Medienanstalt bewertet Video-Veröffentlichung vom Bahnhof Bautzen als zulässig
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Bautzen. Die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) stellt bei der Veröffentlichung eines Überwachungsvideos vom Bahnhof Bautzen durch einen Radiosender im Internet keinen Rechtsverstoß fest. Das ist das Ergebnis der Prüfung des Falls durch die SLM, wie Sprecherin Ines Herzog auf Anfrage von Sächsische.de erklärt.