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Müssen Restaurants im Kreis Meißen Donnerstag schließen?

Wenn die Inzidenz im Landkreis Meißen bis Mittwoch über 1.500 bleibt, dann ja. Der Dehoga hält eine Schließung für falsch. Sie hat gute Gründe für diese Meinung.

Von Ulf Mallek
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Karsten Müller, Inhaber der Gaststätten Domkeller und Ratskeller in Meißen, im leeren Gastraum. „Wir haben durch die 2G-Regeln schon sehr wenige Gäste. Jetzt sollen uns diese auch noch weggenommen werden. Das ist nicht zu verstehen“, sagt Müller.
Karsten Müller, Inhaber der Gaststätten Domkeller und Ratskeller in Meißen, im leeren Gastraum. „Wir haben durch die 2G-Regeln schon sehr wenige Gäste. Jetzt sollen uns diese auch noch weggenommen werden. Das ist nicht zu verstehen“, sagt Müller. © Claudia Hübschmann

Meißen. Das wird ein knappes Rennen. Müssen die Gastwirte im Landkreis Meißen am Donnerstag ihre Restaurants schließen, oder haben sie noch einmal Glück? Die neue Sächsische Corona-Notfall-Verordnung, die seit Montag gilt, schreibt eine Schließung vor, wenn "die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 1.500 ab dem 13. Dezember 2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen" überschreitet.

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