Mittwoch, 18. September, 13.40 Uhr: Söder will alle offenen Corona-Bußgeldverfahren einstellen
Alle noch laufenden Corona-Bußgeldverfahren in Bayern sollen eingestellt werden. "Es gibt immer noch Verfahren aus der alten Zeit, wo die großen Beschwerden mit Corona waren: Bußgeldverfahren. Und diese Bußgeldverfahren, die offenen Verfahren, werden jetzt eingestellt und beendet", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bei der Klausur der CSU-Landtagsfraktion in Kloster Banz.
Auf die Frage, wie die Einstellung der Verfahren konkret ablaufen soll, ging Söder in einer nachfolgenden Pressekonferenz nicht im Detail ein. Er verwies darauf, dass die Zeit der Corona-Bußgelder lange her sei. "Da tritt dann auch irgendwann eine Art von Verjährung ein und deswegen bin ich der Meinung, der Rechtsfrieden an der Stelle wäre gut. Das ist auch immer ein Signal an alle, die mit der Zeit noch sehr gehadert haben, dass auch der Staat akzeptiert, dass man an der Stelle mal den Frieden machen muss."
Ein Argument gegen die Einstellung der Verfahren war zuletzt der Aspekt Gleichbehandlung für Menschen, die bereits ihr Bußgeld bezahlen mussten. "Konsequenterweise sollte man auch diesen Menschen ihr Geld zurückerstatten", lautet die Forderung vom Chef der Bayern-FDP, Martin Hagen.
Dienstag, 17. September, 12.44 Uhr: Lauterbach: Zahl der Long-Covid-Betroffenen wächst
Auch nach dem Ende der Corona-Pandemie erkranken nach Angaben des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach weiterhin Menschen an Long Covid. "Die Zahl der Betroffenen an Long Covid wächst", sagte der SPD-Politiker bei einem Runden Tisch zu Long Covid mit Vertretern aus Wissenschaft und Gesundheitswesen sowie Betroffenen in Berlin. "Millionen Menschen werden sich diesen Winter wieder mit Covid infizieren", sagte Lauterbach. Ein Teil davon werde auch ME/CFS, beziehungsweise Long Covid, entwickeln. Für Geimpfte und Menschen, die bereits eine Infektion durchgemacht haben, sei das Risiko niedriger, bestehe aber weiterhin.
Unter Long Covid versteht man Beschwerden, die jenseits der akuten Krankheitsphase von vier Wochen fortbestehen oder dann neu auftreten. Post Covid beschreibt das Krankheitsbild mehr als zwölf Wochen nach der Corona-Infektion. Die teils schweren Beschwerden können einzeln oder in Kombination auftreten. Zu den häufigsten Beschwerden zählt eine starke, anhaltende Schwäche und Erschöpfung, die auch als Fatigue bezeichnet wird. Weitere Symptome sind unter anderem Lungen- und Atembeschwerden, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten und Gedächtnisprobleme.
ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) ist eine schwere neuroimmunologische Erkrankung, die oft zu einem hohen Grad an körperlicher Behinderung führt. ME/CFS kann nach einer Corona-Infektion auftreten und ist eine der schwersten Langzeitfolgen von Long Covid. Für die Krankheit ist charakteristisch, dass sich der Zustand nach geringer Anstrengung deutlich verschlechtert.
Aussicht auf Heilung gibt es Lauterbach zufolge bislang kaum. Zudem ist die Versorgung von betroffenen Patientinnen und Patienten nach Angaben der Charité-Professorin, Carmen Scheibenbogen, nach wie vor ungenügend. Die Ärztin leitet die Immundefekt-Ambulanz des der Berliner Universitätsmedizin. Lauterbach betonte. "Das Thema ist nicht weggegangen und wird nicht weggehen, deswegen ist es wichtig, dass wir weiter zusammenkommen." Der Runde Tisch findet bereits zum vierten Mal statt.
Seit Beginn der Corona-Pandemie sind bei der Bundeswehr 72 Impfverweigerer aus dem Dienst entlassen worden. Das geht aus der Antwort des Verteidigungsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der AfD hervor. Allein im Jahr 2022 gab es demnach 69 Entlassungen im Zusammenhang mit einer verweigerten Impfung. Ob die Soldatinnen und Soldaten dabei die Corona-Impfung oder andere Pflichtimpfungen verweigerten, ging aus der Antwort nicht hervor.
Soldaten sind dazu verpflichtet, sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten wie Masern, Hepatitis und Influenza impfen zu lassen. Im November 2021 wurde diese sogenannte Duldungspflicht auch für Covid-19-Impfungen eingeführt. Seit einigen Monaten ist die Pflicht zur Corona-Impfung allerdings wieder aufgehoben.
Freitag, 9. August, 14.38 Uhr: Lauterbach: Corona-Maßnahmen mehr als begründet
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) lässt Forderungen von FDP-Vize Wolfgang Kubicki an Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach "persönlichen Konsequenzen" im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der sogenannten Corona-Files des Robert Koch-Instituts (RKI) unkommentiert. "Die Äußerungen von Herrn Kubicki kommentiert das BMG nicht", hieß es auf Nachfrage lediglich.
Das Ministerium zitierte Lauterbach darüber hinaus allgemein "zum Themenkomplex Entscheidungsgrundlagen und Entscheidungsbefugnis" mit den Worten: "Es gibt in den RKI-Protokollen nichts zu verbergen. Daher habe ich die Veröffentlichung der Protokolle angewiesen. Das RKI hat während der Pandemie Empfehlungen abgegeben. Die politische Verantwortung liegt aber beim Ministerium. Trotz der insgesamt vorsichtigen Strategie sind allein im Jahr 2022 in Deutschland noch mehr als 50.000 Menschen an Corona gestorben. Die Maßnahmen waren damit mehr als begründet."
Nach der Veröffentlichung ungeschwärzter Dokumente über die Sitzungen des Corona-Krisenstabs beim RKI durch eine Journalistin hatte Bundestagsvizepräsident Kubicki persönliche Konsequenzen von Lauterbach gefordert.
Er wirft dem Gesundheitsminister vor, ein "unverantwortliches Verhältnis zur Wahrheit" zu haben und bezieht sich unter anderem auf eine Aussage Lauterbachs vom März, wonach das RKI unabhängig von politischer Weisung gearbeitet habe. Nach Kubickis Ansicht belegen die Dokumente jedoch eine politische Einflussnahme. Das RKI habe auf Drängen des BMG den öffentlichen Pandemie-Druck künstlich hochgehalten, schrieb der FDP-Politiker.
Die Protokolle des Krisenstabs sind vom RKI selbst noch nicht freigegeben worden. Eine Gruppe um eine Journalistin, die zu den Kritikern der Corona-Politik der Bundesregierung zählt, hatte nach eigenen Angaben die Unterlagen von einer Quelle aus dem Institut erhalten, sie im Juli im Internet hochgeladen und auch bei einer Pressekonferenz vorgestellt.
Das RKI erklärte dazu, es habe die Datensätze "weder geprüft noch verifiziert". Das Institut will die Protokolle nach Angaben Lauterbachs zu einem noch nicht genannten Zeitpunkt selbst veröffentlichen.
Die Papiere zeigen, worüber der Krisenstab bei seinen regelmäßigen Sitzungen in der Corona-Zeit jeweils beriet: aktuelle Infektionszahlen, internationale Lage, Impfungen, Tests, Studien oder Eindämmungsmaßnahmen.
Kubicki zitiert Teile der im Netz veröffentlichten Dokumente, die seiner Ansicht nach belegen, dass Einfluss auf das RKI genommen wurde. So führt er einen Eintrag mit dem Datum 9. Februar 2022 an, in dem es unter dem Punkt "Aktuelle Risikobewertung" heißt: "Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist abhängig von der Zustimmung des BMG, voraussichtlich nicht vor der MPK am 16.02.2022. Eine Herabstufung vorher würde möglicherweise als Deeskalationssignal interpretiert, daher politisch nicht gewünscht."
Des Weiteren wird ein Eintrag vom 25. Februar 2022 zitiert: "Reduzierung des Risikos von sehr hoch auf hoch wurde vom BMG abgelehnt" und einer vom 20. April 2022: "In Hinblick auf das BMG sollte die Herabstufung aus strategischen Gründen zunächst auf hoch und nicht moderat erfolgen."
Der Bonner Virologe Hendrik Streeck, der bei der Bundestagswahl 2025 für die CDU antreten will, forderte in der "Bild"-Zeitung, Lauterbach müsse ausführlich zu den Vorwürfen Stellung nehmen, die sich aus den Protokollen gegen ihn ergäben. Kubicki werfe seinem Koalitionspartner vor, wissenschaftliche Erkenntnisse unterdrückt zu haben, um politische Ziele zu erreichen. "Ein solcher Vorwurf darf nicht im Raum stehen bleiben, wenn Karl Lauterbach Gesundheitsminister bleiben möchte."
Kubicki hatte zudem eine parlamentarische Aufarbeitung der Corona-Pandemie gefordert. Zu dem Thema äußerte sich auch Lauterbachs Vorgänger im Amt, Jens Spahn, im ARD-"Interview der Woche". Man müsse über das reden, was falsch lief, und auch den Blick nach vorn richten, was man daraus lernen könne, sagte der CDU-Politiker und sprach sich für die Einsetzung einer entsprechenden Enquetekommission im Bundestag aus. "Im Moment habe ich eher den Eindruck, die einen wollen gar nicht darüber reden, so nach dem Motto, war schon alles irgendwie ok und die anderen wollen - das sind vor allem die, die immer schon alles kritisch sahen - eher so eine Art Volksgerichtshof veranstalten."
19.40 Uhr: Spahn tritt Kritik an Formulierung zu Ungeimpften entgegen
Der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist Kritik an der von ihm benutzten Formulierung "Pandemie der Ungeimpften" in der Corona-Krise entgegengetreten. "Damit war gemeint bei mir, dass wir auf den Intensivstationen damals vor allem Menschen ohne Impfungen gesehen haben, die schwere und schwerste Verläufe hatten", sagte der CDU-Politiker dem ZDF. Das sei eine Situation gewesen, "die das Gesundheitssystem zu überfordern drohte".
Hintergrund ist die Veröffentlichung ungeschwärzter Dokumente über die Sitzungen des Corona-Krisenstabs beim Robert Koch-Institut (RKI). Eine Gruppe um eine Journalistin, die zu den Kritikern der Corona-Politik der Bundesregierung zählt, hatte die Unterlagen online gestellt und am Dienstag in einer Pressekonferenz vorgestellt. Das RKI erklärte dazu, es habe die Datensätze "weder geprüft noch verifiziert".
In einem Dokument, betitelt als Ergebnisprotokoll vom 5. November 2021, heißt es demnach von einem Vertreter eines RKI-Fachgebiets: "In den Medien wird von einer Pandemie der Ungeimpften gesprochen. Aus fachlicher Sicht nicht korrekt, Gesamtbevölkerung trägt bei. Soll das in Kommunikation aufgegriffen werden?" Vonseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gebe es keine Entwarnung. Regeln zu Abstand, Hygiene, Lüften würden wieder stärker in den Fokus genommen. "Dient als Appell an alle, die nicht geimpft sind, sich impfen zu lassen." Dann äußert ein Vertreter eines anderen Fachgebiets: "Sagt Minister bei jeder Pressekonferenz, vermutlich bewusst, kann eher nicht korrigiert werden."
Ein Sprecher Spahns sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", der damalige Minister habe auf den Umstand verwiesen, dass 90 bis 95 Prozent der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen nicht geimpft gewesen seien. "Die fachliche Einschätzung aus dem RKI, dass die Gesamtbevölkerung auch beiträgt, widerspricht dem nicht." Spahn schrieb beispielsweise am 7. September 2021 bei Twitter: "Bei Inzidenz und auf Intensivstationen sehen wir: Wir erleben eine anwachsende Pandemie der Ungeimpften. Alle, die können, sollten sich ihren Schutz holen!"
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) teilte dem "Spiegel" mit Blick auf seinen Vorgänger mit: "Spahn hat wohl gemeint, dass sich zwar auch Geimpfte infizieren könnten, das war ja bekannt und wurde auch von ihm nicht bestritten. Es waren allerdings überwiegend Ungeimpfte, die mit schweren Verläufen auf die Intensivstation mussten". Viele der getroffenen Maßnahmen seien notwendig gewesen, um besonders Ungeimpfte und das Gesundheitswesen zu schützen.
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen äußerte sich besorgt, dass mit der ungeschwärzten Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte insbesondere von Mitarbeitern des RKI verletzt würden. Zudem werde mindestens in Kauf genommen, dass ihre Sicherheit dadurch erheblich gefährdet werde. "Es muss nun alles getan werden, dass diese Menschen, die im RKI eine außerordentliche Arbeit zur Bewältigung dieser nie dagewesenen Gesundheitskrise für dieses Land geleistet haben, den notwendigen Schutz erfahren, der nun erforderlich geworden ist."
Das RKI will seine Protokolle nach Angaben Lauterbachs zu einem noch nicht genannten Zeitpunkt selbst veröffentlichen. Die Dokumente zeigen, worüber der Krisenstab bei seinen Sitzungen jeweils beriet: aktuelle Infektionszahlen, internationale Lage, Impfungen, Tests, Studien oder Eindämmungsmaßnahmen.
Das RKI hatte im Mai bereits die Protokolle für die Zeit von Januar 2020 bis April 2021 weitestgehend ohne Schwärzungen veröffentlicht. Auslöser war eine vorherige Veröffentlichung stärker geschwärzter Protokolle durch das Online-Magazin "Multipolar". Dass zahlreiche Passagen zu dem Zeitpunkt geschwärzt waren, löste eine Debatte über die Unabhängigkeit des RKI aus.
Donnerstag, 25. Juli, 16.30 Uhr: Bundesgericht bestätigt Corona-Regeln zu Ladenschließungen
Konkret ging es bei der Entscheidung um eine sächsische Corona-Schutzverordnung, die vom 20. April bis 3. Mai 2020 galt. Sie regelte auch, dass größere Geschäfte ihre Verkaufsfläche nicht durch Absperrungen auf 800 Quadratmeter begrenzen durften, um dem Öffnungsverbot zu entgehen. Auch andere Bundesländer hatten die Größenbegrenzung in ihren Verordnungen.
19.40 Uhr: Was in Sachsen als Corona-Impfschaden anerkannt wurde – und was nicht
Die häufigste Komplikation, die in Sachsen als Impfschaden anerkannt und entschädigt wurde, ist die Herzmuskelentzündung nach der Gabe von Biontech-Impfstoff. An zweiter Stelle stehen Gefäßerkrankungen wie Hirnvenenthrombosen, Gehirnblutungen, tiefe Becken- und Beinvenenthrombosen und Lungenembolien. Hier erhielten die Geschädigten meist den Impfstoff von AstraZeneca. Weitere anerkannte Impffolgen sind Autoimmunerkrankungen mit schweren Entzündungen, akutes Nierenversagen mit Dialysepflicht, Neuropathien mit Lähmungen und Missempfindungen sowie Ohnmachtsanfälle. Keine Chance auf eine Entschädigung gab dagegen es bei unspezifischen Gesundheitsfolgen wie Schmerzsyndromen, Erschöpfung, kognitiven Beeinträchtigungen oder Schlafstörungen.
15.06 Uhr: Bislang 28 anerkannte Corona-Impfschäden in Sachsen
In Sachsen sind bislang 28 Fälle von Impfschäden infolge von Corona-Impfungen anerkannt worden. Mit Stand vom 22. Juli seien insgesamt 709 beantragte Entschädigungsverfahren registriert worden, teilte der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) auf Anfrage mit. Demnach wurden hiervon 624 beschieden. Weitere 11 Verfahren haben sich auf sonstige Art erledigt - etwa weil sich der Impfort nicht in Sachsen befand.
Mittwoch, 24. Juli, 12.46 Uhr: Angepasster Corona-Impfstoff kommt im August
Für Corona-Auffrischimpfungen soll im August ein angepasster Impfstoff für die aktuell kursierende Virusvariante JN.1 verfügbar sein. Von der kommenden Woche an werde das vom Bund beschaffte Präparat des Herstellers Biontech für alle Altersgruppen an den Pharma-Großhandel ausgeliefert, teilte das Gesundheitsministerium in Berlin mit. Praxen könnten den Impfstoff Comirnaty dann bis zum 6. August bei Apotheken bestellen und vom 12. August an geliefert bekommen.
Die Impfung bleibe auch weiterhin eine wichtige Säule beim Schutz der Bevölkerung vor Corona-Erkrankungen, erläuterte das Ministerium. Dies gelte insbesondere für vulnerable Menschen aus Risikogruppen. In Deutschland vorherrschend sei derzeit die JN .1-Sublinie KP.3 mit einem Anteil von rund 55 Prozent. Die Sublinie KP2 hatte nach den Daten aus der Woche vom 24. Juni einen Anteil von 23 Prozent.
Aktuell gebe es keine Hinweise darauf, dass diese Varianten schwerere Infektionen oder andere Symptome als andere zirkulierende Virusvarianten verursachten, hieß es weiter. Zudem träfen sie auf eine hohe Grundimmunität der Bevölkerung durch Impfungen und Infektionen. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt besonders gefährdeten Personengruppen eine jährliche Auffrischimpfung im Herbst. Damit solle ein bestmöglicher Schutz während der erwartbaren Infektionssaison erreicht werden.
US-Präsident Joe Biden ist nach seiner Coronainfektion den Angaben seines Arztes zufolge symptomfrei. Ein Antigen-Schnelltest habe ein negatives Ergebnis gehabt, teilte Bidens Leibarzt Arzt Kevin O'Connor in einem vom Weißen Haus veröffentlichten Schreiben mit. Während seiner Infektion habe Biden kein Fieber gehabt, auch andere Werte seien im normalen Bereich geblieben.
Biden hatte sich kurz zuvor von seinem Privathaus in Rehoboth Beach im Bundesstaat Delaware auf den Weg zurück in die US-Hauptstadt gemacht. Der Demokrat hatte sich eine knappe Woche lang in Rehoboth Beach isoliert und hatte seinem Arzt zufolge leichte Corona-Symptome während dieser Zeit. Bereits am Montagabend (Ortszeit) kündigte das Weiße Haus die Rückkehr des 81-Jährigen in die Regierungszentrale für diesen Dienstag an.
Das Robert Koch-Institut hat die Veröffentlichung ungeschwärzter Protokolle des RKI-Krisenstabs zur Corona-Pandemie kritisiert. "Soweit in diesen Datensätzen personenbezogene Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter rechtswidrig veröffentlicht und insbesondere Rechte Dritter verletzt werden, missbilligt das RKI dies ausdrücklich", teilte das Institut mit. Das RKI habe die Datensätze weder geprüft noch verifiziert, hieß es.
Eine Gruppe um eine Journalistin, die zu den Kritikern der Corona-Politik der Bundesregierung zählt, hat die Unterlagen online veröffentlicht und am Dienstag bei einer Pressekonferenz vorgestellt. Die Gruppe gibt an, es handele sich um den kompletten Datensatz aller Sitzungsprotokolle des Krisenstabs aus der Zeit zwischen 2020 und 2023. Auf X forderte die Journalistin eine "kompromisslose und ehrliche Aufarbeitung" der Corona-Politik in Deutschland. Dazu sollten die entschwärzten Protokolle beitragen.
Als Reaktion auf die Veröffentlichung schrieb Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf X, das RKI hätte ohnehin vorgehabt, die Protokolle mit seiner Zustimmung zu veröffentlichen. "Jetzt geschieht es, ohne dass die Rechte Dritter, auch Mitarbeiter, vorher geschützt worden wären. Zu verbergen gibt es trotzdem nichts", so der SPD-Politiker.
Das RKI hatte im Mai bereits die Protokolle für den Zeitraum Januar 2020 bis April 2021 weitestgehend ohne Schwärzungen veröffentlicht. Bestimmte personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter blieben geschwärzt. Auslöser war eine vorherige Veröffentlichung der Protokolle durch das Online-Magazin "Multipolar", das von Kritikern in die Nähe verschwörungserzählerischer Publikationen gerückt wird. Dass zahlreiche Passagen zu dem Zeitpunkt geschwärzt waren, löste eine Debatte über die Unabhängigkeit des RKI aus.
Freitag, 19. Juli: Gericht: Bund muss Maskenfirma 86 Millionen Euro zahlen
Im Streit mit einem Maskenlieferanten kassiert der Bund eine Niederlage vor Gericht. Der Bund sei zur Zahlung von rund 86 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt worden, teilte das Kölner Oberlandesgericht (OLG) mit (6 U 101/23). Geklagt hatte die Handelsfirma ILTS, die im Frühjahr 2020 nach Ausbruch der Corona-Pandemie an einer offenen Ausschreibung teilgenommen hatte, in der das Bundesgesundheitsministerium hohe Preise versprochen hatte. Daraufhin bekam der Bund von einer Fülle an Händlern viel mehr Masken als gedacht.
Bei einem großen Teil der Ware verweigerte das Ministerium später die Annahme. Das war aus Sicht des OLG Köln aber nicht rechtmäßig. Das Urteil könnte eine gewisse Signalwirkung für andere ähnliche Fälle haben, die noch anhängig sind. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Auf das Bundesgesundheitsministerium könnten insgesamt Milliardenkosten zukommen. Das setzt den damaligen Bundesgesundheitsminister und heutigen Oppositionspolitiker Jens Spahn von der CDU unter Druck.
US-Präsident Joe Biden ist positiv auf das Coronavirus getestet worden. Er sei geimpft und habe leichte Symptome, teilte das Weiße Haus mit. Der 81-Jährige, der sich mitten im Wahlkampf befindet, war den Angaben zufolge nach einer Veranstaltung in Las Vegas positiv getestet worden. Er werde sich nun in seinem Privathaus in Rehoboth im Bundesstaat Delaware zurückziehen und dort isolieren. Er könne von dort alle Aufgaben aber in vollem Umfang wahrnehmen.
Biden habe sich mit Atemwegsbeschwerden, einer laufenden Nase und Husten bei ihm vorgestellt, teilte sein Arzt mit. Eine Bestätigung des Testergebnisses durch einen PCR-Test stehe noch aus. Der Präsident habe seine erste Dosis des Covid-Medikaments Paxlovid bekommen.
Biden war im Sommer vor zwei Jahren zuletzt positiv auf das Virus getestet worden. Er wurde auch damals mit dem Medikament Paxlovid behandelt und nur wenige Tage nach dem Ende seiner Corona-Isolation erneut positiv auf das Coronavirus getestet. Dabei handelte es sich um einen "Rückfall", der bei Patienten, die mit dem Paxlovid behandelt wurden, in seltenen Fällen auftrete, hieß es damals. Biden hatte damals nach Angaben des Weißen Hauses einen milden Verlauf.
Biden gehört wegen seines hohen Alters zur Risikogruppe. Vor allem mit Blick auf die Präsidentenwahl im November ist Bidens Gesundheitszustand immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Biden will nach der Wahl im November im Amt bestätigt werden. Der Demokrat kämpft derzeit aber an allen Fronten, um seine Präsidentschaftskandidatur zu retten.
Mittwoch, 17. Juli: Gericht zu Covid-Impfstoff: EU-Kommission gab zu wenig Info
Die EU-Kommission von Ursula von der Leyen hat nach einem Urteil des EU-Gerichts mit der Geheimhaltung von Informationen zu milliardenschweren Corona-Impfstoffverträgen gegen EU-Recht verstoßen. Besonders mit Blick auf mögliche Interessenkonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoff-Hersteller habe die Brüsseler Behörde nicht ausreichend Zugang zu Dokumenten gewährt, entschieden die Richter in Luxemburg. Das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden.
Während der Pandemie hatte die EU-Kommission in den Jahren 2020 und 2021 im Namen der Mitgliedstaaten mit Pharmaunternehmen Verträge über Hunderte Millionen Dosen Impfstoff verhandelt und abgeschlossen. Das Vorgehen stand immer wieder in der Kritik, weil die Verträge nur teilweise öffentlich gemacht wurden oder weil es Verzögerungen bei der Lieferung des Impfstoffs gab. Unter anderem die Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Zusammenhang.
2021 beantragten EU-Abgeordnete und Privatpersonen, Zugang zu den Verträgen zu bekommen. Die EU-Kommission unter Leitung von der deutschen CDU-Politikerin von der Leyen gewährte diesen aber nur teilweise. Daher klagten Parlamentarier und Privatpersonen und bekamen nun teilweise Recht. Das Urteil kommt einen Tag vor der Abstimmung im Europäischen Parlament über eine zweite Amtszeit von Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin.
Das Gericht beanstandete, dass die EU-Kommission nicht ausreichend begründet habe, warum ein weitgehender Zugang zu den Klauseln über Entschädigungsregeln die geschäftlichen Interessen der Unternehmen beeinträchtigen würde. Die EU-Kommission habe zudem mit Verweis auf den Schutz der Privatsphäre von Personen den Zugang zu den Dokumenten verweigert. Die Kläger hätten allerdings den besonderen Zweck des öffentlichen Interesses an der Veröffentlichung der Daten ordnungsgemäß nachgewiesen: Es lasse sich nämlich nur dann überprüfen, dass kein Interessenkonflikt bestehe, wenn die Namen und beruflichen Rollen der an den Verträgen beteiligten Personen vorliegen.
Montag, 15. Juli: Neue Corona-Variante auch in Sachsen
In den letzten vier Wochen hat die Zahl der Corona-Infektionen wieder deutlich zugenommen. Deutschlandweit gab es in der ersten Juliwoche laut Robert Koch-Institut (RKI) 3.459 labordiagnostisch bestätigte Fälle, etwa 1.000 mehr als Mitte Juni. Auf Sachsen entfallen laut Landesuntersuchungsanstalt 130 Corona-Infektionen. Die meisten davon wurden in den Städten Leipzig mit 56 Fällen und Dresden mit 22 Fällen gemeldet. Dem neuesten RKI-Wochenbericht zufolge handelt es sich derzeit bei gut jeder achten Atemwegs-Infektion um einen Corona-Fall. Dabei wurde in Deutschland und auch in Sachsen ein neuer Corona-Virustyp festgestellt. Die JN.1-Sublinie KP.3 sei derzeit vorherrschend, so das RKI. KP.3 gehört laut Virologe Christian Drosten zu den sogenannten „FLiRT-Varianten“. Der Name setzt sich aus den Buchstaben F, L, R, T zusammen, die in den Mutationen dieser Varianten vorkommen. Sie seien Nachkommen der bekannten Omikron-Sublinie.
Sonntag, 14. Juli, 13.45 Uhr: Corona-Sorge: Tour führt Maskenpflicht wieder ein
Aufgrund steigender Corona-Fälle führen die Organisatoren der Tour de France erneut eine Maskenpflicht in bestimmten Bereichen ein. Es habe keine Bitte der Teams gegeben, aber man sehe nahezu täglich Corona-Fälle und führe deshalb die Maßnahmen ein, sagte ein Tour-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Die Tour teilte mit, dass bis zum Ende der Rundfahrt am 21. Juli in Nizza Masken getragen werden müssen, wenn man in Kontakt mit den Fahrern kommt. Das betrifft den jeweiligen Busparkplatz, den Bereich hinter der Ziellinie und die zwei für Medienvertreter eingerichteten Mixed-Zonen.
Offiziell hat es bisher nur wenige Corona-Fälle gegeben, allerdings wird nicht mehr in jeder Mannschaft getestet. Die Dunkelziffer ist deshalb vermutlich deutlich höher, was auch Rekord-Etappensieger Mark Cavendish bestätigte: "Ich weiß, dass es Fahrer gibt, die mit Corona bei der Tour fahren." Der deutsche Sprinter Pascal Ackermann sagte in der ARD: "Es ist im Feld drin, und entweder man bekommt es oder eben nicht."
Cavendishs Teamkollege Michael Mørkøv war am Donnerstag wegen eines positiven Corona-Tests ausgestiegen. Obwohl sich der dreimalige dänische Meister gut gefühlt und keine schweren Symptome habe, entschied sich das Astana-Team für das Tour-Ende, um den Profi vor langfristigen Folgen zu schützen, hieß es in einer Mitteilung.
Vor dem Auftakt der Tour in Florenz präsentierte sich der belgische Zeitfahr-Weltmeister Remco Evenepoel mit Maske. Superstar Tadej Pogacar war in der Vorbereitung an Corona erkrankt. Der zweimalige Tour-de-France-Sieger erlebte aber nach eigener Aussage einen milden Verlauf der Infektion.
Titelverteidiger Jonas Vingegaard muss auf seinen Edel-Helfer Sepp Kuss verzichten. Der US-Amerikaner, im vergangenen Herbst noch Sieger der Vuelta, musste seine Teilnahme an der Tour kurz vor dem Grand Départ wegen einer Covid-Erkrankung absagen.
Vingegaard und Evenepoel trugen in Bereichen mit vielen Menschen in den ersten beiden Tour-Wochen bereits konsequent Masken. Evenepoel hatte im vergangenen Jahr beim Giro in Führung liegend wegen einer Infektion aufgeben müssen.
Freitag, 12. Juli: Spahn im Visier - Lauterbach will teure Masken-Beschaffung aufklären
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die teuren Maskenkäufe zu Beginn der Corona-Krise aufklären. Er habe die ehemalige Staatssekretärin im Justiz- und im Verteidigungsministerium, Margaretha Sudhof (SPD), zur Aufklärungsbeauftragten für die Maskenvorgänge berufen, sagte Lauterbach der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". "Frau Sudhof soll die Versäumnisse aus der letzten Legislatur grundlegend aufarbeiten und transparent machen", kündigte Lauterbach an. "Sie mistet jetzt aus, dabei geht sie in jeden Winkel." Innerhalb weniger Monate werde ihm die Juristin einen Bericht vorlegen, der auch personelle Konsequenzen nach sich ziehen könne.
In einer Aktuellen Stunde des Bundestags Ende Juni hatte der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Vorgehen von 2020 gerechtfertigt: "Wir mussten in der Not entscheiden." Nachfolger Lauterbach sagte: "Wenn Fehler gemacht wurden, dann muss das auf den Tisch, und das scheint klar der Fall gewesen zu sein." So sei die Dokumentation zur Maskenbeschaffung hochproblematisch. Auch müsse geklärt werde, warum noch nach dem Beschaffungsstopp im sogenannten Open-House-Verfahren aufgrund zu hoher Lieferzusagen trotzdem weitere Direktverträge abgeschlossen wurden. In einem Open-House-Verfahren schließt ein öffentlicher Auftraggeber mit allen Bietern einen Vertrag ab.
Lauterbach sagte, den hohen Einkaufspreis von 4,50 Euro je Maske habe nach jetziger Erkenntnis sein Vorgänger Spahn festgelegt. Er kündigte an, diesen Verdacht gegen Spahn aufzuklären: "Dazu werden die Akten jetzt ebenfalls gesichert, archiviert und ausgewertet." Spahn habe auch den münsterländischen Logistiker Fiege empfohlen. Der Sitz dieses Unternehmens liegt in dessen Wahlkreis. "Es wirft natürlich Fragen auf, wenn ein Unternehmen aus der Region des Ministers ausgewählt wird, das nicht gerade ein Weltkonzern ist."
Lauterbach lehnte einen Vergleich mit klagenden Maskenlieferanten ab, die dem Ministerium vorwerfen, nicht gezahlt und die Verträge gebrochen zu haben. Man prüfe, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen, sagte er. Aus schwelenden Streitfällen um Masken-Lieferungen sind noch in etwa 100 Fällen Klagen mit einem Streitwert von insgesamt 2,3 Milliarden Euro anhängig.
In der Aktuellen Stunde hatten etwa die Grünen eine Aufarbeitung des Einsatzes von Steuergeldern in Milliardenhöhe "für windige Verträge" gefordert. Der FDP-Haushaltspolitiker Karsten Klein sagte, es gehe jetzt darum, Risiken aus einer Überbeschaffung zu minimieren, die in Verantwortung der CDU entstanden seien. Die FDP fordert eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Politik. Spahn sagte, man habe nach der Devise gehandelt: "Haben ist besser als brauchen." Der heutige Kanzler Olaf Scholz (SPD) sei als Finanzminister auch eingebunden gewesen und habe zu Recht das Geld zur Verfügung gestellt.
Donnerstag, 11 Juli: Erster Corona-Fall bei Tour: Cavendish verliert Anfahrer Morko
Der Däne Michael Morkov aus dem Team um Sprint-Idol Mark Cavendish hat die 111. Tour de France als erster Radprofi wegen einer Corona-Infektion verlassen. Das teilte das Astana-Team am Donnerstag mit. Am Vorabend und am Donnerstagmorgen ist der 39 Jahre alte Top-Anfahrer von Cavendish laut Mitteilung positiv getestet worden.
Obwohl sich der dreimalige dänische Meister gut gefühlt und keine schweren Symptome habe, entschied sich das Team für das Tour-Ende, um den Profi vor langfristigen Folgen zu schützen. Für den erfahrenen Rennfahrer endet damit seine letzte Frankreich-Rundfahrt schon vorzeitig. Am Jahresende hört er auf.
"Es schützt alle anderen Fahrer", lobte Cavendish die Maßnahme seines Teams bei Eurosport. "Ich weiß, dass es Fahrer gibt, die mit Corona bei der Tour fahren", sagte der Brite, der in diesem Jahr mit seinem 35. Etappensieg einen Tour-Rekord aufgestellt hat. Corona spielte bislang eher eine untergeordnete Rolle. Bei der Tour selbst gibt es gegen das Virus keine Schutzmaßnahmen mehr. Einige Teams tragen allerdings weiter Masken.
Vor dem Auftakt der Tour in Florenz präsentierte sich der belgische Zeitfahr-Weltmeister Remco Evenepoel mit Maske. Superstar Tadej Pogacar war in der Vorbereitung an Corona erkrankt. Der zweimalige Tour-de-France-Sieger erlebte aber nach eigener Aussage einen milden Verlauf der Infektion. Titelverteidiger Jonas Vingegaard muss auf seinen Edel-Helfer Sepp Kuss verzichten, der wegen Corona nicht teilnehmen konnte.
Montag, 8. Juli 2024: Lufthansa-Corona-Hilfen: EU-Kommission eröffnet Untersuchung
Die EU-Kommission leitet eine Untersuchung gegen die während der Corona-Pandemie gewährten Milliardenstaatshilfen für die Lufthansa ein. Damit soll geklärt werden, ob die Hilfen im Einklang mit europäischen Staatshilferegeln waren.
Hintergrund der Untersuchung ist ein Urteil des Gerichts der EU von vor gut einem Jahr. Die Richter in Luxemburg hatten entscheiden, dass die EU-Kommission die Hilfen im Umfang von rund sechs Milliarden Euro nicht hätten genehmigen dürfen. Der EU-Kommission seien bei ihrer Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen, das EU-Gericht hatte die Genehmigung der Kommission daher für nichtig erklärt.
Die Wettbewerbshüter hätten genauer prüfen müssen, ob die Lufthansa noch eigene Sicherheiten hatte, um sich selbst Kredite zu verschaffen. Außerdem rügte das Gericht, dass die Marktmacht der Lufthansa an den Flughäfen zu niedrig geschätzt wurde.
Jetzt überprüft die Kommission ihre Entscheidung nochmals und will dabei etwa die Marktmacht der Lufthansa an den Flughäfen in Wien und Düsseldorf berücksichtigen. Die Behörde betont aber, dass die Einleitung einer Untersuchung noch nichts über deren Ergebnis aussagt.
Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. In dem Konzern mit rund 138 000 Beschäftigten standen Zehntausende Arbeitsplätze auf der Kippe. Deswegen unterstützte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die größte deutsche Fluggesellschaft
Weitsprung-Olympiasiegerin Malaika Mihambo hofft nach ihrem Corona-Aus bei den deutschen Meisterschaften der Leichtathleten auf ein Teil-Comeback beim Diamond-League-Meeting am kommenden Sonntag in Paris. Sie wolle versuchen, dort an den Start zu gehen, werde "dabei allerdings keine sechs Sprünge machen können", sagte die 30-Jährige im Interview mit Sport1.
Mihambo hatte zuletzt bei den Europameisterschaften in Rom Weitsprung-Gold gewonnen, dabei aber schon erste Probleme gespürt. "Bei den Wettkämpfen hatte ich nur ein allgemeines Unwohlsein und dann ging es erst nach dem Wettkampf los mit Halsschmerzen und einem komischen Gefühl in der Lunge", berichtete sie. Mit 7,22 Metern hält sie die Weltjahresbestleistung.
Ein anschließender Test habe dann die Gewissheit über die Corona-Infektion gebracht. Anschließend habe sie Probleme mit der Lunge gehabt. Deswegen hatte sie auch einen Start bei den deutschen Meisterschaften am vergangenen Wochenende in Braunschweig abgesagt.
Aktuell gehe es ihr wieder besser, aber richtig fit sei sie noch nicht wieder, sagte Mihambo. Sie sei jedoch schon wieder ins Training eingestiegen. Mit Blick auf die Olympischen Spiele in Paris will sie die Entwicklung abwarten, hat aber auch einen Plan B parat. "Ich hoffe, dass ich in Paris ganz fit an den Start gehen kann. Falls das nicht der Fall sein sollte, dann müsste ich mich ja damit begnügen, nur drei oder vier Sprünge machen zu können", sagte sie.
19.27 Uhr: Corona: Kontroverse im Bundestag um teure Maskenkäufe
Drohende Milliardenrisiken für den Bund infolge von Maskenkäufen zu Beginn der Corona-Krise haben eine Kontroverse im Bundestag ausgelöst. Die Ampel-Koalition forderte am Donnerstag in einer Aktuellen Stunde weitere Aufklärung. "Der Einsatz von Steuergeldern in Milliardenhöhe für windige Verträge muss aufgearbeitet werden", sagte Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch. Er sprach von "einem der größten Steuerverschwendungsskandale". Der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) rechtfertigte das Vorgehen von 2020: "Wir mussten in der Not entscheiden." Er hielt insbesondere den Grünen maßlose Vorwürfe vor.
Der FDP-Haushaltspolitiker Karsten Klein sagte, es gehe jetzt darum, Risiken aus einer Überbeschaffung zu minimieren, die in Verantwortung der CDU entstanden seien. "Für uns geht es darum, daraus zu lernen für die Zukunft." Deshalb brauche es eine Enquete-Kommission. SPD-Gesundheitsexpertin Heike Baehrens sagte, es müsse aufgeklärt werden, etwa ob laxe Regeln zu Goldgräberstimmung geführt und dazu eingeladen hätten, sich zu bereichern. "Das ist doch wohl selbstverständlich." Es gelte aber die Unschuldsvermutung bis zum Abschluss der Untersuchungen.
Aus schwelenden Streitfällen um Masken-Lieferungen sind noch in etwa 100 Fällen Klagen mit einem Streitwert von insgesamt 2,3 Milliarden Euro erhoben, wie das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt hatte. Dabei geht es um Verträge zu Beginn der Pandemie 2020, als Masken knapp, aber dringend benötigt waren. Um schneller Masken für das Gesundheitswesen zu bekommen, hatte das Ministerium ein besonderes Verfahren angewendet. Dabei kamen Lieferverträge ohne weitere Verhandlungen zu festen Preisen zustande. Vielfach verweigerte das Ressort später die Bezahlung und machte Qualitätsmängel geltend. Daraufhin klagten Lieferanten.
Redner der Union nahmen den damaligen Minister in Schutz. Spahn meldete sich zum Schluss der Debatte zu Wort. Er erinnerte an die erste Corona-Welle im Frühjahr 2020. Der größte Exporteur China habe auf einmal nicht mehr exportiert. "Es ging um Menschenleben", sagte Spahn. Die Maskenbeschaffung sei teuer und chaotisch gewesen, so sei es allen Ländern gegangen. "Ja, mit dem Wissen von heute würde ich manche Entscheidung anders treffen." Das damalige Verfahren könne er nicht empfehlen. Er hielt den Grünen vor, "maßlos in ihrem Furor" zu sein. "Sie machen das Geschäft der Corona-Leugner und sind sich dessen nicht mal bewusst."
Spahn sagte, man habe nach der Devise gehandelt: "Haben ist besser als brauchen." Der heutige Kanzler Olaf Scholz (SPD) sei als Finanzminister auch eingebunden gewesen und habe zu Recht das Geld zur Verfügung gestellt, wofür er dankbar sei. "Glauben Sie eigentlich, der Gesundheitsminister kann alleine über diese Summen verfügen?", fragte Spahn. Er habe das Thema auch mehrfach im Haushaltsausschuss detailliert dargelegt.
Masken, die in schlechter Qualität angeliefert worden seien, habe man damals nicht angenommen, erläuterte Spahn. Dagegen klagten Lieferanten, was ist ihr gutes Recht sei. "Hätten wir die zwei Milliarden zahlen sollen für Masken schlechter Qualität? Das wäre Schaden für den Steuerzahler gewesen." Spahn betonte, man solle die Pandemie aufarbeiten. Er wünsche sich, dass dies nicht in parteipolitischem Klein-Klein ende und so breit geschehe, wie die Corona-Politik getragen worden sei.
18.30 Uhr: Pogacar mit Corona-Infektion kurz vor der Tour
Radstar Tadej Pogacar hatte zehn Tage vor Tour de France mit einer Corona-Erkrankung zu kämpfen. "Ich habe mich gut erholt. Covid ist nicht mehr so ernst wie damals. Ich hatte das Virus bereits. Der Körper gewöhnt sich dran. Es war nicht so schlimm und ging schnell vorbei", sagte der Slowene auf einer Pressekonferenz am Donnerstag in Florenz. Er habe insgesamt nur einen Tag pausiert, danach sei er ein wenig auf der Rolle gefahren.
Der zweimalige Tour-de-France-Sieger geht als großer Favorit in die am Samstag beginnende Frankreich-Rundfahrt. Der 25-Jährige peilt dabei nach dem Gewinn des Giro d'Italia das Double an, was letztmals dem Italiener Marco Pantani im Jahr 1998 gelang. "Es ist eine große Herausforderung, ich liebe Herausforderungen. Im Radsport ist nichts einfach", so Pogacar.
Pogacar hat dabei Titelverteidiger Jonas Vingegaard aus Dänemark auf der Rechnung, trotz dessen schweren Sturz bei der Baskenland-Rundfahrt. "Ich denke, er ist bereit, sonst wäre er nicht da", so der UAE-Kapitän. Vingegaard hatte im April bei seinem Sturz mehrere Rippenbrüche, eine Lungenquetschung und einen Pneumothorax erlitten.
Donnerstag, 25. Juni, 16.30 Uhr: Neue Ermittlungen gegen Star-Koch Alfons Schuhbeck
Neue Vorwürfe gegen Alfons Schuhbeck: Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt auch wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs im Zusammenhang mit Corona-Hilfen gegen den Star-Koch, der wegen Steuerhinterziehung im Gefängnis sitzt. Das berichten die Zeitungen Münchner Merkur und tz (Freitagsausgabe). Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Anne Leiding, bestätigte die Ermittlungen am Donnerstag auf Anfrage.
Die Ermittlungen im Zusammenhang mit elf Firmen des Beschuldigten neigen sich ihren Angaben zufolge dem Ende zu, das Verfahren könne voraussichtlich bald abgeschlossen werden. Schuhbecks Anwalt Norbert Scharf wollte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur dazu nicht äußern.
15.30 Uhr: Nach Corona-Infektion: Mihambo sagt für deutsche Meisterschaften ab
Olympiasiegerin Malaika Mihambo muss auf die deutschen Leichtathletik-Meisterschaften verzichten. Sieben Wochen vor ihrem Start bei den Olympischen Spielen in Paris kann die 30-Jährige nach einer Corona-Infektion nicht die Titelverteidigung bei den Wettkämpfen von Freitag bis Sonntag in Braunschweig angehen.
"Malaika hatte sich direkt nach den Europameisterschaften in Rom mit Corona infiziert. Sie hat zwar inzwischen das Training wieder aufgenommen, aber die Titelkämpfe in Braunschweig kommen für einen Start noch zu früh", sagte Bundestrainer Ulli Knapp laut Verbandsmitteilung vom Mittwoch. Vor Mihambo hatte 2022-er Europameisterin Konstanze Klosterhalfen ihren Start in Braunschweig bereits abgesagt.
Sportvorstand Jörg Bügner hatte vor einigen Tagen von Corona-Fällen im Team gesprochen, ohne dabei Namen zu nennen. Man müsse schauen, dass die Sportler komplett genesen könnten und darauf achten, dass sich die Infektionen nicht ausdehnen, sagte Bügner. Alle seien mit Blick auf die Sommerspiele sensibilisiert. Man sei bei dieser Thematik sehr umsichtig.
Mittwoch, 26. Juni, 13.41 Uhr: Thüringens Verfassungsrichter: Corona-Ausgangssperre war rechtswidrig
Thüringens Verfassungsrichter haben die Verlängerung einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung während der Corona-Zeit für verfassungswidrig erklärt. Betroffen von der Landesverordnung aus dem Januar 2022 waren alle Menschen, die nicht geimpft oder von einer Infektion genesen waren. Die von der Thüringer AfD-Fraktion angegriffene Verordnung, mit der damals unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen verlängert wurden, genüge nicht den formellen Anforderungen, entschieden die Verfassungsrichter am Mittwoch in Weimar. Zudem seien sie auch wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf körperliche Bewegungsfreiheit verfassungswidrig.
Diese Entscheidung beziehe sich nur auf den Geltungszeitraum der Verordnung vom 21. Januar bis 6. Februar 2022 und nicht auf die gesamte Zeit der Corona-Pandemie, informierte eine Gerichtssprecherin.
Die AfD-Landtagsfraktion hatte die Überprüfung der Verordnung vom 21. Januar 2022 verlangt. Dabei ging es unter anderem um die Zulässigkeit der damals verhängten Zugangs-, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen nicht geimpfter und nicht genesener Menschen. In anderen Punkten verwarf der Verfassungsgerichtshof den Normenkontrollantrag der AfD als unzulässig.
Die Pfingstferien haben die Nachfrage nach Flugreisen von und nach Deutschland angetrieben. Im Mai nutzten 19,7 Millionen Passagiere die deutschen Flughäfen, wie der Branchenverband ADV am Montag mitteilte. Das waren 10 Prozent mehr als im Vorjahresmonat, aber auch noch 12,1 Prozent weniger als im Mai 2019, dem letzten Jahr vor der Corona-Pandemie, die zu starken Einbrüchen im Luftverkehr geführt hatte.
Der internationale Verkehr hat sich im Mai dem Vorkrisen-Niveau nahezu angenähert. So bedeuteten die 14,15 Millionen Passagiere im Europa-Verkehr nahezu 97 Prozent des Wertes von vor fünf Jahren. Interkontinental waren 3,44 Millionen Passagiere unterwegs und damit gut 99 Prozent im Vergleich zum Mai 2019. Somit war der deutlich eingeschränkte innerdeutsche Luftverkehr nahezu allein für den Rückgang der Gesamtzahl maßgeblich. 2,1 Millionen innerdeutsche Passagiere entsprachen nicht einmal der Hälfte (48,4 Prozent) der Zahl aus dem Vor-Corona-Frühjahr 2019.
Die deutschen Flughäfen führen die im europäischen Vergleich schwache Nachfrage auf die hohen staatlich beeinflussten Kosten zurück. Die zum Mai erneut erhöhte Luftverkehrssteuer und Luftsicherheitskosten führten dazu, dass viele Airlines nicht mehr bereit seien, von und nach Deutschland zu fliegen. Auf den kurzen innerdeutschen Flügen fallen diese Kosten besonders ins Gewicht. Der ADV klagt zudem über einen mangelnden Wettbewerb auf den innerdeutschen Strecken, die vor allem vom Lufthansa-Konzern bedient werden, während sich andere Anbieter zurückgezogen haben.
Samstag, 22. Juni, 11.04 Uhr: Milliarden-Risiko wegen Klagen zu Corona-Masken
Dem Bund drohen Milliardenrisiken aus noch schwelenden Streitfällen um die Lieferung von Schutzmasken zu Sonderkonditionen in der Corona-Pandemie. Aktuell sind dazu in etwa 100 Fällen Klagen mit einem Streitwert von insgesamt 2,3 Milliarden Euro erhoben, wie aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine Anfrage des FDP-Haushaltspolitikers Karsten Klein hervorgeht. Der Ausgang der Klagen sei abzuwarten, sagte Klein. Doch deutlich werde schon: "Die Folgen der massiven Überbeschaffung unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) werden immer verheerender."
Hintergrund ist die staatliche Beschaffung damals dringend benötigter, aber sehr knapper Masken für das Gesundheitswesen in der Frühphase der Corona-Krise 2020. Um schneller zu sein, wandte das Ministerium ein besonderes Verfahren an, bei dem Lieferverträge ohne weitere Verhandlungen zu festen Kaufpreisen zustande kamen. Vielfach verweigerte das Ministerium später die Bezahlung und machte unter anderem Qualitätsmängel geltend. Daraufhin reichten Lieferanten und Händler Klagen ein. Kritik wurde im Nachhinein auch daran laut, dass zu viele Masken beschafft worden waren.
"Bisher wurden rund 80 Streitfälle durch Vergleiche beendet", heißt es in der Ministeriumsantwort, die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Acht Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von rund 50 Millionen Euro habe der Bund rechtskräftig gewonnen, zwei Verfahren mit 230 000 Euro Streitwert rechtskräftig verloren. Insgesamt seien vom Bund im Rahmen des besonderen Einkaufsverfahrens („Open-House-Verfahren“) rund 1,4 Milliarden Euro ausgezahlt worden.
Zu den noch laufenden Verfahren erläuterte das Ministerium, sofern "derzeit mit einer Inanspruchnahme infolge eines Urteils" gerechnet werden müsse, wäre dies durch Ausgabenreste im Haushalt gedeckt.
Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) hatte kürzlich bereits eine Aufarbeitung der Maskenbeschaffungen in der Corona-Zeit zugesichert. Anlass war auch Kritik des Bundesrechnungshofs am Vorgehen des Ministeriums unter Lauterbachs Vorgänger Spahn. Die Behörde monierte, es seien 2020 allein 5,7 Milliarden Schutzmasken angeschafft worden, von denen aber nur 2 Milliarden verteilt worden seien - davon 1,7 Milliarden in Deutschland.
Mittwoch, 19. Juni, 10.06 Uhr: Homeoffice-Angebot wächst - auch nach Corona
Stellenangebote für Homeoffice-Jobs haben einer Analyse zufolge innerhalb von fünf Jahren erheblich zugenommen - und das auch nach der Pandemie. Der Anteil an Online-Stellenanzeigen mit Homeoffice-Möglichkeit habe sich seit 2019 auf fast 18 Prozent im Jahr 2023 verfünffacht, berichtete die Bertelsmann Stiftung. Bei dem auch nach Ende der Corona-Pandemie weiter anhaltenden Wachstumstrend zeigten sich allerdings Unterschiede je nach Region und Branche. "Deutsche Homeoffice-Hauptstadt" ist demnach Düsseldorf.
Besonders viele Angebote finden sich in der IT-Branche, wo Homeoffice (HO) schon fast standardmäßig offeriert werde. Die Stiftung hatte insgesamt 55 Millionen Online-Stellenanzeigen ausgewertet. Die Analyse bildet ab, was Unternehmen ausschreiben, gibt aber keinen Hinweis darauf, in welchem Maße auf diese Offerten zugegriffen wird.
Vor Beginn der Pandemie habe HO in Deutschland fast keine Rolle gespielt: 2019 wurde nur in 3,7 Prozent aller Online-Stellenangeboten die Möglichkeit zum Homeoffice eröffnet. Bis 2022 stieg das Angebot auf 16,8 Prozent und liegt laut Studie inzwischen bei 17,6 Prozent der untersuchten Online-Stellenanzeigen. "Homeoffice hat sich in vielen Branchen nicht nur etabliert. Es wird zum wichtigen Argument im Kampf um die Fachkräfte", bilanzierte Arbeitsmarktexperte Gunvald Herdin von der Bertelsmann Stiftung.
Noch zahlenmäßig vor dem IT-Bereich lagen HO-Offerten für Fremdsprachenlehrerinnen und -lehrer mit einer Homeoffice-Quote von 72 Prozent, was vermutlich an den vielen virtuellen Kursangeboten liege. Am untersten Ende der Skala rangieren 2023 Berufe im Handwerk oder auch in der Altenpflege - wenig überraschend, denn dort gebe es praktisch keine Alternative zur Arbeit in Präsenz.
Ein deutliches Gefälle sieht die Auswertung auch zwischen Stadt und Land. Hintergrund: In den Ballungsräumen haben sich mehr Unternehmen angesiedelt, die ihren Mitarbeitenden Beschäftigung im HO anbieten. In Großstädten liege die Quote bei rund 26 Prozent. Für die NRW-Landeshauptstadt wurde unter den Online-Stellenofferten ein Anteil 34,1 für 2023 errechnet, dicht gefolgt von Frankfurt am Main (33,6 Prozent) und Stuttgart (32,9 Prozent). Extrem wenig HO-Angebote fanden sich hingegen in dünn besiedelten Kreisen.
Montag, 17. Juni, 14.30 Uhr: Moritzburger Ärztin verurteilt und doch in Freiheit
Die Staatsanwaltschaft hatte deutlich mehr, vier Jahre und zehn Monate, für die Angeklagte gefordert, ihre Verteidiger wollten einen Freispruch. Zu guter Letzt setzte das Gericht den Haftbefehl noch außer Vollzug, sodass die 67-Jährige nach knapp einem Jahr und vier Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Wie geht es jetzt weiter?
Eine 28 Jahre alte Leipzigerin verlangt vom Impfstoffhersteller AstraZeneca Schmerzensgeld und Schadensersatz. Am 11. März 2021 bekam die junge Frau eine Corona-Impfung mit dem Impfstoff Vaxzevira von AstraZeneca. Acht Tage später musste sie in der Notaufnahme der Uniklinik Leipzig behandelt werden. Die damals 25-Jährige hatte massive Beschwerden. Die Ärzte stellten eine vakzininduzierte, also impfstoffbedingte, Sinus- und Hirnvenenthrombose fest. Es waren mehrere Operationen erforderlich, bei denen auch der Kopf zur Druckentlastung geöffnet werden musste.
17.20 Uhr: Euroimmun-Gründer Stöcker zu 250.000 Euro Strafe verurteilt
Winfried Stöcker zeigt sich unversöhnlich. "Ich bin überzeugt, dass ich damals etwas Gutes getan habe", sagte der Unternehmer voller Überzeugung in seinem Schlusswort im Prozess um eine Corona-Impfaktion. Wenn man sich die damals herrschende Notlage vor Augen führe, sei er als Arzt zum Helfen verpflichtet gewesen, sagte der 77-Jährige am Montag vor Gericht.
Donnerstag, 6. Juni, 11.10 Uhr: Wagenknecht-Partei will Untersuchungsausschuss zu Corona in Sachsen
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will bei einem Einzug in den Landtag in Sachsen als erste parlamentarische Initiative einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Pandemie in Angriff nehmen. "Die Corona-Aufarbeitung muss noch in diesem Jahr in Sachsen beginnen", sagte Wagenknecht am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Dresden. Auch die AfD habe kläglich versagt. Längst hätte es mit ihren Stimmen einen solchen Ausschuss im Landtag geben können.
Je nach Präsenzstärke würde das BSW bei seinem Ansinnen aber auf Stimmen aus anderen Fraktionen angewiesen sein. Laut Verfassung muss der Landtag einen U-Ausschuss einsetzen, wenn ein Fünftel der Mitglieder das befürwortet. Die AfD besaß in der zu Ende gehenden Legislaturperiode die erforderliche Stimmenzahl.
Laut Wagenknecht muss zur Aufarbeitung auch die "äußerst fragwürdige Rolle" der Weltgesundheitsorganisation WHO während der Pandemie gehören. "Das BSW sagt Nein zum WHO-Pandemievertrag und ist froh, dass er vorläufig gescheitert ist. Ohne nationale und internationale Aufarbeitung darf es keine neuen Vertragswerke geben, die die Macht der WHO ausweiten."
Die Gespräche zu dem WHO-Abkommen gingen unlängst ohne Konsens zu Ende. Die 194 Mitgliedsländer der UN-Organisation hatten den Pakt ursprünglich Ende Mai verabschieden wollen. Das Abkommen sollte weltweites Chaos wie bei der Corona-Pandemie verhindern und sicherstellen, dass alle Länder jeweils rechtzeitig mit allem nötigen Schutzmaterial, mit Medikamenten und Impfstoffen versorgt werden. Diplomaten verschiedener Länder äußerten sich jedoch optimistisch, dass die Arbeit an dem Abkommen weitergeht.
Donnerstag, 30. Mai, 13.19 Uhr: RKI-Protokolle zu Corona weitestgehend ungeschwärzt veröffentlicht
Rund zwei Monate nach Spekulationen über eine externe Einflussnahme auf die Risikobewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Corona-Lage hat das Institut Protokolle zu Corona-Krisenberatungen weitestgehend ohne Schwärzungen veröffentlicht. Das Institut stelle die Unterlagen wegen des "öffentlichen Interesses" zur Verfügung, wie es am Donnerstag hieß. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte diesen Schritt bereits im März angekündigt.
Auslöser war eine Veröffentlichung der Protokolle aus der Zeit von Januar 2020 bis April 2021 durch das Online-Magazin "Multipolar". Das Portal, das sich selbst auf die Fahne geschrieben hat, unterschiedliche Perspektiven zu gesellschaftlichen und politischen Fragen darzustellen, wird von Kritikern in die Nähe verschwörungserzählerischer Publikationen gerückt. Die Herausgabe der veröffentlichten Protokolle hatte "Multipolar" nach eigenen Angaben mit juristischen Schritten infolge eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz durchgesetzt.
Dass zahlreiche Passagen zu dem Zeitpunkt geschwärzt waren, löste eine Debatte über die Unabhängigkeit des RKI aus. In einem Protokoll vom 16. März 2020 heißt es demnach in der früheren Version: "Es soll diese Woche hochskaliert werden. Die Risikobewertung wird veröffentlicht, sobald (Passage geschwärzt) ein Signal dafür gibt."
"Multipolar" leitete daraus ab, dass die Verschärfung der Risikobewertung als Grundlage für spätere Corona-Beschränkungen nicht auf einer fachlichen Einschätzung des Instituts beruht habe, sondern auf der politischen Anweisung eines externen Akteurs. Dessen Name sei im Protokoll geschwärzt. Das Bundesgesundheitsministerium hatte damals mitgeteilt, Schwärzungen von Namen seien in solchen Zusammenhängen üblich, da man auch Mitarbeiter schützen müsse. In der nun vom RKI veröffentlichten Version wird deutlich, dass unter der Schwärzung der Name des damaligen RKI-Vizepräsidenten Lars Schaade steht, der mittlerweile RKI-Präsident ist.
Das RKI begründete die Schwärzungen am Donnerstag mit dem Schutz personenbezogener Daten, des geistigen Eigentums, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von besonderen öffentlichen Belangen wie der inneren und öffentlichen Sicherheit sowie internationalen Beziehungen. Nun seien die Protokolle erneut daraufhin überprüft worden, welche Passagen weiterhin zwingend unkenntlich gemacht werden müssten. In der neuen Fassung sind den Angaben zufolge nur noch bestimmte personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter geschwärzt.
Die Dokumente betreffen den Zeitraum Januar 2020 bis April 2021. "Die verbleibenden Protokolle bis zum Ende der Sitzungen im Juli 2023 sollen nach entsprechender Prüfung und Drittbeteiligung so schnell wie möglich durch das RKI veröffentlicht werden", teilte das Institut am Donnerstag mit.
18.25 Uhr: Urlaub bei Corona-Quarantäne wird nicht nachgeholt
Arbeitnehmer haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts keinen Anspruch, Urlaub nachzuholen, wenn sie ihn in einer angeordneten Corona-Quarantäne verbringen mussten. Das entschied am Dienstag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Das gilt allerdings nur für Fälle vor einer gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2022 und für Arbeitnehmer, die selbst nicht an dem Virus erkrankt waren (9 AZR 76/22). Das teilte ein Sprecher des höchsten deutschen Arbeitsgerichts mit.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte sich im Dezember 2023 bereits mit der Frage beschäftigt. Er hatte verneint, dass Urlaubstage, die in eine Corona-Quarantäne fielen, nachgeholt werden können. Eine Quarantäne sei nicht vergleichbar mit einer Krankheit, hieß es zur Begründung in einem Fall aus Rheinland-Pfalz.
Das Bundesarbeitsgericht verhandelte mehrere Fälle, darunter aus Nordrhein-Westfalen. Wenn der Urlaub beantragt und vom Arbeitgeber bewilligt sei, trage der Arbeitnehmer das Risiko, sagte der Sprecher. Der Arbeitgeber schulde dem Arbeitnehmer keinen Urlaubserfolg im Sinne eines Erholungseffekts. Die Kläger hatten verlangt, dass sie die Urlaubstage, die mit einer Corona-Quarantäne zusammenfielen, nachholen können.
Eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes vom September 2022 sieht vor, dass behördlich angeordnete Quarantänezeiten nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Für frühere Zeiten, also den Großteil der Corona-Zeit, gilt das jedoch nicht rückwirkend.