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Mord vor 18 Jahren: Rentnerin verurteilt

Nach der Vergiftung eines Mannes im Jahr 2003 war die Polizei von einem Unfall ausgegangen. Ein aufgezeichnetes Gespräch brachte die Wahrheit ans Licht.

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Die Angeklagte wird in einen Saal des Landgerichtes geführt. Sie hat vor fast 18 Jahren ihren Mann umgebracht haben.
Die Angeklagte wird in einen Saal des Landgerichtes geführt. Sie hat vor fast 18 Jahren ihren Mann umgebracht haben. © dpa-Zentralbild

Chemnitz. Fast 18 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines 49-Jährigen hat das Landgericht Chemnitz die damalige Ehefrau wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. "Die Kammer hat keinen Zweifel, dass Sie Ihren Mann vergiftet haben", sagte Richterin Simone Herberger am Montag zu der 67-Jährigen.

Dabei verwies sie auf etliche Details, die die Seniorin in einem von ihrer Tochter heimlich aufgenommenen Gespräch offenbart hatte. Nach Überzeugung des Gerichts hat die Deutsche ihrem alkoholkranken Mann am 19. Mai 2003 erst ein Schlafmittel ins Eis gemischt. Als er daraufhin später zusammenbrach, flößte sie ihm eine Flasche Cognac sowie Desinfektionsmittel ein. Er starb an einer Alkohol- und Medikamentenvergiftung.

"Ich bin keine Mörderin"

Damals war von einem Unfall oder Suizid ausgegangen und keine Fremdeinwirkung gesehen worden. Erst das von der Tochter aufgenommene Gespräch hatte voriges Jahr die Mordermittlungen ins Rollen gebracht. Herberger sprach daher in der Urteilsbegründung von einem "außergewöhnlichen Fall". "Über das Geschehen schien Gras gewachsen, niemand hätte die Akten noch einmal aus dem Keller geholt." Das Urteil folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Dagegen hatte die Rentnerin am Montag nochmals mit tränenerstickter Stimme vor Gericht ihre Unschuld beteuert: "Ich habe meinem 2003 verstorbenen Mann nichts angetan. Ich bin keine Mörderin." Ihr Verteidiger Andreas Baumann hatte auf Freispruch plädiert und die Verwertung der heimlichen Aufnahme vor Gericht kritisiert. Er werde sicherlich Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, sagte der Anwalt nach dem Richterspruch. (dpa)