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Masernschutz: Frist für Nachweis endet

Der Landkreis Bautzen weist darauf hin, dass ab August Personen ohne Nachweis gemeldet werden müssen. Betroffen sind unter anderem Kitas und Heime.

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Bis zum 31. Juli müssen alle nach 1970 geborenen Beschäftigten und Betreuten unter anderem in Kitas, Schulen und Heimen im Landkreis Bautzen ihren Masernschutz nachweisen.
Bis zum 31. Juli müssen alle nach 1970 geborenen Beschäftigten und Betreuten unter anderem in Kitas, Schulen und Heimen im Landkreis Bautzen ihren Masernschutz nachweisen. © Symbolfoto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Bautzen. Die verlängerte Frist zum Nachweis eines Masernschutzes läuft am 31. Juli dieses Jahres aus. Darauf weist das Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen hin. Einen solchen Schutz müssen alle nach 1970 geborenen Beschäftigten und Betreuten unter anderem in Kitas, Schulen, medizinischen Einrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen und -unterkünften sowie in bestimmten Heimen nachweisen.

Anerkannt werden eine Impfdokumentation, ein Immunitätsnachweis oder ein Nachweis über eine medizinische Kontraindikation, erklärt Frances Lein von der Pressestelle des Landratsamtes.

Bei Neueinstellungen oder Neuaufnahmen gilt die Nachweispflicht bereits seit März 2020. Kommen Betroffene der Nachweispflicht nicht nach, sind die Einrichtungen zu einer Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet. Hintergrund ist das Masernschutzgesetz, das im März 2020 in Kraft trat. Vor allem Schul- und Kindergartenkinder sollen damit geschützt werden. Wird kein Nachweis erbracht, drohen Bußgelder oder Betretungsverbote.

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und bringen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich. Dazu gehört im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung, betont die Landkreis-Sprecherin. Den besten Schutz vor Masern biete eine Impfung, sie sorge für eine lebenslange Immunität. (SZ)

Allgemeine Informationen zum Masernschutzgesetz sowie zu den Abläufen und Fristen: www.masernschutz.de

Das Meldeportal für Einrichtungen ist über die Internetseiten des Landkreises Bautzen zu erreichen.