden, müsse dieses Verfahren eingestellt werden.

Was den Wertersatz – in diesem Fall ist dies das Geld, das der Angeklagte durch den Verkauf der Drogen eingenommen hat – betrifft, kann die Staatsanwaltschaft ein gesondertes Verfahren einleiten.

Die Richterin drückte gegenüber dem Angeklagten die Hoffnung aus, dass er den eingeschlagenen Weg weitergeht. „Die Bewährungsunterlagen sagen aus, dass sie sich an die Auflagen halten“, so die Richterin.

Die Vorsitzende erklärte einem Zeugen, von dem der Angeklagte die Drogen gekauft haben soll, dass seine Aussage nicht erforderlich sei. Er zeigte sich verärgert, dass er so lange warten musste. Auf seine Frage, ob er auch in dem angekündigten Verfahren zum Wertersatz wieder aussagen müsse, bejahte die Richterin. Zunächst hatte er angegeben, seine Auslagen geltend machen zu wollen, doch nach dieser Antwort verließ er den Gerichtssaal schimpfend.

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