Seit Monaten machen große TV- und Telekommunaktionsfirmen in Werbespots darauf aufmerksam, dass ab Juli ein neues Telekommunikationsgesetz in Kraft tritt. Ab da dürfen Vermieter die Kabel-TV-Gebühren nicht mehr über die Miet-Nebenkosten-Abrechnung begleichen. Grund dafür ist der Wegfall des Nebenkostenprivileg im Telekommunikationsgesetz (TKG). Der Markt wird damit freier, da jeder Bürger die Wahlfreiheit hat. Doch wer sich nicht kümmert und keinen Vertrag mit einem Anbieter abschließt, bei dem bleibt die Glotze künftig schwarz. In Bad Muskau sorgt die neue Gesetzgebung seit Monaten für Verunsicherung der Bürger, die zudem von zahlreichen Großanbietern mit Werbe- und Vertragsangeboten per Mail, Telefon und Briefen überhäuft und zu Abschlüssen gedrängt werden.
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