Dresden. Polizeihauptmeisterin Tina S. steigt zusammen mit ihrem Kollegen Tom G. in eine Straßenbahn der Linie 4. Direkt neben der Tür sitzt eine ältere Frau, sie trägt eine OP-Maske. Seit dem 8. November gilt allerdings die FFP2-Maskenpflicht in den Fahrzeugen der Dresdner Verkehrsbetriebe. Seit Mittwoch zusätzlich die 3-G Regel. Die Polizistin spricht die Frau an. Verwunderung. Die nicht mehr ganz so neue Regel scheint der Seniorin unbekannt zu sein. Da sie zwar ihren Impfstatus nachweisen kann, aber keine FFP2-Maske hat, muss sie die Bahn zusammen mit den Polizisten verlassen. An der Haltestelle nehmen die Beamten die Daten der Frau auf. Auf sie kommt nun ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zu. Ähnliche Szenen könnten sich derzeit häufiger im Dresdner Nahverkehr abspielen.
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