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Schuluntersuchungen starten im September

Eltern werden gebeten, einen Online-Termin zu machen. Vorher müssen die Kinder allerdings bei der jeweiligen Grundschule angemeldet werden.

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Bei der Schulaufnahmeuntersuchung werden unter anderem die motorischen Fähigkeiten, das Gehör und die Sprachentwicklung der Kinder geprüft. Im September beginnen die ersten Untersuchungen für das neue Schuljahr.
Bei der Schulaufnahmeuntersuchung werden unter anderem die motorischen Fähigkeiten, das Gehör und die Sprachentwicklung der Kinder geprüft. Im September beginnen die ersten Untersuchungen für das neue Schuljahr. © Symobolfoto: Claudia Hübschmann (Archiv)

Bautzen. Das neue Schuljahr hat gerade erst begonnen, da starten bereits die Vorbereitungen für das nächste Jahr. Der Jugendärztliche Dienst beginnt demnächst mit den Untersuchungen zur Schulaufnahme für das Schuljahr 2023. Das gilt für Kinder, die nächstes Jahr schulpflichtig werden und Kinder, die dieses Jahr für ein Jahr zurückgestellt wurden. Zuvor müssen die Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 geboren wurden, in der Schule angemeldet werden. Die Termine dafür werden durch die Kommunen veröffentlicht.

An den Schulen erhalten Eltern dann die erforderlichen Daten und Hinweise zur Schulaufnahmeuntersuchung. Das Landratsamt teilte mit, dass etwa vier Wochen vor dem Untersuchungszeitraum für die entsprechende Grundschule der Terminplaner zur Reservierung für die Eltern online freigeschalten wird. Die Untersuchung des Kindes findet an dem für die entsprechende Grundschule zuständigen Standort des Gesundheitsamtes statt.

Fragebogen, Vorsorgeheft und Impfauswies mitbringen

Bei der Anmeldung des Kindes in der Schule erhalten die Eltern einen Fragebogen zu gesundheitlichen Angaben des Kindes. Diesen sollen die Eltern ausgefüllt zur Untersuchung dabei haben, teilte das Landratsamt mit. Ebenfalls sind das Vorsorgeheft und der Impfausweis des Kindes zum Untersuchungstermin mitzubringen.

"Sollten bei beim Kind gesundheitliche Probleme bestehen, die für die Untersuchung und die Beschulung von Relevanz sind, wäre es hilfreich, wenn Eltern Befundberichte oder Entlassungsschreiben von den behandelnden Ärzten oder Therapeuten mitbringen", teilt das Landratsamt mit. Dies gilt ebenso für Entwicklungsberichte des Sozialpädiatrischen Zentrums, Pflegegutachten und Bescheide zum Vorliegen einer Schwerbehinderung.

Nach der Untersuchung erhalten die Eltern vom Gesundheitsamt eine schriftliche Mitteilung. Zudem bekommen die Eltern bei Vorliegen eines vollständigen Masernschutzes eine Bescheinigung für die Schule und den Hort. Die Grundschule wird außerdem durch das Gesundheitsamt informiert, wenn schulrelevante Befunde oder Hinweise vorliegen.

Sollten Eltern Fragen zum Ablauf der Untersuchung und zur Terminvereinbarung haben, können sie sich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen.
Telefon: 03591 5251 53300, Mail: [email protected]