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3G in Bus und Bahn - wer soll das kontrollieren?

Die Bundesregelung tritt am 24. November in Kraft. Wie Alfons Dienel von der Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck das Problem löst.

Von Markus van Appeldorn
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Alfons Dienel, Geschäftsführer der Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck (KVG).
Alfons Dienel, Geschäftsführer der Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck (KVG). © Rafael Sampedro Archiv

Ab Mittwoch, dem 24. November gilt auch im öffentlichen Nahverkehr eine strenge Corona-Regel: 3G. Wer also in einen Bus oder die Bahn steigt, muss einen Impf- oder Genesenen-Nachweis erbringen - oder einen tagesaktuellen Test vorweisen können. So schreibt es der Bund vor. Aber wer soll das kontrollieren?

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