Meißen. Die täglichen neuen Corona-Fälle im Landkreis Meißen stabilisieren sich im mittleren zweistelligen Bereich. Gegenüber dem Vortag sind 50 positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen. Damit erhöht sich die Zahl aller bislang positiv getesteten Personen auf insgesamt 11.789. Davon befinden sich aktuell 534 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Am Dienstag betrug der Zuwachs zwölf neue Fälle, am Montag 37, am Sonntag wurden 50 neue Fälle gemeldet und am Samstag 58.
Zudem halten sich gegenwärtig 683 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert-Koch-Instituts für den Landkreis Meißen beträgt heute 169,2 (Vortag: 181,6). Das Gesundheitsamt Meißen errechnete eine ähnliche Inzidenz von 161,8.
Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 180 Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 15 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 482 Personen sind insgesamt verstorben. Das sind zwei Todesfälle mehr als am Vortag.
Die Zahl der aktiven Infizierten ist leicht gestiegen. Die meisten der aktuell 534 (Vortag: 515) Personen wohnen in Riesa (91). Es folgen Meißen (63), Radebeul (41), Coswig (39), Großenhain (31), Verwaltungsgemeinschaft Nünchritz/Glaubitz (31), Strehla (23), Moritzburg (23), Weinböhla (20), Gröditz (19), Klipphausen (18), Nossen (18) und Schönfeld/Lampertswalde (17).
Am Donnerstag tritt die angepasste Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Sie setzt die gemeinsamen Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 19. Januar auf Landesebene um und gilt bis einschließlich 14. Februar.
Die Grundsätze der Verordnung, wie die Reduzierung der Kontakte, das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen, der Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Neu ist die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes unter anderem bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, vor dem Eingangsbereich von und in Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie in Gesundheitseinrichtungen.
Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ist auf der Website www.coronavirus.sachsen.de unter Amtliche Bekanntmachungen zu finden.