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Großdubrau schafft Beiträge für Straßenausbau ab

Anlieger müssen künftig nicht mehr zahlen, wenn an der Straße vor ihrem Grundstück gebaut wird. Der Bürgermeister befürchtet jedoch Ungerechtigkeiten.

Von Uwe Menschner
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Der Großdubrauer Gemeinderat hat einem Beschluss zugestimmt, nach dem Beiträge zum Straßenausbau für die Bürger entfallen. Das hängt auch mit dem geplanten Ausbau der Ortsdurchfahrt zusammen.
Der Großdubrauer Gemeinderat hat einem Beschluss zugestimmt, nach dem Beiträge zum Straßenausbau für die Bürger entfallen. Das hängt auch mit dem geplanten Ausbau der Ortsdurchfahrt zusammen. © Uwe Menschner

Großdubrau. Die Gemeinde Großdubrau schafft die Beiträge für den Straßenausbau ab. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung entschieden. Der Beschluss trägt die etwas sperrige Bezeichnung „Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen“ und wurde einstimmig angenommen. Auf die Tagesordnung gekommen war er auf Initiative von mehreren Gemeinderäten.

Bürgermeister Lutz Mörbe (parteilos) hatte den Abgeordneten in Vorbereitung der Sitzung eine umfangreiche Erläuterung nebst zahlreichen Anlagen an die Hand gegeben, damit sie sich gründlich mit der Thematik befassen können. Schließlich ist die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für eine Kommune mit erheblichen Einnahmeverlusten verbunden.

Wie aus Gemeinderatskreisen verlautet, nahm die Gemeinde Großdubrau in den vergangenen Jahren im Schnitt 25.000 Euro pro Jahr an Straßenausbaubeiträgen ein. Die fehlen künftig im Haushalt, allerdings müsse auch der Aufwand für die Erstellung der Bescheide gegengerechnet werden.

Bürgermeister: "Keine gerechtere Lösung"

Bürgermeister Lutz Mörbe stellt die Thematik in seiner Erläuterung auch in einen Zusammenhang mit dem schon seit vielen Jahren geplanten Ausbau der Ortsdurchfahrt in Richtung Quatitz. „Es ist gerade in Hinblick auf die fehlenden Zustimmungen zum Ausbau der Ernst-Thälmann-Straße nicht verwunderlich, dass es Bestrebungen gibt, die Gebührenlast für die Grundstückseigentümer zu senken“, erklärt er.

Das Argument, „die Straße vor meinem Grundstück nutzen alle, und (nur) ich muss dafür bezahlen“, sei nachvollziehbar. „Mit der Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung wird es nicht zu einer gerechteren Lösung kommen“, stellt der Bürgermeister jedoch ebenso klar. Sinnvoll wäre es seiner Ansicht nach, die Straßenausbaubeitragssatzung und die Erschließungsbeitragssatzung in Gänze zu betrachten. Letztere werde bei der Neuanlage von Gehwegen erhoben und könne laut Gesetz nicht abgeschafft, sondern lediglich im Beitragssatz angepasst werden.

Daher sei es ratsam, die Satzungen so anzupassen, „dass die Belastungen der unmittelbar Betroffenen reduziert werden“. Dazu sei eine Sitzung des Gemeinderates jedoch nicht ausreichend.

Lutz Mörbe rechnet nach der nun beschlossenen Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung auch damit, dass jetzt vonseiten der Bürger verstärkt der Wunsch nach Erneuerung von Straßen an die Gemeinde herangetragen wird. Aus den Reihen der Gemeinderäte wurde daraufhin vorgeschlagen, eine Prioritätenliste zu führen und konsequent danach zu handeln.