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Warum es auf der Großwelkaer Straße in Kleinwelka kein Tempo 30 gibt

In Kleinwelka wird Tempo 30 nahe der Bushaltestelle an der Großwelkaer Straße gefordert. Die Stadt Bautzen als zuständige Behörde erklärt, warum das nicht geht.

Von Katja Schlenker
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In Kleinwelka wünscht man sich Tempo 30 an der Großwelkaer Straße im Bereich der Bushaltestelle. Doch die Stadt Bautzen sagt, das geht nicht.
In Kleinwelka wünscht man sich Tempo 30 an der Großwelkaer Straße im Bereich der Bushaltestelle. Doch die Stadt Bautzen sagt, das geht nicht. © Symbolfoto: Dietmar Thomas

Bautzen. Für Verwunderung hat die Entscheidung der Stadt Bautzen gesorgt, an der Äußeren Lauenstraße Tempo 30 einzuführen. Seit Jahren fordere man, dass an der Großwelkaer Straße in Kleinwelka an der Bushaltestelle nahe der Gerbersiedlung die Geschwindigkeit reduziert werde, erklärte Sonja Weißbach (Gemeinschaftlich für Kleinwelka) in der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrats

Seit August 2023 gilt an der Äußeren Lauenstraße in Bautzen Tempo 30 in beide Richtungen zwischen Vogelkreuzung und Schilleranlagen. Aber: „Eine Tempo-30-Zone kann auf der Großwelkaer Straße nicht eingerichtet werden, weil dies nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung im Bereich von Vorfahrtstraßen ausgeschlossen ist“, erklärt Kristin Gabel, stellvertretende Pressesprecherin der Stadt Bautzen. „Die Großwelkaer Straße ist Bestandteil des Vorfahrtstraßennetzes der Stadt.“

Wer auf der Äußeren Lauenstraße in Bautzen in Richtung Innenstadt unterwegs ist, muss Tempo 30 bis zur Vogelkreuzung fahren
Wer auf der Äußeren Lauenstraße in Bautzen in Richtung Innenstadt unterwegs ist, muss Tempo 30 bis zur Vogelkreuzung fahren © Archivfoto: Steffen Unger

Dort die zulässige Höchstgeschwindigkeit als Streckenverbot auf 30 Kilometer pro Stunde herabzusetzen, komme nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung ebenfalls nicht infrage. Demnach könne Verkehr nur beschränkt werden, wenn dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten sei. So müsse zum Beispiel eine Gefahrenlage aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse vorliegen, die das allgemeine Risiko im Straßenverkehr erheblich übersteige. Dieser Fall liege bei der Großwelkaer Straße jedoch nicht vor.

An der Äußeren Lauenstraße in Bautzen gibt es nun Tempo 30, weil dort eine Analyse ergeben hat, dass der Lärmschutz für Anwohner nicht gegeben ist. Um zu beurteilen, wie der Verkehrslärm wirkt, sind die Lärmschutz-Richtlinien-Straßenverkehr herangezogen worden. Sind die Richtwerte für einen Straßenabschnitt überschritten, kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde den Einzelfall abwägen und den Verkehr beschränken.

An der Großwelkaer Straße in Kleinwelka sei jedoch eine solche Lärmbelastung nicht zu erwarten. Das liegt zum einen an der Bebauung, welche offen ist und ohne Reihenhäuser wie in der Stadt. Zum anderen ist die Verkehrsbelastung wesentlich geringer als in dem Abschnitt im Stadtzentrum nahe der Vogelkreuzung, die zu einem Kreisverkehr umgebaut werden soll.