Dresden. In Sachsen soll es mit der ab Mitte März geltenden Impfpflicht für das Personal in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen möglichst wenige Freistellungen oder gar Kündigungen von ungeimpften Mitarbeitern geben. Das geht aus den Reaktionen der kommunalen Spitzenverbände im Freistaat auf die kürzlich veröffentlichten Hinweise zur Umsetzung des entsprechenden Bundesgesetzes hervor.
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