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Corona: Ab Sonntag neue Regeln im Kreis Bautzen

In den letzten Tagen wurden jeweils so viele Infektionen wie nie zuvor registriert. Das hat nun Konsequenzen.

Von Theresa Hellwig
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Eine Maskenpflicht gilt nun überall in Einkaufszentren im Kreis Bautzen - und auch noch an anderen Orten.
Eine Maskenpflicht gilt nun überall in Einkaufszentren im Kreis Bautzen - und auch noch an anderen Orten. © Steffen Unger

Bautzen. Mittwoch 54, Donnerstag 62, Freitag 49 – so hoch wie in den vergangenen Tagen lag die Zahl der Corona-Neuinfektionen im Landkreis Bautzen noch nie. Der Sieben-Tage-Wert liegt jetzt bei 86,67 Fällen pro 100.000 Einwohner. Insgesamt 367 Personen im Landkreis sind derzeit mit dem Virus infiziert. Ein Corona-Patient aus dem Pflegeheim Ottendorf-Okrilla ist gestorben; die Zahl der Todesfälle liegt damit im Kreis Bautzen nun bei 24.

Am Sonnabend erlässt der Landkreis Bautzen deshalb eine neue Allgemeinverfügung. Die verschärften Regeln „sind leider notwendig, um unserem Gesundheitsamt weiterhin die Kontrolle über das Infektionsgeschehen zu ermöglichen“, begründet Bautzens Landrat Michael Harig (CDU). Die Allgemeinverfügung tritt am Sonntag in Kraft – und gilt, so lange die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 nicht für mindestens sieben Tage unterschritten wird. Nach zehn Tagen gibt es im Zweifel eine neue, schärfere Regelung. 

Das sind die ab Sonntag geltenden Regeln:

Wo überall ein Mundschutz getragen werden muss

An allen öffentlichen Orten, an denen Menschen dichter und länger zusammenkommen, – so teilt das Landratsamt mit – ist künftig das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet. Auch bei Versammlungen muss Mundschutz getragen werden, ebenso in Geschäften und Einkaufszentren, in Bussen und Bahnen, in Museen, Hotels, Kirchen und an Orten der öffentlichen Verwaltung, sofern dort Publikumsverkehr stattfindet. In Cafés und Restaurants müssen Masken getragen werden, bis die Gäste ihren Sitzplatz eingenommen haben.

„Studien haben gezeigt“, heißt es in den Anmerkungen der neuen Allgemeinverfügung, „dass eine solche Bedeckung zu einer Reduktion der Ausscheidung von Atemwegsviren führt.“ Es gebe Hinweise, dass sich so das Ansteckungsrisiko reduziere – beispielsweise, wenn sich gesunde Menschen in einem Haushalt mit Erkrankten befinden.

Was jetzt an Schulen gilt

Auch in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände gilt jetzt im Kreis Bautzen eine Maskenpflicht; ohne Mund-Nasen-Bedeckung ist es verboten, sich auf dem Schulgelände aufzuhalten. Ausgenommen ist der Unterricht. Auch, wenn sich die Schülerinnen und Schüler im Freien befinden und genügend Abstand zueinander halten, müssen sie keinen Mundschutz tragen.

Wieviele Leute sich treffen dürfen

Zusammenkünfte zu Hause sind allgemein gestattet – und zwar ohne Beschränkung der Personenzahl. Allerdings gilt das nur für Treffen, die keine Feier sind. Offen ist, wie eine Feier definiert wird. Feiern sind im Kreis Bautzen künftig jedenfalls – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum – ausschließlich im Familien- und Freundeskreis von bis zu zehn Leuten erlaubt. Und: Empfohlen wird es generell nicht, allzu viele Leute zu treffen.

Im öffentlichen Raum dürfen sich Personen im Kreis Bautzen und auch sonst in Sachsen nun nur noch allein, mit Angehörigen des eigenen Hausstands oder mit dem Partner oder der Partnerin, mit Kindern oder anderen Personen, für die ein Sorgerecht besteht, aufhalten. Sie dürfen dabei in Begleitung von Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder von bis zu zehn weiteren Leuten sein.

Wie Veranstaltungen erlaubt sind

Veranstaltungen dürfen nur mit bis zu 100 Leuten stattfinden. Ausnahmen sind mit einem mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzept möglich. Und: Demonstrationen sind ebenfalls weiterhin erlaubt.

Wo Kontaktdaten erhoben werden müssen

Die Gastronomie, Hotels, Betriebe, Hochschulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen und alle, die im öffentlichen Raum Veranstaltungen organisieren, müssen künftig personenbezogene Daten der Anwesenden notieren. Ausgenommen sind Geschäfte.

Daten, die notiert werden müssen, sind Name, Telefonnummer oder Mail-Adresse sowie Postleitzahl der Besucher. Zudem muss der Zeitraum des Besuchs vermerkt werden. Falls sich jemand der Notierten mit dem Coronavirus infiziert hat, müssen die Daten auf Anordnung an die Behörden übermittelt werden. Nach einem Monat müssen die Daten gelöscht werden.

Wann die Sperrstunde gilt

Von 22 bis 5 Uhr am Folgetag gilt ab Sonntag eine Sperrstunde im Kreis Bautzen. In dieser Zeit müssen Gaststätten geschlossen sein. Und es darf kein Alkohol verkauft werden.

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