Die sächsische Regierung hat die Einreisebestimmungen aus Risikogebieten verschärft. Ab 31. Dezember müssen Einreisende aus ausländischen Risikogebieten neu einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Der Test kann auch bei der Einreise vorgenommen werden oder bis spätestens 48 Stunden nach der Einreise.
Die neue Testpflicht gilt auch für Pendler, die regelmäßig von Sachsen in die Nachbarländer Tschechien und Polen oder umgekehrt auf Arbeit fahren. Sie müssen sich ab 11. Januar auf eigene Kosten mindestens zweimal wöchentlich testen lassen. Als Tests werden sowohl PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests akzeptiert. (stn)
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