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Impfpflicht: Streit um drohende Kündigung von Pflegepersonal

Ab Mitte März gilt die Impfpflicht im Gesundheitswesen. Allein in Sachsen sind rund 100.000 Mitarbeiter nicht gegen Corona geimpft. Die Kommunen drängen nun auf genauere Vorgaben.

Von Gunnar Saft
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Der Bund hat für das Pflege- und Gesundheitspersonal eine Impfpflicht verfügt, die Mitte März in Kraft tritt. Viele ungeimpfte Mitarbeiter lehnen diese jedoch ab. Nun wird über die Konsequenzen gestritten.
Der Bund hat für das Pflege- und Gesundheitspersonal eine Impfpflicht verfügt, die Mitte März in Kraft tritt. Viele ungeimpfte Mitarbeiter lehnen diese jedoch ab. Nun wird über die Konsequenzen gestritten. © Ronald Bonß

Dresden. In Sachsen soll es mit der ab Mitte März geltenden Impfpflicht für das Personal in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen möglichst wenige Freistellungen oder gar Kündigungen von ungeimpften Mitarbeitern geben. Das geht aus den Reaktionen der kommunalen Spitzenverbände im Freistaat auf die kürzlich veröffentlichten Hinweise zur Umsetzung des entsprechenden Bundesgesetzes hervor.

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