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Lokführer-Streik in Chemnitz: Arbeitsgericht entscheidet gegen Gewerkschaft GDL

Die Lokführer-Gewerkschaft GDL befindet sich seit Monaten im Arbeitskampf mit der City-Bahn Chemnitz. Nun hat das Arbeitsgericht eine Entscheidung gefällt. Es geht um den Schülerverkehr.

Von Tobias Winzer
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Im seit Monaten andauernden Arbeitskampf zwischen der Lokführergewerkschaft GDL und der City-Bahn Chemnitz hat nun das Arbeitsgericht eine Entscheidung gefällt
Im seit Monaten andauernden Arbeitskampf zwischen der Lokführergewerkschaft GDL und der City-Bahn Chemnitz hat nun das Arbeitsgericht eine Entscheidung gefällt © dpa

Im Arbeitskampf zwischen der zwischen der Lokführergewerkschaft GDL und der City-Bahn Chemnitz gibt es eine Niederlage für die GDL vor Gericht. Während ihrer Streikwellen bei der City-Bahn Chemnitz muss die Gewerkschaft GDL den Schülerverkehr durch einen Notdienstplan sicherstellen. Einem entsprechenden Antrag auf einstweilige Verfügung der City-Bahn gab das Arbeitsgericht Chemnitz am Mittwoch statt und verurteilte die GDL zur Mitwirkung an einem Notdienstplan. Das Gericht stützte sich bei seiner Entscheidung auf die Notwendigkeit der Schülerbeförderung.

City-Bahn-Geschäftsführer Friedbert Straube: "Ich freue mich außerordentlich für unsere jungen Fahrgäste und ihre Eltern, dass uns dieser juristische Erfolg gegen die GDL und ihren Bundesvorsitzenden Claus Weselsky gelungen ist." Der Konflikt an sich könne nur mit Verhandlungen gelöst werden. "Dazu fordere ich die GDL auf. Ein vernünftiger Kompromiss ist ohne jeden weiteren Streik mit mir sofort verhandelbar."

Streikbedingt war die Schülerbeförderung in den zurückliegenden Wochen mehrfach zum Erliegen gekommen. Deshalb war die City-Bahn mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung vors Arbeitsgericht gezogen.

Behinderungen im Schülerverkehr zu Wochenbeginn

Zuletzt war es am Montag, dem 27. Mai, zu Behinderungen im Schülerverkehr gekommen. Straube warf der Gewerkschaft dabei Falschaussagen und Täuschungen der Bahnkunden vor.

Hintergrund war der am Montagmorgen um 6 Uhr beendete 13. GDL-Streik bei der City-Bahn. Laut einer Mitteilung der City-Bahn waren dadurch auf den Linien C11 und C14 auch Schülerzüge ausgefallen. "Dies war absehbar, hatte doch die GDL gestern das Ende des Streiks für heute 6 Uhr angekündigt. Eine schriftliche Intervention der City-Bahn, dass der Schülerverkehr nur ordnungsgemäß rollen kann, wenn der Streik bereits 5.10 Uhr beendet wird, hatte die GDL unbeantwortet gelassen", hieß es.

Chef der City-Bahn: "GDL täuscht Schüler und Eltern"

Für Unmut sorgte bei der City-Bahn offenbar eine von der GDL verbreitete Mitteilung unter dem Titel "GDL nimmt Rücksicht auf Schülerverkehre". Der City-Bahn geht es vor allem um folgende Formulierung: "Bildung ist ein hohes Gut und wird nicht durch Streiks der GDL beeinträchtigt." Ein solcher Satz fand sich zwar nicht in der am Sonntag per E-Mail veröffentlichten GDL-Pressemitteilung, dafür aber in der Online-Version der Mitteilung.

City-Bahn-Geschäftsführer Straube sagte: "Die GDL macht das Gegenteil dessen, was sie ankündigt. Sie hat unseren Hinweis ignoriert und täuscht Schüler und Eltern, die die City-Bahn nicht nutzen konnten, um rechtzeitig in die Schule zu gelangen."

Rund 1.800 Kinder und Jugendliche nutzen laut Bahnbetreiber von montags bis freitags die Linien der City-Bahn, um in die Schule oder von dort nach Hause zu kommen.

Weselsky: "Weg jederzeit frei für Verhandlungen"

Die Lokführergewerkschaft GDL will bei der City-Bahn eine 35-Stunden-Woche erzwingen - so wie bei anderen Eisenbahnunternehmen. Deswegen überzieht sie das kommunale Unternehmen seit Wochen immer wieder mit Streiks.

"Alle Eisenbahnverkehrsunternehmen in Sachsen, die Tarifverträge mit der GDL abgeschlossen haben, haben in ihren Tarifverträgen auch eine stufenweise Absenkung auf die 35-Stunden-Wochegeregelt", sagte der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky zuletzt. "Es muss also nicht sein, dass die Streiks, die nicht nur den Schülerverkehr, sondern alle Menschen in der Region betreffen und durch die sinnlos Steuergelder verbrannt werden, fortgesetzt werden." Sobald ein verhandlungsfähiges Angebot auf Marktniveau, inklusive der Arbeitsabsenkung auf dem Tisch liege, sei der Weg jederzeit frei für Verhandlungen.