Die Serie des Krematoriums Meißen: Finanzielle Aspekte einer Bestattung | Teil 3

Wenn jemand durch einen tragischen Unfall stirbt, kommt dies für alle Angehörigen natürlich äußerst unerwartet. Sich in diesem Moment Gedanken um finanzielle Aspekte zu machen, ist für einen Großteil der Angehörigen unmöglich. Dennoch kann man folgende Ansprüche geltend machen, wenn ein Anderer die Schuld am Unfall trägt:
Beerdigungskosten
Die Beerdigungskosten sind vom Schädiger gemäß § 844 Abs. 1 BGB demjenigen zu ersetzen, der die Bestattungskosten zu tragen hat. Ersatzpflichtig sind die Kosten in dem Maße, in dem eine standesgemäße Beerdigung stattfinden kann. Dazu gehören die Kosten des Sarges und der Wäsche, des Beerdigungsaktes, der Todesanzeigen in der Zeitung, der Grabstelle einschließlich des Grabsteines, der Bepflanzung und der Erwerbskosten des Grabes sowie der Trauerkleidung der nächsten Angehörigen. Nicht ersatzpflichtig sind die Kosten für die Pflege und Instandsetzung des Grabes sowie Gebühren einer etwaigen Testamentseröffnung. Nicht angerechnet wird die Überbrückungshilfe, die an die Witwe bzw. den Witwer gezahlt wird.
Unterhaltszahlungen
Diejenigen, denen gegenüber der Getötete unterhaltspflichtig war, können ihren Anspruch auf Ersatz des Unterhaltsschadens gegen den Schädiger geltend machen. Die Unterhaltspflicht umfasst den Bar- und den Naturalunterhalt. Der Naturalunterhalt beinhaltet zum einen Naturalleistungen wie z. B. Essen, Trinken, das zur Verfügung stellen von Wohnraum und Kleidung und zum anderen einen Betreuungsunterhalt. Der Betreuungsunterhalt stellt die Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind in Form von Betreuung dar. Maßstab für den Anspruch von Unterhaltszahlungen ist der gesetzlich geschuldete und nicht der tatsächlich gewährte Unterhalt (geregelt in den § § 1602, 1361, 1569 BGB). Zahlte also der bei einem Verkehrsunfall getötete Unterhaltsschuldner mehr bzw. weniger als er von Gesetzes wegen verpflichtet war, so ist dies für die Leistung des Schädigers an den Unterhaltsgläubiger irrelevant.
Lesen Sie hier Teil 1 und Teil 2 der finanziellen Aspekte einer Bestattung.
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