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Lauterbach macht Vorschlag für Triage-Regelung

Angesichts der Corona-Pandemie hatte das Bundesverfassungsgericht Triage-Regelungen eingefordert. Jetzt soll es einen neuen Entwurf des Gesetzes geben.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) © Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlin. Bei knappen Kapazitäten in Kliniken soll es einem Medienbericht zufolge künftig rechtlich auch möglich sein, die intensivmedizinische Behandlung eines Menschen zugunsten eines Patienten mit einer höheren Überlebenschance abzubrechen.

Das gehe aus einem überarbeiteten Gesetzesvorschlag von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für den Schutz von Menschen mit Behinderungen in einer sogenannten Triage-Situation hervor, berichtet das "RedaktionsNetzwerk Deutschland". Das Bundesverfassungsgericht hatte gesetzliche Triage-Regelungen angesichts der Corona-Pandemie eingefordert.

Diese sogenannte Ex-post-Triage solle nach dem Gesetzesvorschlag allerdings nur dann zulässig sein, wenn drei intensivmedizinisch erfahrene Fachärzte die Entscheidung einvernehmlich treffen. Bei der Ex-ante-Triage, bei der in einer Situation knapper medizinischer Kapazitäten die Entscheidung über die Behandlung zwischen mehreren neu eingelieferten Patienten getroffen werden muss, reiche dem Entwurf zufolge die Zustimmung von zwei Fachärzten. Die Vorlage von Lauterbach werde gegenwärtig noch mit den anderen Ressorts abgestimmt.

Grundsätzlich dürfe nach der von Lauterbach erarbeiteten sogenannten Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen bei der "Zuteilung von pandemiebedingt nicht ausreichenden überlebenswichtigen, intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten im Krankenhaus" niemand aus "Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden".

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember vergangenen Jahres entschieden, dass Menschen mit Behinderung bei einer Knappheit an Betten und Personal auf Intensivstationen besonders geschützt werden müssen. Es beauftragte den Gesetzgeber, "unverzüglich" Vorkehrungen für eine sogenannte Triage zu treffen, damit Menschen mit einer Behinderung bei einer Auswahl von Patienten nicht benachteiligt werden (AZ: 1 BvR 1541/20). Anlass des Rechtsstreits waren die zu Beginn der Corona-Pandemie im April 2020 veröffentlichten "klinisch-ethischen Empfehlungen" der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi). (epd)