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Sachsen verschiebt Regelung zur Impfpflicht im Gesundheitswesen

Sachsen gibt noch keine Kriterien zur Umsetzung der Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen heraus. Bund und Länder sollen zuvor einheitliche Regelungen treffen.

Von Andrea Schawe
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Beschäftige in Pflege- und Gesundheitsberufen müssen bis zum 15. März einen Nachweis über eine Corona-Impfung vorlegen.
Beschäftige in Pflege- und Gesundheitsberufen müssen bis zum 15. März einen Nachweis über eine Corona-Impfung vorlegen. © Wolfgang Kumm/dpa

Dresden. Der Leitfaden für die Umsetzung der Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wird nicht wie geplant in dieser Woche veröffentlicht. Sachsens Sozialministerium will den Erlass erst nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar veröffentlichen.

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