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3G in Bus und Bahn - wer soll das kontrollieren?

Die Bundesregelung tritt am 24. November in Kraft. Wie Alfons Dienel von der Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck das Problem löst.

Von Markus van Appeldorn
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Alfons Dienel, Geschäftsführer der Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck (KVG).
Alfons Dienel, Geschäftsführer der Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck (KVG). © Rafael Sampedro Archiv

Ab Mittwoch, dem 24. November gilt auch im öffentlichen Nahverkehr eine strenge Corona-Regel: 3G. Wer also in einen Bus oder die Bahn steigt, muss einen Impf- oder Genesenen-Nachweis erbringen - oder einen tagesaktuellen Test vorweisen können. So schreibt es der Bund vor. Aber wer soll das kontrollieren?

Die möglichen Szenarien etwa an den Bushaltestellen der Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck (KVG) wären undenkbar. Wenn an besonders morgens und nachmittags hochfrequentierten Haltestellen wie etwa an den Bahnhöfen Zittau oder Löbau die Busfahrer sich beim Einstieg der Fahrgäste auch noch die dementsprechenden Dokumente vorweisen lassen müssten, könnte das im Chaos enden: Erhebliche Verspätungen, eventuell auch durch Diskussionen mit Fahrgästen, drohen.

Es drohen empfindliche Bußgelder

Doch KVG-Chef Alfons Dienel rechnet nicht mit Störungen im Betriebsablauf. "Es ist so geregelt, dass Kontrollen des 3G-Nachweises stichpunktartig durch Ordnungsämter und Polizei erfolgen", sagt er. Weder die Busfahrer, noch die Fahrkartenkontrolleure seien für solche Kontrollen zuständig - genauso verhalte es sich auch in der Bahn. Arbeit macht die neue Regelung trotzdem. "Wir werden in allen unserer 95 Busse Hinweiszettel mit der neuen Regel und den damit verbundenen Pflichten für die Fahrgäste anbringen", sagt Dienel.

Indes sorgt sich Dienel noch um die Umsetzung einer weiteren Regel, die ebenfalls am 24. November in Kraft tritt: 3G am Arbeitsplatz. Demnach sind Arbeitgeber verpflichtet, in ihren Betriebsstätten täglich die 3G-Regel zu kontrollieren. Für Personen, die weder geimpft, noch genesen sind, bedeutet das, der Arbeitgeber muss sich täglich einen Test vorweisen lassen. "Wir haben 280 Mitarbeiter, die ihren Dienst täglich an zehn verschiedenen Stellen beginnen", sagt Dienel. Es sei daher noch nicht geklärt, wie die KVG diese Regelung an sämtlichen Orten kontrollieren können soll. Aber eine Lösung des Problems eilt: "Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro", sagt Dienel.