Anzeige

Tödlicher Unfall: Diese Bestattungskosten können geltend gemacht werden

Stirbt der Geschädigte bei einem Unfall, so können die Erben finanzielle Ansprüche geltend machen. Das Städtische Bestattungswesen Meißen erklärts.

 3 Min.
Teilen
Folgen

Wenn jemand durch einen tragischen Unfall stirbt, kommt dies für alle Angehörigen natürlich äußerst unerwartet. Sich in diesem Moment Gedanken um finanzielle Aspekte zu machen, ist für einen Großteil der Angehörigen unmöglich. Dennoch kann man folgende Ansprüche geltend machen, wenn ein Anderer die Schuld am Unfall trägt:

Beerdigungskosten

Die Beerdigungskosten sind vom Schädiger gemäß § 844 Abs. 1 BGB demjenigen zu ersetzen, der die Bestattungskosten zu tragen hat. Ersatzpflichtig sind die Kosten in dem Maße, in dem eine standesgemäße Beerdigung stattfinden kann. Dazu gehören die Kosten des Sarges und der Wäsche, des Beerdigungsaktes, der Todesanzeigen in der Zeitung, der Grabstelle einschließlich des Grabsteines, der Bepflanzung und der Erwerbskosten des Grabes sowie der Trauerkleidung der nächsten Angehörigen. Nicht ersatzpflichtig sind die Kosten für die Pflege und Instandsetzung des Grabes sowie Gebühren einer etwaigen Testamentseröffnung. Nicht angerechnet wird die Überbrückungshilfe, die an die Witwe bzw. den Witwer gezahlt wird.

Unterhaltszahlungen

Diejenigen, denen gegenüber der Getötete unterhaltspflichtig war, können ihren Anspruch auf Ersatz des Unterhaltsschadens gegen den Schädiger geltend machen. Die Unterhaltspflicht umfasst den Bar- und den Naturalunterhalt. Der Naturalunterhalt beinhaltet zum einen Naturalleistungen wie z. B. Essen, Trinken, das zur Verfügung stellen von Wohnraum und Kleidung und zum anderen einen Betreuungsunterhalt. Der Betreuungsunterhalt stellt die Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind in Form von Betreuung dar. Maßstab für den Anspruch von Unterhaltszahlungen ist der gesetzlich geschuldete und nicht der tatsächlich gewährte Unterhalt (geregelt in den § § 1602, 1361, 1569 BGB). Zahlte also der bei einem Verkehrsunfall getötete Unterhaltsschuldner mehr bzw. weniger als er von Gesetzes wegen verpflichtet war, so ist dies für die Leistung des Schädigers an den Unterhaltsgläubiger irrelevant.

Lesen Sie hier Teil 1 und Teil 2 der finanziellen Aspekte einer Bestattung.

Stöbern Sie hier für weitere Informationen und Geschichten des Städtischen Bestattungswesens Meißen.

Sie interessieren sich für das Thema Tod? Der Ratgeber vom Krematorium Meißen beleuchtet die verschiedensten Themen und vermittelt nützliches Wissen. Er ist in allen Filialen kostenlos erhältlich oder auch online zu lesen.

120 Seiten, 20. geänderte Auflage
120 Seiten, 20. geänderte Auflage © Autoren: Jörg Schaldach, Kristina Ruppert

Kontakt

Städtisches Bestattungswesen Meißen
Krematorium Meißen

Nossener Straße 38 | 01662 Meißen
Telefon: 03521 - 452077

www.krematorium-meissen.de

Städtisches Bestattungswesen Filiale Nossen

Bahnhofstraße 15 | 01683 Nossen
Tel. 035242/71006
nossen.krematorium-meissen.de/filiale-nossen.html

Städtisches Bestattungswesen Filiale Weinböhla

Hauptstraße 15 | 01689 Weinböhla
Tel. 035243/32963
weinboehla.krematorium-meissen.de/filiale-weinböhla.html

Städtisches Bestattungswesen Agentur Großenhain

Neumarkt 15 | 01558 Großenhain
Tel. 03522/509101
grossenhain.krematorium-meissen.de/agentur-grossenhain.html

Städtisches Bestattungswesen Agentur Riesa

Stendaler Straße 20 | 01587 Riesa
Tel. 03525/737330
riesa.krematorium-meissen.de/agentur-riesa.html

Städtisches Bestattungswesen Agentur Radebeul

Meißner Straße 134 | 01445 Radebeul
Tel. 0351/8951917
radebeul.krematorium-meissen.de/agentur-radebeul.html