Wie es mit den Alten- und Pflegeheimen in der Advents- und Weihnachtszeit weitergeht, ist seit Dienstagmittag klarer: Der Freistaat hat in seiner Aktualisierung der Hygiene-Allgemeinverfügung festgelegt, dass Besucher diese Einrichtungen nur dann betreten dürfen, wenn ein "Coronatest mit negativem Testergebnis" erfolgt ist. Damit bleiben die Heime prinzipiell offen. Umsetzen sollen die Betreiber die neuen Regelungen mit sogenannten Corona-Schnelltests, die viele Heime auch jetzt schon im Alltag nutzen. Dabei hat sich gezeigt, dass diese Tests Tücken haben.
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