SZ + Bautzen
Merken

Im Landkreis Bautzen laufen aktuell 49 Verfahren wegen der Masern-Impfpflicht

Im Landkreis Bautzen wurden bislang knapp 430 Verfahren wegen fehlender Nachweise zur Masern-Impfpflicht eingeleitet. So ist der aktuelle Stand.

Von David Berndt
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Ein Kinderarzt in Deutschland impft ein einjähriges Kind gegen Masern.
Ein Kinderarzt in Deutschland impft ein einjähriges Kind gegen Masern. ©  Symbolbild: dpa

Bautzen. Im Landkreis Bautzen gibt es aktuell 49 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Masern-Impfpflicht, die noch nicht abgeschlossen sind. Das bestätigt das Landratsamt Bautzen auf Anfrage von Sächsische.de.

Verstöße gegen die Masern-Impfpflicht ahndet der Landkreis Bautzen mit Verwarn- und Bußgeldern zwischen 50 und 200 Euro. Wenn mehrere Kinder einer Familie betroffen sind, seien auch schon Geldbußen von mehr als 200 Euro ausgesprochen worden.

Am 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Bis zum 31. Juli 2022 mussten betroffene Personen den Nachweis über Impfung, Immunität oder eine medizinische Kontraindikation erbringen. Mit dem Gesetz sollen vor allem Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern geschützt werden.

Demnach müssen alle Menschen den vollständigen Impfschutz nachweisen, die nach 1970 geboren sind und in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeiten oder dort betreut werden. Das betrifft vor allem Kitas, Horte, bestimmte Formen der Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen für überwiegend Minderjährige.

Im Landkreis Bautzen sind bislang 427 Verfahren wegen fehlender Nachweise bezüglich der Masern-Impfpflicht eingeleitet worden. Davon sind „280 Verfahren rechtskräftig und teilweise die Geldbuße bezahlt. 78 Verfahren wurde durch Einstellung beendet“, erklärt das Landratsamt.

In 59 Fällen habe es Einsprüche gegeben. Bei den zuständigen Amtsgerichten seien dazu bislang sechs Urteile gefällt, acht Verfahren eingestellt und bei sechs Verfahren die jeweiligen Einsprüche zurückgenommen worden.