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Wurde hier illegal Breitband verlegt?

Während es immer noch Haushalte gibt, die auf schnelles Internet warten, liegt es in Ringenhain bald in zahlreichen Kleingärten an. Ist das rechtens?

Von Richard Walde
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Kleingartensiedlung mit Breitbandanschluss? Am Laubenweg in Ringenhain wurde Glasfaserkabel verlegt, während an anderen Standorten noch Haushalte auf schnelles Internet warten.
Kleingartensiedlung mit Breitbandanschluss? Am Laubenweg in Ringenhain wurde Glasfaserkabel verlegt, während an anderen Standorten noch Haushalte auf schnelles Internet warten. © SZ/Uwe Soeder

Steinigtwolmsdorf. Während viele Steinigtwolmsdorfer noch immer vergebens auf schnelles Internet per Breitband warten, ist das in der Ringenhainer Wochenendsiedlung anders. Am Ring-, Lauben-, Birken- und Wanderweg im Südosten des Ortsteils von Steinigtwolmsdorf kann schon bald mit hoher Geschwindigkeit im Internet gesurft werden.

Dafür wird wie vielerorts im Landkreis Bautzen Glasfaserkabel verlegt - mithilfe von Geldern aus der Breitbandförderung. Doch ist das so überhaupt rechtens? Denn Fördermittel zum Breitbandausbau sind laut Informationen aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ausschließlich für Standorte vorgesehen, an denen ein dauerhaftes Wohnrecht besteht. Also nicht für reine Kleingärten.

"Entscheidend bei der Feststellung der förderfähigen Adressen laut Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau ist nicht das dauerhafte Bewohnen, sondern vielmehr das rechtlich zulässige dauerhafte Bewohnen", heißt es dazu von Marlene Hönle aus dem BMVI in Berlin auf Nachfrage von Sächsische.de.

Und genau diese rechtliche Zulässigkeit besteht laut der Steinigtwolmsdorfer Bürgermeisterin Kathrin Gessel (CDU/Bürgerbündnis) dort nicht. "Ein dauerhaftes Wohnen ist auf den genannten Straßen nicht zulässig, da es sich um ein Wochenendsiedlungsgebiet handelt", betont sie.

Anschlüsse in Ringenhain bis September fertig

Dass die Bauarbeiten in den eingangs genannten Wegen tatsächlich noch immer laufen, bestätigt Georg von Wagner, Pressesprecher der Telekom, die für den Breitbandausbau zuständig ist. "In den genannten Straßen in Ringenhain ist der Tiefbau abgeschlossen. Es läuft aktuell die Montage der Glasfaser", berichtet von Wagner. Man gehe davon aus, dass diese Anschlüsse ab September zur Verfügung stehen.

Davon können andere Haushalte in Steinigtwolmsdorf nur träumen, wie Sächsische.de bereits im März berichtete. Beispielsweise am Valtenbergblick wurden zahlreiche Adressen bei der sogenannten Marktanalyse als Vorbereitung der Breitband-Verlegung einfach übersehen. "Natürlich sind das Planungsfehler. Schon eine Ortsbegehung oder ein Vergleich mit Google Maps hätte genügt, um das zu erkennen", sagte Anwohner Karl Fröde bei einer Ortsbegehung im Frühjahr.

Während er noch immer auf schnelles Internet über Breitband wartet, sind andere Häuser am Valtenbergblick zumindest schon in naher Zukunft mit Glasfaserkabeln ausgestattet. Das zeigt ein Blick auf die Breitband-Karte des Landkreises Bautzen. Informationen des Landratsamtes ergeben zudem, dass in 208 von insgesamt 341 Ortsteilen bereits die Kabel verlegt sind, der Tiefbau also abgeschlossen ist.

Muss der Landkreis Fördergeld zurückzahlen?

In insgesamt 53 Kommunen wurde der Glasfaseranschluss bereits vollständig hergestellt, dort ist das Surfen mit bis zu 100 Megabit pro Sekunde also schon möglich. "Grundsätzlich wird durch die Richtlinie der Ausbau für Wohn- und Geschäftsanschlüsse sowie öffentliche Einrichtungen, Schulen und Bildungseinrichtungen vorgesehen", sagt Cynthia Thor vom Landratsamt Bautzen. Reine Kleingärten zählen darunter also nicht.

Doch was kann im Fall der vermeintlichen Kleingartensiedlung nun auf den Landkreis zukommen? "Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung im Förderverfahren kann es zu Rückforderungen bezüglich nicht förderfähig festgestellter aber abgerechneter Adressen kommen", erklärt Marlene Hönle vom Ministerium. Heißt: Die Fördergelder könnten im Nachhinein wieder entzogen werden.

In der Förderrichtlinie sei klar geregelt, wie in diesem Fall vorzugehen ist. "Der Bundesrechnungshof ist zur Prüfung berechtigt", heißt es dort unter anderem. Doch dazu wird es wohl gar nicht kommen, denn sowohl beim BMVI als auch beim Landkreis ist man sich sicher, keine Fehler begangen zu haben. Mit zwei unterschiedlichen Begründungen.

Gemeinde duldet dauerhaftes Wohnen

"Im Falle der Kleingartensiedlung in Steinigtwolmsdorf handelt es sich um eine Siedlung, wo auch dauerhaftes Wohnen von der Gemeinde geduldet wird. Der Landkreis hat diese Fläche daher als Ausbaugebiet definiert", erklärt Hönle. Demnach habe der Landkreis keine Rückforderungen zu erwarten.

Auch beim Landratsamt Bautzen ist man sich da sicher. "Bei der Definition der Wohnung beziehungsweise des Haushaltes wurde uns durch den Fördermittelgeber mitgeteilt, dass darunter auch Freizeitwohneinheiten fallen", sagt Cynthia Thor.

"Da im Bereich dieser Straßen darüber hinaus tatsächlich Adressen durch die Gemeinde vergeben wurden und es sich nicht um eine Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes handelt, wurde mit der Gemeinde der Ausbau für dieses Gebiet abgestimmt", fügt Thor an. Heißt: Ein Garten kann nur dann als Kleingarten bezeichnet werden, wenn er keiner Straße mit Hausnummer zugeordnet ist.