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Kreis Bautzen erhebt Bußgelder wegen Pflege-Impfpflicht

Wer nicht auf die Aufforderung reagiert hat, einen Nachweis vorzulegen, muss jetzt mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Wie viele Fälle es im Kreis Bautzen betrifft.

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Für Mitarbeiter im Gesundheitswesen gilt seit Mitte März die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus. Wer keinen Nachweis darüber erbringt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Für Mitarbeiter im Gesundheitswesen gilt seit Mitte März die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus. Wer keinen Nachweis darüber erbringt, muss mit einem Bußgeld rechnen. © Archiv/SZ/Uwe Soeder

Bautzen. Der Landkreis Bautzen hat jetzt erste Bußgelder im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Mitarbeiter des Gesundheitswesens verhängt. Das teilte das Landratsamt auf Anfrage von Sächsische.de mit.

„Wir gehen nach jetzigem Stand davon aus, dass in rund 80 Fällen durchaus ein Bußgeld wegen Nichtrückmeldung trotz mehrfacher Aufforderung infrage kommt“, erklärt die Kreisverwaltung. Die Höhe des Bußgeldes betrage jeweils 100 Euro. „Die ersten Bußgeldbescheide wurden nach einer angemessenen Anhörfrist seit diesem Donnerstag erlassen.“ Den Betroffenen stehe nun der Rechtsweg offen.

Das Bußgeldverfahren beginnt demnach mit der Anhörung. Eine Antwort erwarte das Landratsamt innerhalb von 14 Tagen. „In der Urlaubszeit geben wir den Betroffenen etwas mehr Zeit, bevor wir einen Bußgeldbescheid erlassen.“ Die eingehenden Antworten würden fachlich bewertet und dann eine Einzelfallentscheidung getroffen. Bleibt die Antwort aus, folgt der Bußgeldbescheid.

Seit Mitte März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus. Um sie umzusetzen, hat der Kreis Bautzen ein mehrstufiges Verfahren entwickelt. Zuerst wurden die Mitarbeiter aus Pflege und Gesundheitswesen aufgefordert, einen Impf- beziehungsweise Genesenen-Nachweis oder eine ärztliche Impfbefreiung vorzulegen. Im Kreis Bautzen betrifft das laut Landratsamt aktuell rund 3.900 Menschen. Lediglich rund 80 Personen hätten gar nicht auf die Schreiben reagiert, ihnen droht nun ein Bußgeld.

Landratsamt prüft 400 Widersprüche zur Impfpflicht

Das Verfahren sei zudem ein laufender Prozess, da teils Genesenen-Nachweise oder zeitweilig bestehende Kontraindikationen auslaufen und dann nach vier Wochen dem Arbeitgeber ein neuer Nachweis vorgelegt werden müsse. Verstreiche diese Frist, dann müsse der Arbeitgeber die Daten ans Landratsamt melden.

In der nächsten Stufe wird laut Landratsamt in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen ein Betretungsverbot für ungeimpfte Mitarbeiter geprüft. Diese „Prüfung orientiert sich am konkreten Einsatz des Beschäftigten. Wir erwarten hier im August die Rückläufe und fangen mit den großen Einrichtungen an“, erläutert die Kreisverwaltung. Bislang gibt es also noch keine Entscheidung zu möglichen Betretungsverboten.

Die Bearbeitung werde bis weit in den Herbst andauern, da ab Oktober erneut mit einem Anstieg der Meldezahlen aufgrund der dann geltenden Booster-Pflicht gerechnet werde. Denn ab 1. Oktober gilt laut Infektionsschutzgesetz „nur noch als vollständig geimpft, wer drei Impfungen erhalten hat, wobei als dritte Impfung auch eine Genesung oder ein vor den Impfungen durchgeführter Antikörpertest die Voraussetzung erfüllen“, so das Landratsamt.

Parallel dazu „werden Widersprüche gegen die Aufforderung zur Nachweisvorlage bearbeitet. Dies betrifft rund 400 Fälle. Diese Prüfungen sind ebenfalls sehr personalintensiv und werden unter Federführung des Ordnungsamtes bearbeitet.“ (SZ/dab)