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Ärger um fehlenden Quarantäne-Bescheid

Eine Freitalerin musste in Quarantäne, erhielt aber kein amtliches Schreiben. Das braucht sie für den Arbeitgeber. Für ihr Problem fühlte sich niemand zuständig.

Von Annett Heyse
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Symbolfoto. © dpa

Bisher dachte Simone P. immer, in Deutschland funktioniert die Bürokratie. Dass ein amtliches Schreiben auch nach mehrmaliger Aufforderung an den Absender einfach nicht den Weg zu ihr findet - undenkbar. Doch genau das ist der Freitalerin, die ihren kompletten Namen lieber nicht in der Zeitung genannt haben möchte, passiert.

Es handelt sich dabei ausgerechnet um einen Quarantäne-Bescheid, den sie beim Arbeitgeber vorlegen muss. "Ich habe deshalb Ärger bekommen. Mein Chef glaubt mir zwar und hat Verständnis, aber die Buchhalterin in der Zentrale braucht das Papier", berichtet Simone P.

Testergebnis: Corona-positiv

Die Freitalerin fühlte sich Mitte November plötzlich gesundheitlich angeschlagen. Schnell fiel ihr Verdacht auf Covid-19. Ihr Hausarzt veranlasste einen Test und schrieb sie erst einmal eine Woche krank. Sie bekam zudem einen Zugangscode für eine Online-Plattform, auf der sie das Testergebnis einsehen konnte. Das war am 20. November.

Am nächsten Tag loggte sich Simone P. ins Internet ein und sah ihr Ergebnis : Corona-positiv. "Noch am selben Tag erhielt ich einen Anruf vom Gesundheitsamt des Landkreises. Sie informierten mich, wir sprachen über die Kontaktpersonen, die Quarantäne und was es sonst noch zu beachten gibt", erinnert sich Simone P.

Man habe ihr am Telefon mitgeteilt, dass sie selbst bis zum 4. Dezember in Quarantäne bleiben müsse. Auch ihr Ehemann und die beiden Söhne durften die Wohnung nicht mehr verlassen.

Ein paar Tage später kamen drei Briefe zu Familie P. - die schriftliche Quarantäne-Anordnung für Mann und Kinder. Simone P. selbst, so versichert sie, habe keine Post bekommen.

Kein Krankenschein, kein Quarantänebescheid

Nachdem die Krankschreibung verstrichen war, saß sie der Quarantäne-Anordnung entsprechend weiter zu Hause. Gesund fühlte sie sich ohnehin nicht. Sie telefonierte mit der Hausarztpraxis. "Dort sagte man mir, man könne keine neue Krankschreibung ausstellen, es gilt ja ohnehin die Quarantäne-Anordnung vom Landratsamt", berichtet die Freitalerin.

Auch nach dem 4. Dezember war sie noch nicht fit. Immerhin durfte sie das Haus wieder verlassen und einen Arzt aufsuchen. Der stellte einen neuen Krankenschein vom 4. bis zum 10. Dezember aus. Doch es fehlen nun die Tage zwischen dem 26. November und dem 4. Dezember.

"Ich habe mich mehrfach telefonisch über das Bürgertelefon an das Gesundheitsamt gewandt", sagt sie. Bereits am 1. Dezember, dann am 7. und am 11. Dezember sowie am 4. Januar telefonierte sie mit der Behörde und schilderte das Problem mit dem fehlenden Bescheid. Zusätzlich schickte sie am 1. Dezember eine E-Mail an die Bescheiderstellung des Gesundheitsamtes, die sie dann nochmals am 7. Dezember versandte - an das Büro des Landrates. Doch es tat sich nichts in ihrem Briefkasten.

"Am 16. Dezember habe ich einen Brief an den Landrat persönlich geschrieben. Es gab keinerlei Reaktion", berichtet Simone P.

Staat zahlt bei Arbeitsausfall

Dabei braucht sie dringend den Bescheid. Die Freitalerin arbeitet im Einzelhandel, bei einem Discounter. Die Gehaltsabrechnung erfolgt über eine Zentrale. Dort sind den Mitarbeitern auch die Hände gebunden. Denn bei einer Quarantäne-Anordnung zahlt der Arbeitgeber das Gehalt zwar weiter, kann sich das Geld aber vom Staat zurückholen.

So steht es auch auf der Corona-Informationsseite des Landes Sachsen im Internet. "Das Infektionsschutzgesetz sieht in den §§ 56 ff. vor, dass Betroffene von Maßnahmen, die dem Gesundheitsschutz dienen, in besonderen Fällen für erlittene Nachteile entschädigt werden können", heißt es dort. Und weiter: "Bei Angestellten zahlt in der Regel der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zunächst weiter. Dieser kann sich das Geld im Nachhinein von der Landesdirektion Sachsen auf Antrag erstatten lassen." Dafür ist der Bescheid zwingend erforderlich.

Warten auf die Post

Simone P. hat nun praktisch unentschuldigt gefehlt, weil sie keinen Nachweis vom Landratsamt vorliegen und auch keine Krankschreibung für etliche Tage hat.

Im Landratsamt kann man aus Datenschutzgründen nicht zu dem konkreten Fall Stellung nehmen. Grundsätzlich, heißt es, werde nach einem positiven Befund sofort telefonisch Kontakt mit der oder dem Betroffenen aufgenommen. "Im Anschluss wird durch den Bearbeiter ein Absonderungsschreiben, auf Basis der Allgemeinverfügung, erstellt und der betroffenen Person zugeschickt", sagt Pressesprecherin Maria Ehlers.

Im Fall von Simone P. ging das wohl aufgrund es hohen Arbeitsaufwandes wegen der vielen Corona-Fälle unter. "Ich habe durchaus Verständnis, das mal etwas übersehen wird. Die Mitarbeiter im Gesundheitsamt stehen bestimmt unter hohem Druck", sagt Simone P. Aber sie könne nun leider auch nicht länger auf das Schreiben warten.

Umso erleichterter war Simone P. , als sie am Freitagnachmittag in den Briefkasten schaute: Das Schreiben war doch noch eingetroffen.

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