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Neukirch erlaubt bis zu 15 Walpurgisfeuer

Wer am 30. April ein offenes Feuer abbrennen will, muss dies bei der Gemeinde anmelden. Für private Feuer gilt das nicht, aber auch da gibt's Vorschriften.

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Große Walpurgisfeuer sind 2021 zwar auch in Neukirch möglich, aber deren Zahl ist begrenzt.
Große Walpurgisfeuer sind 2021 zwar auch in Neukirch möglich, aber deren Zahl ist begrenzt. © Symbolbild: SZ/Uwe Soeder

Neukirch/Lausitz. Die Gemeinde bittet darum, Anträge für ein Walpurgisfeuer bis zum 14. März einzureichen. Wie Bürgermeister Jens Zeiler (CDU) am Dienstagvormittag mitteilte, könne der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. März über die Anträge entscheiden.

Ob diese offenen Walpurgisfeuer am 30. April stattfinden können, hänge noch von der dann geltenden Corona-Schutzverordnung ab. Die Kosten betragen 40 Euro pro Feuer. Der Bürgermeister weist zudem darauf hin, dass laut Polizeiverordnung am 30. April maximal 15 solcher Feuer erlaubt seien. In der Gemeinde wurde bereits 2019 über deren Anzahl diskutiert.

Regeln für private Feuer

Jens Zeiler teilt weiterhin mit, dass in den zurückliegenden Jahren vor 2020 jeweils etwa 80 Feuer angemeldet waren und dies zu gefährlich gewesen sei. Mit der neuen Polizeiverordnung und der Begrenzung auf 15 offene Walpurgisfeuer wollte man dieses Problem lösen.

Feuer auf privaten Grundstücken „mit trockenem unbehandeltem Scheitholz in befestigten Feuerstätten“ seien ohne Genehmigung erlaubt, fügt der Bürgermeister hinzu. Diese dürften weder höher noch breiter als einen Meter sein. Für die Anzahl dieser Feuer gebe es keine Begrenzung. (SZ)

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