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Mord vor 18 Jahren: Urteil in Revision

Eine Rentnerin wurde wegen des Mordes an ihrem Mann verurteilt - die Tat ist jedoch 18 Jahre her. Und die Verurteilte fechtet die Entscheidung an.

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Die Angeklagte war der Vergiftung ihres Mannes vor 18 Jahren schuldig gesprochen - das Urteil geht nun in Revision.
Die Angeklagte war der Vergiftung ihres Mannes vor 18 Jahren schuldig gesprochen - das Urteil geht nun in Revision. © dpa-Zentralbild

Chemnitz. Das Urteil gegen eine 67-Jährige wegen eines Mordes vor fast 18 Jahren in Chemnitz wird vorerst nicht rechtskräftig. Die Verteidigung habe Revision eingelegt, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Chemnitz am Dienstag auf Anfrage. Die 1. Strafkammer hatte die Seniorin vorige Woche zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Sie mischte nach Überzeugung der Richter ihrem alkoholkranken Ehemann im Mai 2003 erst ein Schlafmittel in einen Eisbecher; als er daraufhin zusammenbrach, flößte sie ihm eine Flasche Cognac sowie Desinfektionsmittel ein. Der 49-Jährige starb an einer Alkohol- und Medikamentenvergiftung.

Während die Richter mit ihrem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgten, hatte die Verteidigung Freispruch gefordert. Rechtsanwalt Andreas Baumann hatte die Verwertung einer heimlichen Gesprächsaufnahme vor Gericht moniert. Die Seniorin selbst hatte vor Gericht vehement ihre Unschuld beteuert. Bei einer Revision prüft der Bundesgerichtshof das Urteil auf Rechtsfehler. (dpa)