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Viele Einwände zum Ausbau der B156 bei Bautzen

Die B156 soll zwischen Briesing und Sdier ausgebaut werden. Zu den Plänen gibt es allerdings viele Einwände; nicht nur von Landwirtschaftsbetrieben.

Von Uwe Menschner
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Ein Großteil der Einwendungen zum geplanten Ausbau der B156 bezieht sich auf die Ortsdurchfahrt Zschillichau.
Ein Großteil der Einwendungen zum geplanten Ausbau der B156 bezieht sich auf die Ortsdurchfahrt Zschillichau. © Uwe Menschner

Sdier/Zschillichau. Als frohe Botschaft bezeichnete es die Landesdirektion Sachsen, als sie im Mai 2023 den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesstraße 156 zwischen Briesing (Gemeinde Malschwitz) und Sdier (Gemeinde Großdubrau) bekannt gab. Vor allem Pendler, aber auch Fußgänger, Radler und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen würden von dem Straßenausbau profitieren, ließ Präsidentin Regine Kraushaar damals verlauten. So werde die Fahrbahn verbreitert - von 6 Metern auf 7,50 Meter außerorts beziehungsweise 6,50 Meter innerorts.

Die Einmündungen der nach Großdubrau und Klix abzweigenden Kreisstraßen sollen demnach sicherer gestaltet werden. Auf der Ostseite der B156 werde ein Radweg mit einer Breite von 2,50 Metern angebaut, in den Ortslagen Zschillichau und Sdier jeweils ein gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt. Die Bushaltestellen im Bauabschnitt sollen barrierefrei umgestaltet werden.

Landwirtschaftsbetriebe verlieren Acker- und Grünland

Allerdings herrscht nicht nur Freude über den geplanten Straßenausbau. Die Landesdirektion Sachsen hatte im Zuge des Planfeststellungsverfahrens eine Menge Einwendungen zu bearbeiten. Insbesondere Landwirtschaftsbetriebe beklagen den Verlust von Acker- und Grünlandflächen in erheblichen Größenordnungen. Neben der Heidefarm Sdier betrifft dies auch mehrere kleinere private Betriebe.

„Ohne die Inanspruchnahme privaten Grundeigentums können die Planungsziele der Baumaßnahme im Planungsgebiet nicht erreicht werden“, stellt die Landesdirektion Sachsen dazu fest. Andere Varianten seien geprüft worden, hätten sich jedoch als weniger geeignet erwiesen. „Die Eingriffe in das Eigentum Privater sind auf ein Minimum reduziert. Nach Abwägung aller Belange sind diese für notwendig und für die betroffenen Eigentümer und Pächter als zumutbar einzustufen“, schätzt die Behörde ein.

Entschädigungsregelungen unter anderem für Ertrags- und Pachtausfälle oder unwirtschaftliche Restflächen seien nicht Gegenstand der Planfeststellung, sondern eines „eigenständigen Entschädigungsverfahrens.“ Die Landesdirektion versichert, dass sämtliche Feldzufahrten erhalten bleiben oder nach Abschluss der Maßnahme wieder hergestellt werden. Und sie bestreitet, dass es zu einer dauerhaften Beeinträchtigung des Grundwasserhaushalts kommt.

Der Forderung der Heidefarm Sdier, die Zufahrt zur Großküche und zum Kartoffellager über den gesamten Bauzeitraum zu gewährleisten, will die Landesdirektion durch den Bau einer Ersatzzufahrt nachkommen.

Querungshilfen werden an Ortseingänge von Zschillichau verlegt

Den von einer Privatperson vorgeschlagenen Abriss eines leer stehenden Gebäudes im Kreuzungsbereich mit der Spreestraße in Zschillichau lehnt die Landesdirektion hingegen ab. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Lasuv) habe überzeugend dargelegt, dass dies für den Ausbau der B156 nicht notwendig sei.

Gegenstandslos sei auch die bereits 2009 vom Heimatverein Zschillichau erstmals geäußerte Befürchtung, dass im Zuge des Geh- und Radwegbaus der Vorbau des Hauses Bautzener Straße 8 abgerissen werden müsse. Dieser werde als Haupteingang und Garderobe für das Vereinshaus genutzt. Ein Eingriff in die Gebäudesubstanz sei nach der Planänderung vom März 2022 nicht mehr erforderlich.

Die geplanten beiden Querungshilfen werden ebenfalls im Ergebnis dieser Änderung nicht mehr innerhalb der Ortslage Zschillichau, sondern an den Ortseingängen errichtet.

Höchstgeschwindigkeit wird nicht auf 30 km/h reduziert

Die in einer Einwendung vorgebrachte Anregung, für die Ortsdurchfahrt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festzusetzen, weist die Landesdirektion zurück: „Das Lasuv hat mit der Planung von gemeinsamen Geh-/Radwegen und Radverkehrsstreifen sowie von Verkehrsinseln die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die notwendige Sicherheit bei Tempo 50 zu gewährleisten“, heißt es dazu im Beschluss.

Stattgegeben wurde hingegen dem Einwand, dass für die Ortslage Zschillichau neben dem kombinierten Geh-/Radweg kein zweiter Gehweg auf der westlichen Straßenseite erforderlich sei. Es werde auf einen zweiten Gehweg verzichtet. Dafür werde das Bankett auf der dem Geh-/Radweg gegenüberliegenden Straßenseite begehbar hergestellt, teilt die Behörde mit. Der Anregung des zuständigen Jagdpächters folgend, sollen die Begrenzungspfähle der dann ausgebauten B156 mit Wildwarnreflektoren ausgestattet werden.