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Staatsanwalt ermittelt nach Balkonabsturz in Bautzen

Beim Zusammenbruch eines Balkons wurden neun Menschen verletzt. Welche Konsequenzen das hat und wer zur Verantwortung gezogen wird.

Von Tilo Berger
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Beim obersten Balkon am Haus Paulistraße 6 in Bautzen fehlt seit Donnerstagabend der Boden, die anderen Balkone hat das Technische Hilfswerk provisorisch abgestützt. Für die Bewohner sind sie gesperrt.
Beim obersten Balkon am Haus Paulistraße 6 in Bautzen fehlt seit Donnerstagabend der Boden, die anderen Balkone hat das Technische Hilfswerk provisorisch abgestützt. Für die Bewohner sind sie gesperrt. © SZ/Uwe Soeder

Bautzen. Ein Gerüst umklammert die Balkone am Eckhaus Paulistraße/Thomas-Mann-Straße in Bautzen. Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerks (THW) hatten das Stahlgeflecht in der Nacht zum Freitag aufgestellt, nachdem der Boden des obersten Balkons durchgebrochen war. Dabei wurden neun Personen verletzt, eine davon schwer. Sie hatten sich alle auf dem Unglücksbalkon aufgehalten. Der Schaden am Haus wird auf etwa 30.000 Euro geschätzt.

Unterdessen hat die Suche nach den Ursachen des Absturzes und den dafür Verantwortlichen begonnen. Sächsische.de fasst den derzeitigen Stand der Dinge zusammen.

Wem gehört das Haus?

Die Verwaltung des Gebäudes obliegt der Firma Sonja Winkler Immobilienverwaltung GbR mit Sitz in Herten (Nordrhein-Westfalen). Das Unternehmen aus dem Ruhrgebiet bietet übers Internet noch eine freie Wohnung im Haus Paulistraße 6 an. "Die helle Wohnung verfügt über einen großzügigen Balkon in den Hinterhof gerichtet", heißt es in der Beschreibung. Nur ist dieser großzügige Balkon seit Donnerstagabend nicht mehr begehbar.

Mehrere Anfragen von Sächsische.de zum Gebäude blieben bisher unbeantwortet. So ist auch die Frage offen, ob die Firma aus Herten das Haus in Bautzen nur verwaltet oder ob es ihr zugleich auch gehört.

Wie alt sind die Balkone an dem Haus?

Nach Angaben der Bautzener Stadtverwaltung wurde im April 2010 die Baugenehmigung für die Balkone erteilt. Die Statik-Abnahme durch einen Prüfingenieur war im November 2012. Die Schlussabnahme durch die Bauaufsicht erfolgte im Februar 2015.

Böden und Geländer bestehen aus Holz, die Verbindungen zwischen den einzelnen Balkonen aus Stahl.

Müssen Balkone regelmäßig begutachtet werden?

Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht, sagt Tomas Dils, Rechtsanwalt in der Bautzener Kanzlei Drach & Drach. Weder die Sächsische Bauordnung, noch die dazu gehörige Verwaltungsvorschrift sehen solche Kontrollen vor.

Anwalt Dils verweist aber darauf, dass Balkone "in besonderem Maße" der Witterung, also Regen, Sturm, Temperaturextremen und UV-Strahlung, ausgesetzt sind. "Das ist vergleichbar mit Dächern und Essenköpfen. Sie sollten folglich regelmäßig - etwa einmal jährlich - auf Schäden wie Risse oder Schädlingsbefall und Funktionsbeeinträchtigungen untersucht werden. Diese Untersuchung kann ein Sachverständiger vornehmen", erklärt der Jurist.

Wie viele Personen dürfen auf einem Balkon sein?

Dazu gibt es keine Vorschriften, erklärt der Geprüfte Sachverständige Silvio Kuntzsch aus Bautzen. Er arbeitet beim Sachverständigenbüro Dr. Steinbrecher & Kuntzsch. Für Balkone werde eine Nutzlast von 400 Kilogramm je Quadratmeter veranschlagt.

Über den Daumen gepeilt, sind 400 Kilogramm fünf Erwachsene. "Egal wie groß der Balkon ist, muss er je Quadratmeter 400 Kilogramm Nutzlast aufnehmen können", erklärt Silvio Kuntzsch. "Darüber hinaus gibt es noch Sicherheitszuschläge, sodass ein Balkon üblicherweise auch bei geringfügiger Überschreitung dieser Nutzlast nicht einstürzt."

Wird jetzt der Hausbesitzer zur Verantwortung gezogen?

"Eigentum verpflichtet", zitiert Silvio Kuntzsch das deutsche Grundgesetz. "Grundsätzlich ist der Hauseigentümer dafür haftbar, dass Balkone den zu erwartenden Belastungen standhalten. Zusätzlich hat der Mieter einer Wohnung eine Mitwirkungspflicht. Fallen ihm gegebenenfalls Veränderungen an seinem Balkon auf, muss dies dem Vermieter mitgeteilt werden - am besten schriftlich."

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Können nachträglich Fehler bei der Planung oder beim Bau der Balkone nachgewiesen werden, haften je nach Sachlage auch Statiker, Architekten oder der ausführende Baubetrieb. Wer im konkreten Bautzener Fall verantwortlich ist und für die Schäden haftet, muss noch geklärt werden, sagt Rechtsanwalt Tomas Dils. "Die Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft und die Akten der Baubehörde dürften dafür hinreichende Anhaltspunkte geben." Die Polizei ermittelt.

Wird der Balkon-Fall auch einer für die Justiz?

Das ist er schon. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung aufgenommen, sagt Staatsanwalt Christopher Gerhardi. "Dabei steht zunächst der Hauseigentümer im Fokus, dies muss aber nicht so bleiben. Zur Klärung der Einsturzursache wurde ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Je nachdem, zu welchem Ergebnis das Gutachten kommt – bauliche/konstruktive Mängel, unterbliebene Wartung/Instandsetzung, andere Gründe – kann sich ein Tatverdacht gegen weitere beziehungsweise andere Personen ergeben."

Ein vergleichbarer Fall habe sich in der Region in letzter Zeit nicht zugetragen, so der Bautzener Staatsanwalt. Hier nicht, aber im nordrein-westfälischen Horn-Bad Meinberg. Dort war Ende Juni dieses Jahres ein Balkon eingestürzt, auf dem sich ebenfalls neun Personen aufgehalten hatten. Einige von ihnen schwebten nach dem Unglück sogar vorübergehend in Lebensgefahr. Ein Gutachter der Staatsanwaltschaft Detmold bestätigte inzwischen, dass das Holz des Balkons morsch war. Nun wird gegen den Hauseigentümer ermittelt - wegen fahrlässiger Körperverletzung.