Gefälschte Corona-Atteste von sächsischer Ärztin: Gericht prüft Verteidiger-Ausschluss
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Dresden. In dem Strafprozess gegen eine Ärztin aus Moritzburg prüft das Oberlandesgericht (OLG) Dresden den Ausschluss eines Verteidigers aus dem Verfahren. Das bestätigte eine Sprecherin auf Anfrage. Laut Gesetz muss ein Verteidiger unter anderem dann ausgeschlossen werden, wenn er an der konkreten Tat selbst beteiligt ist. Die Hürden für diesen Eingriff in die Rechte des Angeklagten sind hoch. Die Vorschrift wird bundesweit sehr selten angewendet. Sie stammt aus der Zeit der linksterroristischen Rote-Armee-Fraktion. Damals waren auch Verteidiger involviert, unter anderem schmuggelten sie Kassiber, Kameras und eine Waffe in die Haftanstalt.