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Corona: Heidenauer klagt gegen Ungleichbehandlung

Denis Skeries arbeitet bei den Maltesern. Doch weil er im falschen Tarifvertrag ist, bekam er keine Corona-Prämie. Und nicht nur er.

Von Heike Sabel
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Symbolfoto.
Symbolfoto. ©  SZ-Archiv / Nikolai Schmidt

Denis Skeries arbeitet seit sieben Jahren für die Malteser in Dresden als Rettungsassistent. Zwar hat er in der Corona-Zeit wie seine Kollegen gearbeitet, doch Malteser-Mitarbeiter ist nicht gleich Malteser-Mitarbeiter. Jedenfalls nicht bei der Prämie, die 300, 400 oder 600 Euro betrug - und die der Heidenauer nicht bekam.

Das Problem: Skeries hat am 1. November 2013 beim ASB begonnen. Dieses Arbeitsverhältnis wurde von den Maltesern bei der Übernahme des Betriebes zum 1. Januar 2015 übernommen. Für die Malteser-Betriebszugehörigkeit gilt also 2013. Doch nicht für die Prämie. Die gab es nur für die mit dem "richtigen" Tarifvertrag.

Für Skeries eine Ungerechtigkeit, gegen die er jetzt mithilfe eines Anwaltes beim Arbeitsgericht klagte. Betroffen seien etwa ein Fünftel der rund 2.300 Mitarbeiter im Malteser Hilfsdienst in den Bistümern Dresden-Meißen und Görlitz. Die Arbeit dieser etwa 460 Mitarbeiter, ihre persönliche Belastungen und Gefährdungen in der Corona-Zeit unterscheiden sich aber durch nichts von denen der anderen, sagen Skeries und sein Anwalt. Außer eben durch das Stück Papier, das sich Tarifvertrag nennt.

Ein Arbeitgeber, viele Tarife bei den Maltesern

Tarifrecht ist kompliziert. Auch in diesem Falle. Beim Malteser Rettungsdienst wird durch verschiedene Betriebsübernahmen mit verschiedenen Tarifsystemen gearbeitet. Wer nach den Arbeitsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) bezahlt wird, hatte Glück bei der Prämie. Die Corona-Einmalzahlung galt nämlich als eine tarifliche Leistung innerhalb der AVR-Caritas. Wer nach dem Betriebsübergang, aus welchen Gründen auch immer, nicht dem AVR beitrat, ging leer aus.

Die Malteser verweisen auf den Tarif öffentlicher Dienst, der oft als Leittarif für die AVR-Caritas angesehen wird und an dem man sich orientiere. Der Zusammenhang Caritas und Maltester ist historisch bedingt. Der Malteser Hilfsdienst wurde 1953 durch den Malteserorden und den Deutschen Caritasverband gegründet. Der Malteser Hilfsdienst ist rechtlich eigenständig, aber als caritativer Fachverband Mitglied des Caritasverbandes.

Andere Tarife, andere Vorzüge

Im vergangenen Herbst gab es nun einen großen Tarifabschluss. Dazu gehörte auch, die Tarife nicht wie sonst üblich gleich nach dem Ende der vorherigen Verträge zu erhöhen, sondern erst nach sechs Monaten, also zum 1. April diesen Jahres. In diesem Zusammenhang wurde die Corona-Einmalzahlung verhandelt und deren steuerlichen Vergünstigungen genutzt. Man sieht die Einmalzahlung also eher als Teil der gesamten Tarifentwicklung. Damit werde auch klar, warum sie nicht als außertarifliche, zusätzliche Leistung für die Mitarbeiter in anderen Tarifverträgen gezahlt wird. Es sei demzufolge also keine Ungleichbehandlung, wenn man die Mitarbeiter jeweils nach ihrem für sie gültigen Tarifvertrag behandelt - meinen jedenfalls die Malteser.

Außerdem würden Mitarbeiter in anderen Tarifverträgen andere Vorzüge hätten. Damit müsse man eben leben und tue das auch seit einigen Jahren. Skeries will in Bezug auf die Corona-Prämie nicht damit leben. Alternativen für ihn und die anderen Betroffenen gebe es laut Malteser-Geschäftsführung nicht, sagt die Referentin für Öffentlichkeitsarbeit. "Das würde sonst eine tatsächliche Ungleichbehandlung nach sich ziehen." Zudem stehe es allen jederzeit frei, in die AVR Caritas zu wechseln.

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