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Das gilt bei der Einreise nach Deutschland

Die Auflagen für Auslandsreisen werden immer strenger. So soll die Verbreitung des Virus eingedämmt werden. Seit Sonntag gibt es neue Regeln.

Von Tobias Hoeflich
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An den Grenzen müssen Reisende wegen Corona mit Kontrollen rechnen.
An den Grenzen müssen Reisende wegen Corona mit Kontrollen rechnen. © Marko Förster (Symbolbild)

Berlin. Für mehr als 20 Länder mit besonders hohen Corona-Infektionszahlen gelten seit Mitternacht am Sonntag strengere Regeln bei der Einreise nach Deutschland. Zu diesen Hochrisikogebieten zählen das Nachbarland Tschechien, die Urlaubsländer Portugal, Spanien und Ägypten sowie die USA. Wer von dort einreisen will, muss an der Grenze einen negativen Corona-Test (PCR-Test) vorweisen können.

Die Tests werden nach Angaben des Bundesinnenministeriums an den Flug- und Seehäfen systematisch kontrolliert. In den Grenzgebieten zu anderen EU-Staaten und der Schweiz sollen Einreisende stichprobenartig und verdachtsunabhängig überprüft werden. Das nennt man Schleierfahndung.

  • Hochinzidenzgebiete: Das sind Länder mit deutlich höheren Infektionszahlen als in Deutschland. Dazu zählen in der Regel die Länder mit einem Inzidenzwert über 200 (Inzidenz in Deutschland: 115). Es können aber auch weitere Länder unter dieser Marke unter bestimmten Bedingungen zu Hochinzidenzgebieten erklärt werden.

    In diese Kategorie fallen neben den bereits genannten Ländern Albanien, Andorra, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Estland, Iran, Israel und die Palästinensischen Gebiete, Kolumbien, Kosovo, Lettland, Libanon, Litauen, Mexiko, Montenegro, Nordmazedonien, Panama, Serbien, Slowenien und die Vereinigten Arabischen Emirate.

  • Virusvarianten-Gebiete: Das sind Gebiete, in denen hochansteckende Varianten des Coronavirus aufgetreten sind. Bisher fallen Großbritannien, Irland, Südafrika und Brasilien in diese Kategorie.

  • Reisende aus "normalen" Risikogebieten müssen sich spätestens 48 Stunden nach Einreise in Deutschland auf Corona testen lassen. Zudem müssen sie zehn Tage in Quarantäne, können sich davon allerdings durch einen zweiten negativen Test ab Tag fünf vorzeitig befreien lassen.

    Der Unterschied bei den Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten ist die Testpflicht höchstens 48 Stunden vor Einreise. Außerdem gibt es für die Gebiete mit erhöhtem Risiko weniger Ausnahmen bei der Quarantäne. Das regeln aber die einzelnen Bundesländer. Bei der Einreise aus Ländern aller drei Kategorien muss man sich vor der Einreise zudem online unter einreiseanmeldung.de anmelden.

Die Bundespolizeidirektion teilte mit, dass man am größten deutschen Flughafen in Frankfurt am Main die Überprüfung der Tests und Einreiseanmeldungen noch vor der eigentlichen Grenzkontrolle an den Flugzeugen vornehmen werde. Am Sonntag sollen davon voraussichtlich 17 Flüge aus fünf Ländern betroffen sein.

Für die Schleierfahndung in den Grenzgebieten zu den EU-Nachbarländern setzt die Bundespolizei laut Bundesinnenministerium zunächst ihr dort vorhandenes Personal ein. "In Abhängigkeit der polizeilichen Erfordernisse kann dortiges Personal durch zusätzliche Kräfte aus anderen Dienststellen jederzeit verstärkt werden", sagte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Neben der Bundespolizei würden auch die Polizeien der Länder Kontrollen an den Landgrenzen vornehmen. "Die Bundespolizei ist gebeten worden, insbesondere bei den Virusvarianten- und Hochinzidenzgebieten von den eingeräumten Kontrollbefugnissen der Coronavirus-Einreiseverordnung umfassend Gebrauch zu machen", sagte der Sprecher. (dpa)