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Bautzen: Finanzamt verschickt Erinnerung zur Grundsteuer

Grundstücksbesitzer, die noch keine Grundsteuer-Erklärung abgegeben haben, bekommen in den nächsten Tagen Post vom Finanzamt Bautzen.

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Landbesitzer, die noch keine Grundsteuer-Erklärung abgegeben haben, bekommen in den nächsten Tagen Post.
Landbesitzer, die noch keine Grundsteuer-Erklärung abgegeben haben, bekommen in den nächsten Tagen Post. © Claudia Hübschmann

Bautzen. Grundstücksbesitzer, die Land im Kreis Bautzen besitzen und noch keine sogenannte Feststellungserklärung abgegeben haben, bekommen ab dem 27. April 2023 Post vom Finanzamt Bautzen: Die Behörde versendet ab diesem Zeitpunkt Erinnerungsschreiben.

"Das landeseinheitliche Standardschreiben wird maschinell erstellt und wird daher individuelle Besonderheiten nicht berücksichtigen können", teilt das Finanzamt Bautzen mit. Steht das Grundstück im Eigentum mehrerer Miteigentümer, wird an nur einen der Miteigentümer ein Erinnerungsschreiben versandt.

Geht die Grundsteuer-Erklärung trotz Erinnerung auch nach dem 30. Juni 2023 nicht bei der Behörde ein, "muss das Finanzamt den Grundsteuerwert zur Sicherung der kommunalen Einnahmen ab 2025 schätzen." Unsicherheiten gingen dann zulasten des Eigentümers. Zudem könne das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen.

Mitarbeiter des Finanzamtes beraten telefonisch und vor Ort

Noch fehlende Erklärungen sind elektronisch beispielsweise über ELSTER oder – wenn dafür keine Möglichkeit besteht – in Papierform abzugeben. Informationsmöglichkeiten gibt es unter www.grundsteuer.sachsen.de einschließlich Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen. Im Grundsteuerportal können viele für die Erklärung erforderliche Angaben wie Gemarkung, Flurstücknummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert beziehungsweise Ertragsmesszahl abgerufen werden.

Über die Grundsteuer-Hotline (03591/488-9090) stehen die Mitarbeiter des Finanzamts als Ansprechpartner zur Verfügung. Auch kann man persönlich zu den üblichen Öffnungszeiten im Finanzamt vorsprechen. Dazu wird empfohlen, vorab einen Termin zu vereinbaren, um lange Wartezeiten zu vermeiden. (SZ)