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Bautzener Oberland: Sechs Bauherren bekommen Zuschüsse aus dem Leader-Topf

490.000 Euro an Zuschüssen fließen jetzt für die Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote im Bautzener Oberland. Für andere Projekte sind noch Anträge möglich.

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Knapp 490.000 Euro an Fördermitteln werden für sechs Projekte rund um die Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote im Bautzener Oberland aus dem Leader-Fördertopf ausgereicht.
Knapp 490.000 Euro an Fördermitteln werden für sechs Projekte rund um die Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote im Bautzener Oberland aus dem Leader-Fördertopf ausgereicht. © Fotostand

Schirgiswalde-Kirschau. Mit rund 7,7 Millionen Euro an Fördermitteln unterstützt die Leader-Region Bautzener Oberland im Zeitraum 2023 bis 2027 regionale Projekte. Nach einem ersten Aufruf, Projekte einzureichen, hat jetzt ein Gremium über die Vergabe entschieden. Demnach erhalten sechs Bauherren insgesamt knapp 490.000 Euro. Die Fördersummen pro ausgewähltem Vorhaben liegen zwischen 51.000 und 90.000 Euro. Der erste Aufruf in der laufenden Förderperiode stellt die Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote in den Mittelpunkt.

Die ausgewählten Objekte liegen in fünf der 13 Mitgliedskommunen der Region Bautzener Oberland, und zwar in Steinigtwolmsdorf, Sohland/Spree, Schirgiswalde-Kirschau, Hochkirch und Göda. „Darunter sind auch drei Umgebindehäuser, und fünf der ausgewählten sechs Gebäude stehen unter Denkmalschutz“, sagt Marlen Martin vom Regionalmanagement. Mehrere Vorhaben schaffen Raum für Mehrgenerationenwohnen, bei dem mindestens drei Generationen unter einem Dach leben.

Noch bis zum 28. Februar 2024 können für den zweiten Aufruf Projektideen zu unterschiedlichen Maßnahmen rund um die Grundversorgung und Lebensqualität entwickelt und bei den Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements eingereicht werden. Das können Vorhaben zur Verbesserung der Alltagsmobilität oder zum Erhalt und der Entwicklung des kulturellen Lebens und gemeinschaftlicher Aktivitäten in der Region sein.

Zur Verfügung stehen insgesamt 650.000 Euro. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 50 und 80 Prozent und die Fördersumme bei maximal 150.000 Euro. (SZ)