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Warum Bautzens OB noch immer keine Paare traut

Erst wollte Alexander Ahrens als Standesbeamter Ehen schließen – und durfte nicht. Jetzt darf er, aber tut es nicht. Aus einem Grund.

Von Theresa Hellwig
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Bautzens Oberbürgermeister Alexander Ahrens wollte unbedingt Ehen schließen. Jetzt darf er es, tut es aber nicht.
Bautzens Oberbürgermeister Alexander Ahrens wollte unbedingt Ehen schließen. Jetzt darf er es, tut es aber nicht. © Archivfoto: SZ/Uwe Soeder

Bautzen. Sogar eine Sonderstadtratssitzung wurde damals einberufen, weil der Stadtrat ihm eine Abfuhr gegeben hatte. Keine Frage: Bautzens Oberbürgermeister Alexander Ahrens (SPD) wollte es unbedingt. Nämlich: Paare trauen, als Eheschließungsstandesbeamter tätig sein.

Nun ist bekannt geworden: Er hat es immer noch nicht getan. Bautzens Oberbürgermeister hat noch keine Trauungen vollzogen. Dabei ist er mittlerweile offiziell zum Standesbeamten bestellt worden, wie die Stadt auf Anfrage von Sächsische.de mitteilt. Das bedeutet: Eigentlich dürfte er mittlerweile tatsächlich Paare trauen.

OB lässt Trauungen bis zur Wahl ruhen

Warum also tut er es nicht? „Oberbürgermeister Alexander lässt die Tätigkeit bis zur Wahl ruhen“, teilt Markus Gießler, Amtsleiter für Wirtschaft, Kultur, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit. Im Zweifel könnte das bedeuten, dass Ahrens gar keine Trauungen vollziehen wird. Zumindest dann, wenn Ahrens im Juni bei der Bautzener Oberbürgermeisterwahl nicht wiedergewählt wird. Denn die Bestellung zum Standesbeamten sei an seinen Posten als Oberbürgermeister gebunden, teilt Markus Gießler mit.

Viel Wirbel hatte es damals um das Thema gegeben. Im Oktober wollte Ahrens sich vom Bautzener Stadtrat zum Eheschließungsstandesbeamten ernennen lassen. Einen entsprechenden Kurs hatte er da bereits besucht. Die Räte allerdings kritisierten, dass der Oberbürgermeister dafür keine Zeit habe. Er solle sich lieber mehr für Bautzens Rolle im Strukturwandel einsetzen. Sie erteilten dem Oberbürgermeister eine Abfuhr.

Dagegen ging Ahrens in Widerspruch. Er berief eine Sonderstadtratssitzung ein, erneut bekam er von den Räten eine Absage. Weil er gegen die zweite Ablehnung noch einmal in Widerspruch gegangen ist, musste sich allerdings die Rechtsaufsichtsbehörde damit befassen, also das Landratsamt. Und das entschied: „Die Bestellung der Standesbeamten fällt in den Aufgabenbereich des Oberbürgermeisters.“ Der Stadtrat sei nicht dafür zuständig. Ahrens dürfe, wenn er berufen werde, eben doch als Standesbeamter tätig sein. „Da die Entscheidung ihn selbst betrifft, ist sein Stellvertreter zuständig“, erklärte eine Sprecherin des Landratsamtes. Lange wartete Ahrens allerdings auf seine Bestellung zum Standesbeamten. Das ist mittlerweile passiert.